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15:07 Uhr, 18.03.2024

EQS-HV: Deutsche Post AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.05.2024 in Bonn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

EQS-News: Deutsche Post AG

/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

Deutsche Post AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.05.2024 in Bonn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

18.03.2024 / 15:07 CET/CEST

Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Deutsche Post AG Bonn WKN 555200
ISIN DE0005552004

Kennung des Ereignisses: GMETDPW124RS Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Wir berufen hiermit die

ordentliche Hauptversammlung der Deutsche Post AG

ein, die am Freitag, den 3. Mai 2024, 10.00 Uhr, im World Conference Center Bonn, Eingang Hauptgebäude, Platz der Vereinten Nationen 2, 53113 Bonn, stattfindet.

Tagesordnung

1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Zu TOP 1 ist eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat. Die vorgelegten Unterlagen dienen der Unterrichtung der Hauptversammlung über das abgelaufene Geschäftsjahr und die Lage der Gesellschaft sowie des Konzerns.

2.
Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von Euro 9.216.282.757,71 wie folgt zu verwenden:

Verteilung an die Aktionäre durch Ausschüttung einer Dividende von
Euro 1,85 je dividendenberechtigter Stückaktie

Euro 2.170.503.965,95

Einstellung in andere Gewinnrücklagen

Euro 1.000.000.000,00

Gewinnvortrag

Euro 6.045.778.791,76

Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet, der eine unveränderte Dividende pro dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht.

3.
Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

4.
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

5.
Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Finanz- und Prüfungsausschusses vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern und zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024 sowie für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2025 erstellt werden, zu wählen.

Die Wahl zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts steht unter dem Vorbehalt, dass das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 in das deutsche Recht der Hauptversammlung die Zuständigkeit für die Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts zuweist.

6.
Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeiten von Frau Simone Menne, Herrn Dr. Heinrich Hiesinger und Herrn Dr. Stefan Schulte enden planmäßig zum Ablauf der Hauptversammlung am 3. Mai 2024. Drei Vertreter der Anteilseigner sind daher neu bzw. wieder zu wählen. Herr Dr. Hiesinger steht für eine Wiederwahl zur Verfügung. Frau Menne und Herr Dr. Schulte stehen nach langjähriger Mitgliedschaft im Aufsichtsrat vor dem Hintergrund der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nicht mehr für eine Wiederwahl zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, die Wahlen im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen.

Unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung (Kompetenzprofil) schlägt der Aufsichtsrat vor,

a)

Frau Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Ann-Kristin Achleitner, München, Mitglied in verschiedenen Aufsichtsräten (Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG*, Lazard Ltd., Linde plc) und Professorin der TU München,

b)

Herrn Dr. Hans-Ulrich Engel, Grünstadt, selbständiger Rechtsanwalt und ehemaliger stellvertretender Vorstandsvorsitzender sowie Finanzvorstand der BASF SE, und

c)

Herrn Dr. Heinrich Hiesinger, Essen, Mitglied in verschiedenen Aufsichtsräten (ZF Friedrichshafen AG**, BMW AG, Fresenius Management SE)

für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen.

Der Aufsichtsrat der Deutsche Post AG setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer vom 4. Mai 1976 sowie nach § 10 Abs. 1 der Satzung aus je zehn Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer und zu jeweils mindestens 30% aus Frauen und Männern zusammen. Im Aufsichtsrat der Gesellschaft müssen jeweils mindestens sechs Sitze von Frauen und von Männern besetzt sein, um die gesetzliche Mindestquote (§ 96 Abs. 2 Satz 1 AktG) zu erfüllen. Die gesetzliche Mindestquote von 30% ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, da weder die Anteilseignervertreter noch die Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung widersprochen haben. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats entspricht den gesetzlichen Vorgaben zur Mindestquote von Frauen und Männern bereits ohne Berücksichtigung der in der Hauptversammlung zur Wahl stehenden Kandidaten. Weitere Informationen zu den Kandidaten erhalten Sie im Anschluss an die weiteren Angaben zur Einberufung.

Im Fall seiner Wahl soll Herr Dr. Engel als Kandidat für den Vorsitz im Finanz- und Prüfungsausschuss vorgeschlagen werden.

* bis April 2024
** Vorsitz

7.
Billigung des Vergütungsberichts

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2023 wie nachfolgend dargestellt zu billigen.

VERGÜTUNGSBERICHT

Der Vergütungsbericht gibt detailliert und individualisiert Auskunft über die den aktiven und früheren Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der Deutsche Post AG im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung. Er wurde durch Vorstand und Aufsichtsrat erstellt und entspricht den Anforderungen des Aktiengesetzes. Über diesen Vergütungsbericht hinausgehende Informationen zu dem von der ordentlichen Hauptversammlung 2021 gebilligten Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder und zu der in der Hauptversammlung 2022 beschlossenen Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder sind auf der Internetseite der Gesellschaft dargestellt. Die ordentliche Hauptversammlung hat am 4. Mai 2023 den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 mit einer Mehrheit von 93,35 % der abgegebenen Stimmen gebilligt. Grundlegende Änderungen in der Darstellung der Vergütung wurden daher nicht vorgenommen und der transparente Ausweis der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat des vergangenen Jahres auch für 2023 fortgeführt. Der Vergütungsbericht 2023 wird der ordentlichen Hauptversammlung am 3. Mai 2024 zur Billigung vorgelegt werden.

1. VERGÜTUNG FÜR DIE MITGLIEDER DES VORSTANDS

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder beruht auf dem im Dezember 2020 vom Aufsichtsrat beschlossenen Vergütungssystem, das von der Hauptversammlung 2021 mit einer Mehrheit von 93,39 % der abgegebenen Stimmen gebilligt wurde. Das System soll Anreize für eine erfolgreiche Umsetzung der Unternehmensstrategie sowie eine nachhaltige Entwicklung des Konzerns setzen und orientiert sich in hohem Maß an der langfristigen Wertschaffung für die Aktionäre. Dies geschieht unter Beachtung der Anforderungen des Aktiengesetzes und im Einklang mit den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Ziel des Aufsichtsrats ist es darüber hinaus, die Vergütung so auszugestalten, dass sie marktüblich und wettbewerbsfähig ist, um die besten Kandidatinnen und Kandidaten für Vorstandspositionen zu gewinnen und zu halten. Bei der Ausgestaltung der Vergütung achtet der Aufsichtsrat zudem darauf, dass diese im Einklang mit dem Vergütungssystem der Führungskräfte steht und für Vorstand und Führungskräfte übereinstimmende Leistungsanreize gesetzt werden.

DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

Im ersten Jahr ohne unmittelbare Pandemieeffekte hat das Unternehmen trotz des Ausbleibens jeglicher konjunktureller Erholungsimpulse die Ertragslage auf einem Niveau halten können, das deutlich über dem der Vor-Pandemie-Jahre liegt.

Die ausbleibende Erholung der Weltwirtschaft und die Normalisierung des Frachtverkehrs nach dem pandemiebedingten Boom der Jahre 2021 und 2022 haben das abgelaufene Geschäftsjahr geprägt. Erwartungsgemäß hat das operative Ergebnis (EBIT) von 6,3 MRD Euro den Vorjahreswert nicht erreicht. Geringere Frachtvolumen und -raten sowie Wechselkurs- und Treibstoffkosteneffekte haben das DHL-Geschäft belastet. Im Ergebnis der Division Post & Paket Deutschland spiegeln sich Kostensteigerungen und die widrigen regulatorischen Rahmenbedingungen für das deutsche Briefgeschäft wider. Dennoch hat der Konzern im vergangenen Geschäftsjahr einen Free Cashflow von 2,9 MRD Euro erreicht. Damit unterstreicht DHL Group selbst in einem schwachen wirtschaftlichen Umfeld ihre strukturell verbesserte Leistungsfähigkeit und Finanzkraft.

Die Unternehmensbereiche haben sich in 2023 weiter auf ihr profitables Kerngeschäft konzentriert und so sichergestellt, dass die Dienstleistungen für die Kunden zuverlässig erbracht werden konnten. Angesichts der schwachen Konjunkturlage hat DHL Group die Kosten in 2023 im Blick behalten, gleichzeitig aber weiterhin in Wachstumsbereiche des globalen Geschäfts und in die Qualität der Dienstleistungen investiert. Die Digitalisierung ist ein wichtiger Hebel für nachhaltigen Geschäftserfolg. Hier investiert DHL Group in Initiativen, die die Erfahrungen, die Kunden und Beschäftigte mit dem Unternehmen machen, verbessern und die operative Effizienz steigern. Nach wie vor wachsen einige Marktsegmente überdurchschnittlich - zum Beispiel im Bereich E-Commerce. Nachhaltigkeit einschließlich erneuerbarer Energien und batterieelektrischer Automobile, die Globalisierung und Omnishoring sind darüber hinaus Megatrends, die voraussichtlich auch in Zukunft für Wachstum sorgen werden.

DHL Group hat viel Erfahrung im Umgang mit unterschiedlichen Konjunkturzyklen und Krisen in aller Welt. Dank der weltweiten Präsenz und des breitgefächerten Portfolios von Transport- und Logistikdienstleistungen konnte DHL Group auch in 2023 negative Effekte in einigen Geschäftsfeldern mit positiven in anderen teilweise kompensieren. Insgesamt ist DHL Group gut aufgestellt, um nicht nur die aktuellen Herausforderungen zu bewältigen, sondern auch von einem Aufschwung der Weltwirtschaft zu profitieren, sobald dieser einsetzt. Dass DHL Group weltweit ein verlässlicher Partner für alle Kunden ist, ist zu einem wesentlichen Teil auf die Leistung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und des Managements weltweit zurückzuführen. Wo immer es möglich war, haben diese frühzeitig Maßnahmen zur Minderung von negativen Effekten ergriffen und auch durch eine Verminderung von Komplexität pragmatische und vernünftige Lösungen gefunden.

Ungeachtet der schwierigen makroökonomischen Rahmenbedingungen hat DHL Group die Umsetzung des Nachhaltigkeitsfahrplans, der „ESG Roadmap“, auch in 2023 konsequent fortgeführt. Mit der ESG Roadmap hat DHL Group die Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz (Environment) verstärkt auf Dekarbonisierung ausgerichtet, um den ökologischen Fußabdruck zu mindern. Die strategischen Ansätze in den Bereichen Soziale Verantwortung (Social) und Unternehmensführung (Governance) wurden mit dem Ziel konkretisiert, ein sicheres und motivierendes Arbeitsumfeld zu bieten und transparente, rechtskonforme Geschäftspraktiken konzernweit sicherzustellen. So berücksichtigt der Konzern zugleich Chancen und Risiken im Zusammenhang mit der gebotenen Nachhaltigkeit. Weitere Einzelheiten zur ESG Roadmap können der Nichtfinanziellen Erklärung auf der Internetseite der Gesellschaft entnommen werden.

In 2023 hat DHL Group die vielfältigen nachhaltigen Lösungen für klimafreundliche Logistik in allen Konzerndivisionen stetig 7weiterentwickelt. Im Juni wurde zudem die erste nachhaltigkeitsbezogene Anleihe mit einem Emissionsvolumen von 500 MIO Euro und einer Laufzeit bis 2033 platziert. Die Verzinsung der Anleihe ist an das mittelfristige Ziel von DHL Group geknüpft, die Treibhausgas- (THG-)Emissionen bis 2030 signifikant zu senken.

Express hat weitere Lieferverträge für nachhaltige Flugkraftstoffe abschließen können. Zudem wurde die Modernisierung der Flugzeugflotte für den Einsatz auf interkontinentalen und regionalen Strecken fortgeführt und das Netz der Kooperationen mit Transportpartnern weiter ausgebaut. Außerdem wurde der Ausbau der E-Fahrzeugflotte vorangetrieben.

Global Forwarding, Freight hat weitere Partnerschaften zu „Insetting“ mit nachhaltigem Kraftstoff abgeschlossen. Insetting bietet im Gegensatz zum Offsetting die Chance, Klimaschutz in der eigenen Lieferkette unmittelbarer umzusetzen und fossile Brennstoffe zu ersetzen. Mit der Zertifizierung von Transportpartnern durch die Green Carrier Certification schafft die Division Transparenz über die Nachhaltigkeit der Subunternehmer. Rund 1.000 Freight-Nutzer erhalten bereits Emissionsberichte; über myDHLi bietet Global Forwarding, Freight seinen Nutzern Berichte mit Daten für Luft- und Seefracht in Echtzeit. Damit unterstützt Global Forwarding, Freight die Kundschaft beim Erreichen ihrer eigenen Nachhaltigkeitsziele.

