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EQS-News: AUSTRIACARD HOLDINGS AG
/ Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
AUSTRIACARD HOLDINGS AG:
30.06.2023 / 17:33 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Wien, am 30.06.2023
AUSTRIACARD HOLDINGS AG: BESCHLUSS DER HAUPTVERSAMMLUNG VOM 30.06.2023 ÜBER DIE ERMÄCHTIGUNG ZUM RÜCKERWERB EIGENER AKTIEN GEMÄSS § 65 ABS 1 Z 4 UND 8 SOWIE ABS 1A UND 1B AKTG
Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 30.06.2023 über die Ermächtigung zum Erwerb von eigenen Aktien gemäß § 119 Abs 9 BörseG und 4.1.3.14. des ATHEX Regelwerks
In der am 30.06.2023 abgehaltenen Hauptversammlung der AUSTRIACARD HOLDINGS AG wurde zu Tagesordnungspunkt 7 der nachstehende Beschluss betreffend den Erwerb eigener Aktien gefasst:
„a. Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und 8 sowie Abs 1a und 1b AktG für die Dauer von 30 Monaten ab dem heutigen Tag ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben.
Der beim Rückerwerb je Aktie zu leistende Gegenwert darf die Untergrenze von EUR 1,00 (entspricht dem rechnerischen Anteil am Grundkapital pro Aktie) nicht unterschreiten und nicht mehr als 20% über dem nach Handelsvolumina gewichteten durchschnittlichen Börsekurs der letzten 20 Börsetage vor dem jeweiligen Erwerb betragen. Der Vorstand ist zur Festsetzung der Rückerwerbbedingungen ermächtigt. Der Handel in eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen.
Der Vorstand kann diese Ermächtigung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben über die höchstzulässige Zahl eigener Aktien einmal oder auch mehrfach im Ausmaß von insgesamt bis zu 10% des Grundkapitals ausüben, sofern der mit den von der Gesellschaft aufgrund dieser Ermächtigung oder sonst erworbenen Aktien verbundene Anteil des Grundkapitals zu keinem Zeitpunkt 10% des Grundkapitals übersteigt. Die wiederholte Ausübung dieser Ermächtigung ist zulässig. Diese Ermächtigung kann in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft ausgeübt werden.
Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstands über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot oder, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, auf eine sonstige gesetzlich zulässige, zweckmäßige Art erfolgen, insbesondere auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechts der Aktionäre, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss).
b. Der Vorstand wird weiters ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss wieder über die Börse oder ein öffentliches Angebot zu veräußern und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen.
Weiters wird der Vorstand für die Dauer von fünf Jahren ab dem Tag der heutigen Beschlussfassung ermächtigt, gemäß § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung eigener Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch eine andere gesetzlich zulässige Art der Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches Angebot zu wählen und über einen allfälligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Diese Ermächtigung umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Veräußerung eigener Aktien auf andere gesetzlich zulässige Art der Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches Angebot zu den folgenden Zwecken: (i) Übertragung von Aktien an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder ihrer Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) zu Vergütungszwecken, und (ii) Gegenleistung beim (auch mittelbaren) Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- und Ausland.
c. Zudem wird der Vorstand ermächtigt, die von der Gesellschaft erworbenen eigenen Aktien zur Gänze oder teilweise ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung um den auf die eingezogenen Aktien entfallenden Teil des Grundkapitals.
Die Ermächtigungen (Punkte a. bis c.) können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden.“
ÜBER AUSTRIACARD HOLDINGS AG
Die AUSTRIACARD HOLDINGS AG, mit Sitz in Wien und internationaler Präsenz, ist einer der führenden Anbieter von Secure Digital Technology Solutions in Europa.
Die AUSTRIACARD HOLDINGS AG ist einer der führenden B2B-Anbieter von Smart Cards, Personalisierungs- und Zahlungslösungen sowie sicheren Datenmanagement- und Digitalisierungslösungen in Österreich, Skandinavien, Zentral- und Osteuropa und Südosteuropa und hat darüber hinaus einen bedeutenden Marktanteil in vielen anderen europäischen Ländern und der Türkei. Die Gruppe expandiert schnell in geografische Gebiete außerhalb Europas, wie z.B. in die USA, wo sie ein neues Personalisierungszentrum eingerichtet hat, und in den Nahen Osten und Afrika, wo Vertriebsstandorte entwickelt wurden, die bereits ein bedeutendes Neugeschäft angezogen haben. Darüber hinaus hat sich die Gesellschaft zu einem bevorzugten Partner für Zahlungsprodukte und -lösungen für Challenger Banken/Neobanken entwickelt, einem weltweit wachsenden Marktsegment.
Die Gesellschaft verfügt über eine sehr starke paneuropäische Präsenz, die vom Vereinigten Königreich bis nach Griechenland und in die Türkei reicht, mit sieben Produktionsstätten und sieben Personalisierungszentren in Europa sowie einem zusätzlichen Personalisierungszentrum in den USA, in denen derzeit rund 2.500 Mitarbeiter beschäftigt sind. Darüber hinaus verfügt die Gesellschaft über Vertriebsstandorte in Norwegen, der Tschechischen Republik, Deutschland, Kroatien, Serbien, Jordanien und den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie über ein Netzwerk von Partnern und Vertriebsagenturen auf der ganzen Welt. Diese Präsenz ermöglicht es der Gesellschaft, ihren Kunden ein hohes Serviceniveau zu bieten, was durch die sehr langjährigen Geschäftsbeziehungen bestätigt wird. Der internationale Kundenstamm der Gruppe profitiert von einem komplementären Produkt-, Dienstleistungs- und Lösungsangebot, das von Rechnungsdruck, Direktmailing und Dokumentenverarbeitung bis hin zu Zahlungs-, Transit- und ID-Karten reicht und zunehmend mit Online-, Mobil- und Digitalisierungslösungen kombiniert wird.
Aussender: AUSTRIACARD HOLDINGS AG
Lamezanstraße 4-8
1230 Wien
Österreich
Kontaktperson: Dimitris Tzelepis
Tel.: +43 1 61065 - 357
E-Mail: d.tzelepis@austriacard.com
Webseite: www.austriacard.com
ISIN(s): AT0000A325L0
Börse(n): Wiener Börse (Prime Market)
Athener Börse (Main Market)
30.06.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS Group AG. www.eqs.com
Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
AUSTRIACARD HOLDINGS AG
Lamezanstraße 4-8
1230 Wien
Österreich
E-Mail:
ac.contact@austriacard.com
Internet:
https://www.austriacard.com/
ISIN:
AT0000A325L0
WKN:
A3D5BK
Börsen:
Wiener Börse (Amtlicher Handel)
EQS News ID:
1670435
Notierung vorgesehen, intended to be listed;
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1670435 30.06.2023 CET/CEST
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