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08:00 Uhr, 02.06.2023

EQS-News: NextGen Food Robotics gibt Plan zum Erwerb einer zweiten Einrichtung bekannt

EQS-News: NextGen Food Robotics Corp.

/ Schlagwort(e): Sonstiges

NextGen Food Robotics gibt Plan zum Erwerb einer zweiten Einrichtung bekannt

02.06.2023 / 08:00 CET/CEST

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NextGen Food Robotics gibt Plan zum Erwerb einer zweiten Einrichtung bekannt

VANCOUVER, British Columbia – 2 Juni 2023 – NextGen Food Robotics Corp. (das „Unternehmen“ oder „NextGen“) (NEO: NGRB; OTC Pink: NGRBF; Frankfurt: O83) freut sich, bekanntzugeben, dass das Unternehmen einen Makler bei Corbel Commercial Real Estate beauftragt hat, eine zweite Einrichtung (die „neue Einrichtung“) ausfindig zu machen, wo es seinen Geschäftsbetrieb fortsetzen kann.

Sobald dies unter Dach und Fach ist, beabsichtigt das Unternehmen, die neue Einrichtung mit robotergesteuerten automatisierten Lebensmittel-Fertigungslinien und Ghost-Kitchen-Ausstattungen auszurüsten. Über die neue Einrichtung beabsichtigt NextGen, seine Geschäftsaktivitäten auf ganz Kanada auszudehnen.

Die bestehende Ghost-Kitchen von NextGen hat ihre volle Auslastung erreicht und das Unternehmen ist dabei, seine Einrichtung mit einer hochmodernen Verpackungslinie nachzurüsten, um die Herstellung und Verpackung von Suppen und Saucen für die Massenproduktion und den Vertrieb an Einzelhandelsgeschäfte zu automatisieren.

Über NextGen Food Robotics

NextGen Food Robotics ist ein automatisierter roboterassistierter Co-Packer und Hersteller, der Technologie einsetzt, um seine Prozesse zur Lebensmittelherstellung zu modernisieren. Darüber hinaus entwickelt NextGen die „Lily-App“, bei der es sich um eine KI-gesteuerte Lebensmittel-App handelt.

Für Investorenanfragen oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Paul Rivas, Chief Executive Officer

1 (236) 471-1357

privas@originalholycow.com

Hinweis bezüglich zukunftsgerichteter Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der einschlägigen Wertpapiergesetze in Bezug auf das Unternehmen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen werden im Allgemeinen durch Begriffe wie „glauben“, „prognostizieren“, „erwarten“, „voraussehen“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „Strategie“, „Zukunft“, „Gelegenheit“, „Plan“, „könnte“, „sollte“, „wird“, „würde“ und vergleichbare Ausdrücke gekennzeichnet. In der vorliegenden Pressemitteilung gehören dazu Aussagen bezüglich der Absicht des Unternehmens, eine neue Einrichtung zu erwerben und nachzurüsten, über die Nachrüstungsaktivitäten des Unternehmens bei seiner aktuellen Einrichtung sowie die geplante Ausweitung seiner Geschäftsaktivitäten auf ganz Kanada. Das Unternehmen ist zwar überzeugt, dass die Erwartungen und Annahmen, auf denen derartige zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen beruhen, angemessen sind, dennoch sollten sich die Leser nicht in unangemessener Weise auf zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen verlassen, da das Unternehmen keine Garantie abgeben kann, dass diese sich als richtig herausstellen werden. Da sich zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen auf künftige Ereignisse und Umstände beziehen, beinhalten sie naturgemäß Risiken und Unwägbarkeiten. Viele Faktoren können dazu führen, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung abweichen. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen werden durch diesen Hinweis ausdrücklich als solche gekennzeichnet. Die zukunftsgerichteten Aussagen und Informationen in dieser Pressemitteilung werden gemäß dem aktuellen Stand zum Datum der Veröffentlichung vorgenommen und das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen oder Informationen aufgrund neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder sonstiger Faktoren öffentlich zu aktualisieren oder zu überarbeiten, sofern dies nicht durch die einschlägigen Gesetze vorgeschrieben ist.

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