Supply Chain treibt die Dekarbonisierung in den Lieferketten mit einem hochmodernen, nachhaltigen Produktportfolio für CO2-neutrale Lagerhaltung, Transporte und Verpackung voran. Im Berichtsjahr wurde eine Richtlinie für nachhaltige Transporte für relevante Tochtergesellschaften eingeführt, die den effektiven Einsatz nachhaltiger Antriebsarten und Kraftstoffe unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte beschreibt. Daneben lag der Fokus auf dem weiteren Ausbau CO2-neutraler Lagerhäuser und nachhaltigem Transport. In Großbritannien wurden die Tankstellen der Division Supply Chain in Teilen von Diesel auf HVO (Hydrotreated Vegetable Oil, hydriertes Pflanzenöl) umgestellt. In Irland wird durch Partner die Biogaserzeugung aufgebaut, um LKW mit nachhaltig produziertem Gas betanken zu können.

eCommerce fokussiert sich weiterhin auf den Ausbau der E-Fahrzeugflotte und die verstärkte Nutzung von Strom aus erneuerbaren Quellen. In den Niederlanden wird die Zustellung und Abholung auch durch die stärkere Nutzung von HVO klimafreundlich gestaltet.

Post & Paket Deutschland hat den Ausbau der E-Fahrzeugflotte fortgeführt. Darüber hinaus wurden weitere Maßnahmen getestet, um den Transport zwischen den Standorten nachhaltiger zu gestalten. Hieraus wurde der Einsatz von Lkw mit Gasantrieb (nachhaltig hergestelltes, komprimiertes Gas - CNG) für längere Transportstrecken als Lösung ermittelt. Zudem wurde das Angebot nachhaltiger Produkte erweitert. Der CO2-Nachhaltigkeitsreport bietet Geschäftskunden im nationalen Warenversand zusätzliche Transparenz über ihre durch den Transport verursachten THG-Emissionen.

DAS VERGÜTUNGSJAHR 2023 AUF EINEN BLICK

Der Aufsichtsrat hat sich bei der Ausgestaltung des Vergütungssystems an Leitlinien orientiert, die Anreize für eine erfolgreiche Umsetzung der Unternehmensstrategie sowie eine nachhaltige Entwicklung des Konzerns setzen und sich in hohem Maß an der langfristigen Wertschaffung für die Aktionäre ausrichten.

Die Zielerreichung der finanziellen Ziele in der Jahreserfolgsvergütung bildet die trotz der makroökonomischen Herausforderungen solide Performance von DHL Group im Geschäftsjahr 2023 ab, wobei die DHL-Divisionen wesentlicher Treiber für das Geschäftsergebnis waren. Bei der zentralen Steuerungskennzahl EBIT after Asset Charge (EAC) konnte erwartungsgemäß das Vorjahresniveau nicht erreicht werden. Der berichtete Free Cashflow (FCF) lag jedoch trotz der schwierigen Rahmenbedingungen nicht wesentlich unter dem Vorjahreswert. Dies unterstreicht die strukturell verbesserte Leistungsfähigkeit und Finanzkraft von DHL Group.

Bei den nichtfinanziellen Leistungskriterien, den ausschließlich an der Unternehmensstrategie ausgerichteten ESG-Zielen, lag die Zielerreichung zwischen rund 101 % und 125 %. Der Gesamt-Zielerreichungsgrad bei der Jahreserfolgsvergütung der Vorstandsmitglieder lag für das Geschäftsjahr 2023 zwischen 85,39 % und 97,89 %. Die für die Auszahlung des im Geschäftsjahr 2021 aufgeschobenen Anteils der Jahreserfolgsvergütung maßgebliche Zielsetzung wurde erreicht, da das EAC des Konzerns während der Nachhaltigkeitsphase kumuliert positiv war.

Die Ergebnisse in der Langfristkomponente (SAR-Tranche 2019) spiegeln die positive Entwicklung der Deutsche-Post-Aktie im Vier-Jahres-Vergleich wider. Bei der in 2019 zugeteilten Langfristvergütung, deren Sperrfrist im Geschäftsjahr 2023 endete, wurden alle Performanceziele erreicht, da der absolute Wert der Deutsche-Post-Aktie gegenüber dem Ausgangswert um 52,91 % gesteigert wurde und sich die relative Kurssteigerung gegenüber dem STOXX Europe 600 auf 29,48 % belief.

Die folgenden Tabellen geben, unterteilt nach den einzelnen variablen Vergütungskomponenten, einen ersten Überblick über die Zielerreichung des Vorstands im Geschäftsjahr 2023:

AUSBLICK AUF DAS VERGÜTUNGSJAHR 2024

Auch in 2024 wird die Vergütung für den Vorstand in hohem Maß mit der nachhaltigen Unternehmensentwicklung verknüpft sein. Im Einklang mit den im Vergütungssystem getroffenen Festlegungen wird der Vorstand neben den finanziellen Kenngrößen EAC und FCF weiterhin an den Fortschritten des Unternehmens im Umgang mit den Zielen in den Bereichen Umwelt, soziale Verantwortung und Unternehmensführung („ESG“) gemessen. Der ESG-Anteil im Zielportfolio der Jahreserfolgsvergütung beträgt weiterhin 30 %, wobei die einzelnen ESG-Teilbereiche unverändert mit jeweils 10 % gewichtet werden.

In 2024 wird aus dem Bereich Umwelt („E“) weiterhin die Kennzahl „Realisierte Dekarbonisierungseffekte“, aus dem Bereich Soziales („S“) die Kennzahl „Mitarbeiterengagement“ und aus dem Bereich Governance („G“) das „Cybersicherheits-Rating“ vergütungsrelevant bleiben.

Der Aufsichtsrat wird das Vergütungssystem für den Vorstand in 2024 unter Berücksichtigung von Investorenfeedback intensiv überprüfen und es der Hauptversammlung 2025 zur Billigung vorlegen.

