EQS-HV: Logwin AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.04.2024 in Luxemburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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EQS-News: Logwin AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Logwin AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.04.2024 in Luxemburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
13.03.2024 / 15:06 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Logwin AG Gesellschaftssitz: L-6776 Grevenmacher,
ZIR Potaschberg,
5, an de Längten
R.C.S. Luxemburg Nr. B40.890
Einladung zur ordentlichen und außerordentlichen Hauptversammlung
der Logwin AG
am 16. April 2024
Mitteilung an alle Aktionäre Hiermit wird allen Aktionären der Logwin AG („die Gesellschaft“) mitgeteilt, dass eine Ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 16. April 2024 um 10.00 Uhr und eine Außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 16. April 2024 im Anschluss an die ordentliche
Hauptversammlung der Gesellschaft
im Novotel Luxembourg Kirchberg,
6, Rue du Fort Niedergrünewald,
L-2226 Luxemburg,
stattfinden wird.
Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2024 der Logwin AG
1| Vorlage des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2023 beendete Geschäftsjahr
2| Vorlage der Berichte des Verwaltungsrats für das am 31. Dezember 2023 beendete Geschäftsjahr
3| Vorlage des Berichts des Abschlussprüfers (Réviseur d’entreprises agréé) für das am31. Dezember 2023 beendete Geschäftsjahr
4| Genehmigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2023 beendete Geschäftsjahr sowie der Berichte des Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers
5| Verwendung des Ergebnisses der Logwin AG für das am 31. Dezember 2023 beendete Geschäftsjahr
6| Ausschüttung an die Aktionäre
7| Genehmigung der Grundsätze der Vergütung für den Verwaltungsrat der Logwin AG
8| Vorlage des Vergütungsberichts der Logwin AG für das am 31. Dezember 2023 beendete Geschäftsjahr
9| Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder für die Ausübung ihrer Mandate während des am 31. Dezember 2023 beendeten Geschäftsjahres
10| Bestellung von Verwaltungsratsmitgliedern
11| Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
12| Rückkauf eigener Aktien
13| Vergütung der nicht exekutiven Verwaltungsratsmitglieder
Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung der Logwin AG
1| Anpassung der Zahl der Aktien in die das genehmigte Kapital eingeteilt ist von einer Million fünfhundertneuntausend einhundertfünf (1.509.105) Aktien auf eine Million fünfhundertundsechstausend vierhundertneunundachtzig (1.506.489) Aktien undVerlängerung der Genehmigung an den Verwaltungsrat, für eine Dauer beginnend am Tag der außerordentlichen Hauptversammlung, welche die Verlängerung des genehmigten Kapitals beschließt (nämlich am 16. April 2024) und endend am fünften (5) Jahrestag nach der Veröffentlichung des Protokolls dieser außerordentlichen Hauptversammlung im Luxemburger Recueil électronique des sociétés et associations (Luxemburger Handelsblatt), das gezeichnete Aktienkapital ganz oder teilweise unter Berücksichtigung der in der Satzung der Gesellschaft aufgeführten Bedingungen im Rahmen des genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen.
2| Änderung von Artikel 5 (2) und (3) der Satzung der Gesellschaft im Einklang mit dem Tagesordnungspunkt 1 der außerordentlichen Hauptversammlung, um ihm folgenden Wortlaut zu geben:
„(2) Zusätzlich zum gezeichneten Kapital aus Absatz 1 dieses Artikels gibt es ein genehmigtes Kapital der Gesellschaft in Höhe von insgesamt 68.700.000 (achtundsechzig Millionen siebenhunderttausend), eingeteilt in weitere eine Million fünfhundertundsechstausend vierhundertneunundachtzig (1.506.489) neu auszugebende Aktien ohne Nennwert.
(3) Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, für eine Dauer beginnend am Tag der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, welche die Verlängerung des genehmigten Kapitals beschlossen hat (nämlich am 16. April 2024) und endend am fünften (5) Jahrestag nach der Veröffentlichung des Protokolls dieser außerordentlichen Hauptversammlung im Luxemburger Recueil électronique des sociétés et associations (Luxemburger Handelsblatt), das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien ohne Nennwert mit oder ohne Agio („prime d’émission“) gegen Bar-und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um eine Million fünfhundertundsechstausend vierhundertneunundachtzig (1.506.489) Aktien zu erhöhen. Bei solchen Kapitalerhöhungen besteht kein Bezugsrecht zu Gunsten der Aktionäre. Falls Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen vorgenommen werden, gelten die Bestimmungen von Absatz 5.“
3| Einziehung beziehungsweise Annullierung mit sofortiger Wirkung von fünftausendeinhundertachtzig (5.180) bestehenden Aktien ohne Nennwert, die durch die Gesellschaft gehalten werden, so dass das Aktienkapital der Gesellschaft in zwei Millionen achthundertneunundsiebzigtausendzweihundertfünfzehn (2.879.215) Aktien eingeteilt wird, bei gleichzeitiger Erhöhung des gezeichneten Aktienkapitals auf den Betrag von einhunderteinunddreißig Millionen dreihunderttausend Euro (EUR 131.300.000) durch Überführung eines Betrages von zweihundertfünfunddreißigtausendsiebenhundertsiebenundneunzig Euro und achtzig Euro Cent (EUR 235.797,80) aus der Agioreserve an das Kapitalkonto ohne Ausgabe von neuen Aktien.