DIE VERGÜTUNGSBESTANDTEILE - ÜBERBLICK

Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:

VERGÜTUNGSBESTANDTEILE

Bestandteil Zielsetzung Ausgestaltung
Feste Vergütung

Grundgehalt • Gewinnt und hält Vorstandsmitglieder, die aufgrund ihrer Erfahrung und Kompetenz die Strategie entwickeln und erfolgreich umsetzen können; fördert zugleich eine unabhängige, risikoadjustierte und eigenverantwortliche Leitung der Gesellschaft • Fixe vertraglich vereinbarte Jahresvergütung, die in der Regel in zwölf gleichen Teilbeträgen monatlich ausgezahlt wird
Nebenleistungen • Im Wesentlichen Privatnutzung von Dienstwagen (ggf. inklusive Fahrer), Beitragszuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung in analoger Anwendung der sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften und Leistungen bei doppelter Haushaltsführung
Versorgungszusage • Sichert eine adäquate Versorgung im Alter ab • Jährlicher Beitrag in Höhe von 35 % des Grundgehalts
• Bis einschließlich 2020 zugeteilte Versorgungsbeiträge: Verzinsung gemäß „iBoxx Corporates AA 10+ Annual Yield“, mindestens jedoch 2,25 %
• Ab 2021 zugeteilte Versorgungsbeiträge: Verzinsung gem. gewichteter jährlicher Verzinsung des Gesamt-Pensionsvermögens aller deutschen Pensionseinrichtungen der Deutschen Post, mindestens jedoch 1 %
Variable Vergütung

Jahreserfolgsvergütung mit Mittelfristkomponente (Deferral) • Fördert profitables Wachstum unter Berücksichtigung der Gesamtverantwortung des Vorstands, der nachhaltigen Unternehmensentwicklung und der individuellen Leistungen der Vorstandsmitglieder
• Setzt Anreize für Vorstandsmitglieder, sich auf die erfolgreiche Umsetzung der jährlichen Geschäftsprioritäten zu konzentrieren
• Durch das Deferral mit zusätzlichem Leistungskriterium wird die Ausrichtung der Vorstandsvergütung auf eine langfristige Entwicklung des Unternehmens gestärkt
• Zielwert: 80 % des jeweiligen Grundgehalts
• Auszahlung: 50 % im Folgejahr, 50 % nach weiteren zwei Jahren (Nachhaltigkeitsphase) und nur, wenn am Ende der Nachhaltigkeitsphase die Kapitalkosten verdient wurden (Mittelfristkomponente)
• Deferral als Malusregelung ausgestaltet
• 70 % finanzielle Erfolgsziele und 30 % ESG-Ziele
• Zu-/Abschlagsmöglichkeit von bis zu 20 % bei außergewöhnlichen Entwicklungen
• Höchstbetrag (Cap): 120 % des jeweiligen Grundgehalts bei außergewöhnlichen Entwicklungen
Langfristkomponente Long-Term-Incentive-Plan (LTIP) • Fördert eine nachhaltig positive Entwicklung des Unternehmenswertes und verknüpft die Interessen der Vorstandsmitglieder mit denen der Aktionäre • Plantyp: Stock Appreciation Rights (SAR, Wertsteigerungsrechte)
• Zuteilungsbetrag: 100 % des Grundgehalts
• Eigeninvestment: 10 % des Grundgehalts. Eigeninvestment ist durch die Vorstandsmitglieder in Aktien der Gesellschaft zu leisten; aus insiderrechtlichen Erwägungen ist ausnahmsweise auch die Erbringung in Geld möglich. In 2023 haben alle Vorstandsmitglieder das Eigeninvestment in Aktien erbracht
• Aktienkursbasierte Erfolgsziele:
• Absolute Aktienkurssteigerung
• Relative Performance im Vergleich zum STOXX Europe 600
• Höchstbetrag (Cap): 4x Grundgehalt (2,5x Grundgehalt für den Vorstandsvorsitzenden)
• Ausübbarkeit: gemäß Zielerreichung der Erfolgsziele nach vier Jahren
• Auszahlung in bar: im fünften und sechsten Jahr nach Gewährung, abhängig vom individuellen Ausübungszeitpunkt

Für alle Vorstandsmitglieder gelten die nachfolgenden sonstigen Vertragsbedingungen:

SONSTIGE VERTRAGSBEDINGUNGEN

Bestandteil

Details der Ausgestaltung

Begrenzung maximale Gesamtvergütung

• Neben Einzelbegrenzungen der variablen Vergütungsbestandteile besteht ein Gesamt-Cap. Dabei ist zum einen die Vergütung begrenzt, die sich aus der Zielvergütung eines Jahres ergibt (Zielvergütungs-Cap; Cap der gewährten Vergütung gemäß der Terminologie des DCGK 2017). Seit 2022 ist zusätzlich der einem Geschäftsjahr zuzurechnende Zufluss begrenzt
• Cap-Höhe für ordentliche Vorstandsmitglieder: 5,15 MIO € (Cap Zielvergütung bis einschließlich 2020: 5 MIO € ohne Nebenleistungen); Cap-Höhe Vorstandsvorsitzender: 8,15 MIO € (Cap Zielvergütung bis einschließlich 2020: 8 MIO € ohne Nebenleistungen)

Malus- und Clawback-Regelungen variable Vergütung

• Zuteilung der SAR erfolgt mit der Maßgabe, dass der Aufsichtsrat den Auszahlungsbetrag bei außergewöhnlichen Entwicklungen begrenzen kann
• Bei außergewöhnlichen Entwicklungen Möglichkeit eines Zu- oder Abschlags auf die Jahreserfolgsvergütung von jeweils bis zu 20 %
• 50 % der sich aus der Zielerreichung ergebenden Jahreserfolgsvergütung werden in der Mittelfristkomponente mit einer zweijährigen Nachhaltigkeitsphase verknüpft. Mittelfristkomponente wird einbehalten, wenn das Nachhaltigkeitsziel EAC während der Nachhaltigkeitsphase nicht erreicht wird
• Zugeteilte SAR werden eingezogen und verfallen ersatzlos, wenn und soweit die absoluten und relativen Erfolgsziele während der vierjährigen Sperrfrist nicht erreicht werden
• Innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen zusätzlich gesetzliche Clawback-Vorschriften

Share Ownership

• Aufgrund der aktienkursbasierten Zielorientierung des LTIP sehr weitreichende und unmittelbare Verknüpfung mit dem Aktionärsinteresse. Gleichlauf ist sichergestellt
• Erlösmöglichkeit je Tranche: das 2,5-Fache (Vorstandsvorsitzender) bzw. 4-Fache (Vorstandsmitglieder) eines Grundgehalts. Kumulation dieses Effekts in der Mehrjahresbetrachtung
• Eigeninvestment in Höhe von 10 % des jährlichen Grundgehalts je LTIP-Tranche erforderlich, das von den Vorstandsmitgliedern vorrangig in Aktien der Gesellschaft zu erbringen ist

Mandatsbezüge

• Vergütung aus Konzernmandaten: Abführungspflicht in voller Höhe
• Vergütung aus externen Mandaten: keine Abführungsverpflichtung

Zusagen im Zusammenhang mit der Beendigung der Tätigkeit im Vorstand

Kontrollwechsel

• Vorstandsmitglieder haben innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Kontrollwechsel ein Sonderkündigungsrecht (Frist: drei Monate zum Monatsende). Kein Abfindungsanspruch bei Ausübung dieses Rechts

Arbeitsunfähigkeit, Tod

• Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit: Fortzahlung der Bezüge für zwölf Monate, längstens bis zum Vertragsende
• Dauernde Arbeitsunfähigkeit: Vertragsende mit Ablauf des Quartals, in dem dauernde Arbeitsunfähigkeit festgestellt worden ist
• Ende des Vorstandsvertrags durch Tod oder dauernde Arbeitsunfähigkeit: Jahresgrundgehalt und maximale Jahreserfolgsvergütung werden jeweils pro rata temporis für die Dauer von sechs Monaten nach dem Ablauf des Monats fortgezahlt, in dem der Vorstandsvertrag endet, längstens bis zum vorgesehenen Vertragsende

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

• Dauer: ein Jahr nach dem Ausscheiden aus dem Vorstand
• Karenzentschädigung: ein Grundgehalt
• Anrechnung von anderweitigem Arbeitseinkommen, Abfindungszahlungen und Pensionszahlungen. Gesellschaft kann auf Wettbewerbsverbot verzichten. Pflicht zur Zahlung der Karenzentschädigung entfällt sechs Monate nach Zugang der Erklärung

Einvernehmliche Beendigung

• Vorzeitige einvernehmliche Beendigung der Vorstandstätigkeit: Vergütung von nicht mehr als dem Wert der Ansprüche für die Restlaufzeit des Vertrags. Zahlungen sind begrenzt auf den Wert von maximal zwei Jahresvergütungen einschließlich Nebenleistungen (Abfindungs-Cap). In die Berechnung des Abfindungs-Caps fließt die Langfristvergütung nicht mit ein. Auszahlung der variablen Vergütungskomponenten erfolgt zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen und Zeitpunkten. Vorzeitige Auszahlung der variablen Vergütungskomponenten erfolgt nicht
• Vorzeitige einvernehmliche Beendigung auf Wunsch des Vorstandsmitglieds: keine Zahlung einer Abfindung; zeitanteilige Zahlung der Jahreserfolgsvergütung entsprechend Zielerreichung am Ende des Bemessungszeitraums
• Ansprüche aus dem LTIP: Vgl. detaillierte Darstellung im Vergütungssystem

Weitere Details zu den Vergütungsbestandteilen und den sonstigen Vertragsbedingungen können der Beschreibung des Vergütungssystems auf der Internetseite der Gesellschaft entnommen werden. Die Vergütung entsprach im Geschäftsjahr 2023 sämtlichen im Vergütungssystem getroffenen Festlegungen.

DETAILS FESTE VERGÜTUNG

Die Grundgehälter der ganzjährig aktiven ordentlichen Vorstandsmitglieder lagen im Geschäftsjahr 2023 zwischen 860.000 € und 1.005.795 €. Der neue Vorstandsvorsitzende hat ein Grundgehalt in Höhe von insgesamt 1.310.000 € erhalten, das zeitanteilig seine Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender und als Vorstandsmitglied berücksichtigt. Die Vorstandsmitglieder erhielten Nebenleistungen, die zwischen rund 1 % und 7 % ihres Grundgehalts lagen. Die Beträge sind auf individueller Basis in der Tabelle Gesamtvergütung für das Geschäftsjahr ausgewiesen.

Der Aufsichtsrat überprüft die Marktüblichkeit und Angemessenheit der Vorstandsvergütung regelmäßig. Bei Bedarf wird er hierbei von einem unabhängigen Vergütungsberater unterstützt.

Die Grundvergütungen von Tim Scharwath und Thomas Ogilvie wurden im Geschäftsjahr um 5 % auf 976.500 € erhöht. Hierbei handelt es sich um Anpassungsschritte, die der Aufsichtsrat, ausgehend von einem relativ zum DAX-Vergleichsmarkt niedrigen Einstiegsgehalt, bereits seit Jahren im Rahmen einer turnusmäßigen Gehaltsüberprüfung nach sechs Jahren Bestelldauer vorsieht. Die Maximalvergütung in Höhe von 5,15 MIO € ist in beiden Fällen unverändert geblieben. Die Zielgesamtvergütung aller Vorstandsmitglieder liegt weiterhin unterhalb des Medians der DAX 40-Vergleichsgruppe.

Die Vorstandsmitglieder verfügen über einzelvertragliche unmittelbare Pensionszusagen. Mit Ausnahme der Zusage des im Geschäftsjahr 2023 ausgeschiedenen Vorstandsvorsitzenden Frank Appel wurden diese auf der Basis eines beitragsorientierten Systems erteilt. Die wesentlichen Merkmale dieser Zusagen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

Merkmal

Beschreibung

Art der Altersleistung

Kapitalzahlung mit Rentenoption

Renteneintrittsalter

62 Jahre

Beitragshöhe

35 % des Grundgehalts, begrenzt auf 15 Jahre

Invaliditäts- und Hinterbliebenen-
versorgung

Auszahlung des Versorgungskontos ohne Risikoleistung

Verzinsung

Bis einschließlich 2020 zugeteilte Versorgungsbeiträge gemäß „iBoxx Corporates AA 10+ Annual Yield“, mindestens jedoch 2,25 %
Ab 2021 zugeteilte Versorgungsbeiträge: gewichtete jährliche Verzinsung des Gesamt-Pensionsvermögens aller deutschen Pensionseinrichtungen der Deutschen Post, mindestens jedoch 1 %

Anpassung von Renten

1 % jährlich

Der im Geschäftsjahr 2023 angefallene Dienstzeitaufwand (Service Cost) gemäß IAS 19 und die nach IFRS ermittelten Barwerte der Versorgungszusagen zum Ende des Geschäftsjahres 2023 können der nachfolgenden Tabelle jeweils im Vorjahresvergleich entnommen werden:

INDIVIDUALAUSWEIS DER BEITRAGSORIENTIERTEN VERSORGUNGSZUSAGEN

Service Cost
für 2022

Service Cost
für 2023

Barwert (DBO)
zum 31. Dez. 2022

Barwert (DBO)
zum 31. Dez. 2023

Dr. Tobias Meyer

290.795

322.088

1.474.750

1.872.508

Oscar de Bok

294.798

319.522

1.260.448

1.668.688

Pablo Ciano (seit 1. August 2022)