4| Änderung von Artikel 5 (1) der Satzung der Gesellschaft im Einklang mit dem Tagesordnungspunkt 3 der außerordentlichen Hauptversammlung, um ihm folgenden Wortlaut zu geben:
„(1) Das Grundkapital (gezeichnetes Aktienkapital) der Gesellschaft beträgt einhunderteinunddreißig Millionen dreihunderttausend Euro (EUR 131.300.000). Es ist eingeteilt in zwei Millionen achthundertneunundsiebzigtausend zweihundertfünfzehn (2.879.215) voll eingezahlte Aktien ohne Nennwert.“
Anwesenheits- und Mehrheitsbedingungen
Bei der ordentlichen Hauptversammlung ist keine Anwesenheitsmehrheit erforderlich. Die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung werden mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
Bei der außerordentlichen Hauptversammlung muss mindestens die Hälfte des gezeichneten Aktienkapitals anwesend oder vertreten sein. Die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung werden mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen gefasst.
Grundkapital, Stimm- und sonstige Rechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 131.300.000 EUR und ist eingeteilt in 2.884.395 Namensaktien.
Aktionäre, die mindestens fünf Prozent (5%) des gezeichneten Aktienkapitals halten, können nach dem Luxemburgischen Gesetz vom 24. Mai 2011 über die Ausübung verschiedener Aktionärsrechte in Hauptversammlungen börsennotierter Gesellschaften („Gesetz über Aktionärsrechte“) die Aufnahme eines oder mehrerer Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlungen verlangen und haben das Recht, Beschlussvorschläge bezüglich der Tagesordnungspunkte der Hauptversammlungen einzureichen. Ein entsprechender schriftlicher Antrag muss der Gesellschaft, zusammen mit einer Begründung oder mit einem Beschlussvorschlag, auf postalischem oder auf elektronischem Weg an folgende Adresse mitgeteilt werden:
Logwin AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 210 27 288
antraege@linkmarketservices.de
Der Antrag hat die Adressdetails des Absenders zur Bestätigung des Eingangs des Verlangens bei der Gesellschaft zu beinhalten. Das entsprechende Verlangen hat der Gesellschaft spätestens am 27. März 2024 zuzugehen.
Teilnahmebedingungen
Gemäß dem vorgenannten Gesetz über Aktionärsrechte dürfen nur Aktionäre an den Hauptversammlungen teilnehmen und abstimmen, die mit Ablauf des 02. April 2024 (24:00 Uhr MESZ) („Luxemburgischer Stichtag“) Aktionäre der Gesellschaft sind. Etwaige Änderungen hinsichtlich ihres Aktienbesitzes nach dem Luxemburgischen Stichtag werden bei der Bestimmung der Teilnahme- und/oder Stimmberechtigung bei den Hauptversammlungen nicht berücksichtigt.
Zur Teilnahme an den Hauptversammlungen und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der jeweiligen Hauptversammlung in Textform in deutscher, englischer oder französischer Sprache angemeldet und gegebenenfalls der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme nachgewiesen haben.
Im Interesse der Aktionäre und im Einklang mit der Satzung wurde der Zeitpunkt, bis zu dem ein Einreichen der Anmeldung zur Teilnahme an den Hauptversammlungen möglich ist, über den Luxemburgischen Stichtag hinaus verlängert. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse demnach bis spätestens am 09. April 2024 zugehen:
Logwin AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 210 27 288
agm@linkmarketservices.de
Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an den Hauptversammlungen und zur Ausübung des Stimmrechts erfolgt durch Eintrag in das Aktienregister. Es ist der Satzung der Gesellschaft entsprechend die Verpflichtung jedes Aktionärs der Gesellschaft, seine ordnungsgemäße Eintragung in das Aktionärsregister sicherzustellen.