-

298.999

125.790

447.664

Nikola Hagleitner (seit 1. Juli 2022)

-

293.088

189.516

505.253

Melanie Kreis

330.287

343.151

3.205.635

3.729.736

Dr. Thomas Ogilvie

318.862

323.322

1.693.798

2.111.723

John Pearson

296.692

320.989

1.193.613

1.593.072

Tim Scharwath

321.082

323.062

1.728.741

2.140.419

Gesamt

1.852.516

2.544.221

10.872.291

14.069.063

INDIVIDUALAUSWEIS DER ENDGEHALTSABHÄNGIGEN ALT-VERSORGUNGSZUSAGE DES AUSGESCHIEDENEN VORSTANDSVORSITZENDEN

Erreichter
Versorgungsgrad
%

Service Cost
für 2022

Service Cost
für 2023

Barwert (DBO)
zum 31. Dez. 2022

Barwert (DBO)
zum 31. Dez. 2023

Dr. Frank Appel1

50

1.259.211

1.337.030

30.629.901

0

1 Frank Appel ist mit Ablauf des 04.05.2023 aus dem Unternehmen ausgeschieden. Da er von der Kapitalzahlungsoption Gebrauch gemacht hat und zum Zeitpunkt seines Ausscheidens das Renteneintrittsalter seiner Versorgungszusage bereits überschritten hatte, ist das Versorgungskapital gemäß Versorgungszusage an ihn ausgezahlt worden, vgl. auch Tabelle Vergütung 2023 - im Berichtsjahr ausgeschiedene Vorstandsmitglieder. Versorgungsansprüche von Frank Appel gegen die Gesellschaft bestanden daher zum 31.12.2023 nicht mehr.

Weitere Details zur festen Vergütung können der Übersicht Vergütungsbestandteile sowie der Beschreibung des Vergütungssystems auf der Internetseite der Gesellschaft entnommen werden.

DETAILS VARIABLE VERGÜTUNG

Die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder stellt einen Großteil der Gesamtvergütung des Vorstands dar. Sie setzt sich aus der Jahreserfolgsvergütung, verbunden mit einer Mittelfristkomponente, und einer Langfristkomponente zusammen. Die variable Vergütung ist an die Leistung des Vorstands gekoppelt und setzt Anreize für die Umsetzung der Unternehmensstrategie und eine wertschaffende und langfristige Entwicklung des Unternehmens im Interesse aller Interessen- und Anspruchsgruppen. Dabei legt die Jahreserfolgsvergütung in Kombination mit ihrer Mittelfristkomponente, die eine zweijährige Nachhaltigkeitsphase mit eigenem Leistungskriterium vorsieht, den Fokus auf die jährlichen, aus der Strategie abgeleiteten Ziele der Gesellschaft und stellt gleichzeitig sicher, dass diese nachhaltig verfolgt werden. Die Langfristkomponente zielt auf eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes ab und verknüpft durch ihre aktienkursbasierten Erfolgsziele und mit ihrer bis zu sechsjährigen Laufzeit die Interessen der Vorstandsmitglieder unmittelbar mit dem langfristigen Aktionärsinteresse.

Jahreserfolgsvergütung

Die Jahreserfolgsvergütung 2023 basiert zu 70 % auf finanziellen Zielen und zu 30 % auf nichtfinanziellen ESG-Zielen. Die Struktur der Jahreserfolgsvergütung ist wie folgt ausgestaltet:

LEISTUNGSKRITERIEN 2023

Leistungskriterium

Gewichtung

Anreizwirkung/Strategiebezug

EAC Konzern1

50 % / 60 %2

• Kernsteuerungsgröße im Unternehmen
• Ergänzt das EBIT um die Kapitalkostenkomponente, sodass der effiziente Einsatz von Ressourcen gefördert und das operative Geschäft auf nachhaltige Wertsteigerung und Mittelzufluss ausgerichtet wird

EAC Division1

0 % / 10 %2

• Individuelle Leistungsmessung im jeweiligen Vorstandsbereich
• Anreiz für hohe Profitabilität in jeweiliger Division

Free Cashflow

10 %

• Kernsteuerungsgröße im Unternehmen
• Ist ein Maß dafür, wie viel Cash das Unternehmen unter Berücksichtigung von operativen Zahlungen sowie Investitions-, Leasing- und Zinszahlungen generiert
• Gibt an, wie viele Zahlungsmittel dem Unternehmen für Dividenden, zur Schuldentilgung oder für andere Zwecke (zum Beispiel Ausfinanzierung der Pensionsverpflichtungen) zur Verfügung stehen

E - Realisierte Dekarbonisierungseffekte

10 %

• Dient der Umsetzung des Ziels, CO2-Emissionen zu reduzieren und klimafreundliche Logistikdienstleistungen anzubieten

S - Mitarbeiterengagement

10 %

• Misst den Erfolg bei der Erreichung des Ziels, Arbeitgeber erster Wahl zu sein

G - Cybersicherheits-Rating

10 %

• Misst den Erfolg des Cybersicherheits-Managements
• Dient der Sicherstellung einer vertrauenswürdigen, transparenten und gesetzeskonformen Geschäftspraxis

1 Einschließlich Kapitalkosten auf Goodwill und vor Wertminderung auf Goodwill (im gesamten Vergütungsbericht kurz: EAC).
2 Die Gewichtung des EAC Konzern beträgt bei den Vorstandsmitgliedern mit Divisionsverantwortung 50 % und das EAC der jeweils verantworteten Division 10 %. Für die übrigen Vorstandsmitglieder ist das EAC Konzern mit 60 % gewichtet.

Der Aufsichtsrat hat im Frühjahr 2024 für die finanziellen Ziele eine Zielerreichung wie folgt festgestellt:

FINANZIELLE ZIELE 2023 - ZIELERREICHUNG

Ziel

Zielwert
MIO €

Ist-Wert
MIO €

Zielerreichung
%

EAC Konzern

3.264

2.860

76,80

EAC Division

Post & Paket Deutschland

409

126

0,00

Global Forwarding, Freight

757

765

105,26

Express

2.021

1.864

85,43

Supply Chain

300

357

125,00

eCommerce

186

122

0,00

Free Cashflow Konzern

2.248

2.942

125,00

Entsprechend den Festlegungen des Vergütungssystems enthielten die Zielvereinbarungen der Vorstandsmitglieder in 2023 zu 30 % ESG-Ziele. Die drei Nachhaltigkeitskategorien waren mit jeweils 10 % gewichtet.

Aus der Materialitätsanalyse 2021 (gemäß GRI-Standards Kernoption und HGB) hat DHL Group sechs Themen ermittelt, auf die die Gruppe mit ihrem Geschäft einen wesentlichen Einfluss hat und die sich umgekehrt auf das Geschäft von DHL Group auswirken können: Klima- und Umweltschutz, Engagement der Beschäftigten, Vielfalt und Inklusion, Arbeitssicherheit und Gesundheit, Compliance sowie Cybersicherheit. Diese Themen bildeten auch die Grundlage für die Ausrichtung der ESG Roadmap. Vorstand und Aufsichtsrat haben die Ausrichtung für das Geschäftsjahr 2023 überprüft und bestätigt.

„E-Ziel“: Die wesentliche Auswirkung der Geschäftstätigkeit von DHL Group auf die Umwelt besteht im Ausstoß von logistikbezogenen Treibhausgasen, die zum Klimawandel beitragen. Im Rahmen der ESG Roadmap von DHL Group wurden daher Maßnahmen definiert und ambitionierte Ziele gesetzt, um diese Auswirkungen zu mindern, Chancen zu realisieren und Risiken zu vermeiden.

Bis zum Jahr 2030 hat sich der Konzern das Ziel gesetzt, seine logistikbezogenen THG-Emissionen auf unter 29 MIO Tonnen CO2 e zu senken. Neben den eigenen THG-Emissionen in Scope 1 und Scope 2 bezieht DHL Group auch die Scope-3-Emissionen aus eingekauften Transportleistungen (Kategorie 4), Kraftstoff- und Energiebezogenen Aktivitäten (Kategorie 3) und Geschäftsreisen (Kategorie 6) in dieses Ziel ein. Es wurde auf der Grundlage der Anforderungen der Initiative für wissenschaftsbasierte Ziele (Science Based Targets) entwickelt und unterstützt die Bemühungen zur Begrenzung der globalen Erwärmung im Einklang mit dem Pariser Abkommen der Vereinten Nationen. Die Science Based Targets initiative (SBTi) hat dazu folgende Teilziele verifiziert und als im Einklang mit der Begrenzung der globalen Erderwärmung auf 1,5 Grad bewertet: Ausgehend vom Basisjahr 2021 hat sich DHL Group verpflichtet, die direkten netto THG-Emissionen aus der Nutzung von Kraftstoffen und die indirekten Emissionen aus eingekaufter Energie (Scopes 1 und 2) bis 2030 um 42 % zu reduzieren. Die logistikbezogenen Scope 3-Emissionen aus kraftstoff- und energiebezogenen Aktivitäten, eingekauften Transportleistungen sowie Geschäftsreisen sollen bis 2030 um 25 % reduziert werden. Die Verzinsung der ersten nachhaltigkeitsbezogenen Anleihe von DHL Group ist an diese Teilziele geknüpft.

Bis 2050 sollen die THG-Emissionen der Logistikdienstleistungen auf netto null reduziert werden. Das heißt, DHL Group verringert die Emissionen (Scopes 1, 2 und 3) durch aktive Reduktionsmaßnahmen auf ein unvermeidbares Minimum, das durch anerkannte Gegenmaßnahmen (ohne Offsetting) vollständig kompensiert werden soll.

Zur Umsetzung des strategischen Ziels der Emissionsreduzierung wurde der Vorstand auch in 2023 an der Kennzahl „Realisierte Dekarbonisierungseffekte“ gemessen. Mit gezielten Maßnahmen sollten in 2023 Realisierte Dekarbonisierungseffekte von 1.332 Kilotonnen CO2 e erzielt werden. Diese Zielsetzung wurde mit einer Einsparung von 1.335 Kilotonnen CO2 e leicht übertroffen. Das entsprechende Vorstandsziel wurde zu 101,12 % erreicht.

„S-Ziel“: Im Rahmen der jährlichen konzernweiten Befragung (Employee Opinion Survey, kurz EOS) können alle Beschäftigten die Strategie und die Werte des Unternehmens sowie die Arbeitsbedingungen anonym bewerten. Mit diesem wichtigen Instrument wird ermittelt, wo DHL Group auf dem Weg zum Arbeitgeber erster Wahl steht. Aus der Analyse der jährlichen Befragung leitet das Unternehmen die Steuerungsgröße „Mitarbeiterengagement“ ab, die mit 10 % auch in die Jahreserfolgsvergütung des Vorstands einfließt.

In 2023 haben 77 % der Beschäftigten die Gelegenheit genutzt, ihre Meinung zu äußern und Feedback zu geben. Dies wird als Grundlage genutzt, um bestmögliche Arbeitsbedingungen bei DHL Group zu schaffen und damit dem strategischen Ziel, „Arbeitgeber erster Wahl“ zu sein, zu entsprechen. Das Unternehmen will die Kennzahl „Mitarbeiterengagement“ konzernweit konstant auf einem hohen Niveau von über 80 % halten. Dieses Ziel wurde im Jahr 2023 erreicht. Das „Mitarbeiterengagement“ lag wie im Vorjahr bei einem Wert von 83 %. Das dem Vorstand zur Erreichung des oberen Schwellenwerts gesetzte Ziel einer weiteren Steigerung des Mitarbeiterengagements gegenüber dem Vorjahr wurde dagegen verfehlt. Die Zielerreichung dieses Ziels lag bei 118,75 %.