Falls eine Bank oder anderes Unternehmen, das als Depotstelle tätig ist, im Aktienregister eingetragen ist, muss diese, falls dies noch nicht erfolgt ist, schriftlich bestätigen, dass die jeweiligen Aktien zu ihrem eigenen Vermögen, und nicht zu dem eines ihrer Kunden gehört. Falls diese Bestätigung nicht gegeben wird, kann die Gesellschaft die Ausübung der Rechte an diesen Aktien aussetzen, bis ihr bestätigt wird, dass der oder die rechtmäßige(n) Inhaber der Aktien im Aktienregister eingetragen ist, beziehungsweise sind. Diese Bestätigung muss der Gesellschaft unter der obenstehenden Adresse ebenfalls spätestens bis zum 09. April 2024 zugehen.
Vollmachtserteilung
Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Zu diesem Zweck müssen diese Aktionäre sich, wie in den Teilnahmebedingungen beschrieben, bis zum 09. April 2024 anmelden. Bevollmächtigte werden unter Vorlage der Eintrittskarte und einer rechtmäßig erteilten Vollmacht zur Teilnahme an den Hauptversammlungen zugelassen.
Stimmrechtsvertreter
Die Logwin AG möchte den Aktionären die Wahrnehmung ihrer Rechte erleichtern und bietet an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor den Hauptversammlungen zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht und Weisung erteilen möchten, können hierzu das der Eintrittskarte zu den Hauptversammlungen beiliegende Formular zur Erteilung der Vollmacht und Weisungen zu den abstimmungsfähigen Punkten der Tagesordnung verwenden. Zu diesem Zweck müssen diese Aktionäre sich, wie in den Teilnahmebedingungen beschrieben, bis zum 09. April 2024 anmelden. Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Formular. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular muss spätestens am Montag, 15. April 2024, an folgender Anschrift auf postalischem oder elektronischem Weg eingehen:
Logwin AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 210 27 288
agm@linkmarketservices.de
Vollmachten sind schriftlich zu erteilen. Falls die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist eine solche Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres Stimmrechts von einem anderen Bevollmächtigten als den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten lassen möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht der Eintrittskarte beiliegend ein Formular, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird.
Hinweis zu den Unterlagen der Hauptversammlungen
Der vollständige und ungekürzte Text der nachfolgenden Unterlagen der Hauptversammlungen sind auf Nachfrage an folgender Anschrift auf postalischem oder elektronischem Weg erhältlich:
-
Einladung zur den Hauptversammlungen
-
Beschlussvorlage
-
Geschäftsordnung für Hauptversammlungen der Aktionäre
-
Jahresabschluss und Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2023 beendete Geschäftsjahr
-
Berichte des Verwaltungsrats für das am 31. Dezember 2023 beendete Geschäftsjahr
-
Bericht des Abschlussprüfers (Réviseur d’entreprises agréé) für das am 31. Dezember 2023 beendete Geschäftsjahr
-
Grundsätze der Vergütung für den Verwaltungsrat der Logwin AG
-
Vergütungsbericht für das am 31. Dezember 2023 beendete Geschäftsjahr
-
Eintrittskarte einschließlich Weisungsformular an den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter und Vollmachtformular
-
Datenschutzerklärung der Aktionäre
Logwin AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 210 27 288
agm@linkmarketservices.de
Des Weiteren stellt die Gesellschaft ihren Aktionären während eines ununterbrochenen Zeitraums ab dem Tag dieser Einladung bis zum Tag der Hauptversammlungen (einschließlich) die oben genannten Unterlagen (ausgenommen Eintrittskarte) auf ihrer Internetseite
www.logwin-logistics.com
zur Verfügung.
Hinweis zur Information über die Hauptversammlungen
Informationen bezüglich der Hauptversammlungen können auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.logwin-logistics.com
abgerufen werden. Anfragen zu den Dokumenten richten Sie bitte an:
Logwin AG
Investor Relations
ZIR Potaschberg
5, an de Längten
L-6776 Grevenmacher
Luxemburg, 13. März 2024
Logwin AG
Der Verwaltungsrat
Logwin AG
ZIR Potaschberg | 5, an de Längten
6776 Grevenmacher | Luxemburg
Tel. +352 71 96 90-1112 | Fax +352 71 96 90-1359
ir-info@logwin-logistics.com | www.logwin-logistics.com
Logwin-Aktie WKN A2DR54 | ISIN LU1618151879
R.C.S. Luxemburg Nr. B 40.890
Weitere Informationen zu unserem Unternehmen und zu den Hauptversammlungen finden Sie unter
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13.03.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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