KENNZAHL MITARBEITERENGAGEMENT - ENTWICKLUNG

Mitarbeiterengagement

2019

2020

2021

2022

2023

Zustimmung in %

77

821

84

83

83

1 Aufgrund einer Veränderung des Fragebogens angepasster, nicht vergütungsrelevanter Wert: 83.

„G-Ziel“: DHL Group schützt mit ihrem Cybersicherheitsmanagement die Informationen des Konzerns, der Geschäftspartner und der Beschäftigten sowie die IT-Systeme vor unbefugten Zugriffen oder Manipulationen und Datenmissbrauch. Außerdem wird dadurch eine dauerhafte Verfügbarkeit sichergestellt und Handlungssicherheit ermöglicht. Die internen Richtlinien und Prozesse basieren auf dem internationalen Standard ISO 27002; die IT-Rechenzentren sind nach ISO 27001 zertifiziert.
Die Cybersicherheit wird durch die externe Rating-Agentur BitSight unabhängig bewertet. Dieses Rating beruht auf der technischen Analyse etwaiger Schwachstellen und weist das bewertete Unternehmen auf mögliche Sicherheitsrisiken hin; dies erfolgt täglich durch einen automatisierten Service. Im Gegensatz zu einer Selbsteinschätzung bietet ein Cybersicherheits-Rating höhere Transparenz und ermöglicht durch die Standardisierung eine Vergleichbarkeit mit anderen Unternehmen. Die Performance von DHL Group wird mit DAX 40-Unternehmen verglichen sowie mit Großkunden und Logistikunternehmen, die nicht über den DAX 40 abgedeckt sind. Der Zielwert bestimmt sich aus dem Anspruch, im oberen Quartil dieser Vergleichsgruppe zu liegen.
Wie angekündigt, hat sich die Bewertungsskala des Cybersicherheits-Ratings im Berichtsjahr aufgrund methodischer Anpassungen der Rating-Agentur verändert. Der Veränderung folgend wurde der Zielwert für das Geschäftsjahr 2023 von 710 auf 690 Punkte angepasst. Die Bewertung betrug zum Jahresende 750 von 820 erreichbaren Punkten (2022: 700 Punkte). Damit wurde das Ziel für das Berichtsjahr übertroffen.

NICHTFINANZIELLE ZIELE 2023 - ZIELERREICHUNG

Ziel

Zielinhalt

Zielwert

Ist-Wert

Zielerreichung %

E - Environment

Maßnahmen zur absoluten CO2-Reduktion im Konzern - Realisierte Dekarbonisierungseffekte

1.3321

1.335

101,12

S - Social

Mitarbeiterbefragung (EOS) - Mitarbeiterengagement auf Konzernebene

802

83

118,75

G - Governance

Cybersicherheits-Rating

6903

750

125,00

1 kt CO2 e WtW
2 Zustimmung in %
3 Punkte

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die im Frühjahr 2024 vom Aufsichtsrat festgestellten Zielerreichungen der Jahreserfolgsvergütung für das Geschäftsjahr 2023:

GESAMT-ZIELERREICHUNG FÜR DIE JAHRESERFOLGSVERGÜTUNG IM GESCHÄFTSJAHR 2023 (IN %)

Vorstandsmitglied

Zielerreichung
EAC Konzern

Zielerreichung
EAC Division

Zielerreichung
Free Cashflow

Zielerreichung
Environment

Zielerreichung
Social

Zielerreichung
Governance

Gewichtete
Gesamt-
Zielerreichung

Dr. Tobias Meyer (Vorstandsvorsitzender seit 5. Mai 2023)

76,80

n.a.

125,00

101,12

118,75

125,00

93,07

Oscar de Bok

76,80

125,00

125,00

101,12

118,75

125,00

97,89

Pablo Ciano

76,80

0,00

125,00

101,12

118,75

125,00

85,39

Nikola Hagleitner

76,80

0,00

125,00

101,12

118,75

125,00

85,39

Melanie Kreis

76,80

n. a.

125,00

101,12

118,75

125,00

93,07

Dr. Thomas Ogilvie

76,80

n. a.

125,00

101,12

118,75

125,00

93,07

John Pearson

76,80

85,43

125,00

101,12

118,75

125,00

93,93

Tim Scharwath

76,80

105,26

125,00

101,12

118,75

125,00

95,91

Die eine Hälfte der auf Basis der Zielerreichung festgelegten Jahreserfolgsvergütung wird nach Feststellung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 im Frühjahr 2024 ausgezahlt. Die andere Hälfte wird in die Mittelfristkomponente (Deferral) überführt. Eine Auszahlung daraus erfolgt erst nach Ablauf der zweijährigen Nachhaltigkeitsphase, das heißt nach Feststellung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2025 im Frühjahr 2026, und nur, wenn zusätzlich während dieses Zeitraums das Nachhaltigkeitskriterium EAC erreicht wird. Die aus der dargestellten Gesamt-Zielerreichung für das Geschäftsjahr 2023 sich ergebenden Auszahlungsbeträge können der Tabelle Gesamtvergütung für das Geschäftsjahr entnommen werden.

Anpassung aufgrund außergewöhnlicher Entwicklungen

Für das Geschäftsjahr 2023 erfolgte keine Anpassung der sich aus der Zielerreichung ergebenden Höhe der Jahreserfolgsvergütung aufgrund außergewöhnlicher Entwicklungen.

Mittelfristkomponente (Deferral 2021)

Am 31. Dezember 2023 endete die Nachhaltigkeitsphase des in 2021 aufgeschobenen Anteils der Jahreserfolgsvergütung (Deferral). Voraussetzung für seine Auszahlung war, dass das EAC nach Ablauf der Nachhaltigkeitsphase höher liegen musste als im Ausgangsjahr oder dass der EAC-Wert während der Nachhaltigkeitsphase kumuliert positiv war, das heißt, dass die Kapitalkosten verdient worden sind. Letzteres war der Fall.

Die Mittelfristkomponente 2021 wird nach Feststellung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 im Frühjahr 2024 an die Vorstandsmitglieder ausgezahlt. Die individuellen Auszahlungsbeträge werden in der Tabelle Gesamtvergütung für das Geschäftsjahr dargestellt.

Langfristkomponente (Long-Term-Incentive-Plan, LTIP)

Die Langfristkomponente, die in Form von Wertsteigerungsrechten (Stock Appreciation Rights, SAR) jährlich mit einem Wert in Höhe eines individuellen Grundgehalts zugeteilt wird, setzt mit einer Laufzeit von bis zu sechs Jahren je Tranche (4 Jahre Sperrfrist, 2 Jahre Ausübungsfrist) Anreize für eine langfristige und nachhaltige Unternehmensentwicklung. Die sechs Erfolgskriterien sind aktienkursbezogen. Sie sind teilweise an den absoluten Erfolg der Deutsche-Post-Aktie, teilweise an den Erfolg der Aktie im Vergleich zum STOXX Europe 600 Index geknüpft. Bei Erreichen jeweils eines Erfolgskriteriums wird 1/6 der ursprünglich zugeteilten SAR ausübbar.

Sind am Ende der vierjährigen Sperrfrist ausschließlich die auf den STOXX Europe 600 bezogenen Aktienkursziele erreicht, muss der Aktienkurs zusätzlich gegenüber dem Ausgabekurs gesteigert worden sein bzw. werden, sonst erfolgen keine Auszahlungen.

Die Details zur Ausgestaltung der Langfristkomponente können der Übersicht Die Vergütungsbestandteile - Überblick sowie der Beschreibung des Vergütungssystems auf der Internetseite der Gesellschaft entnommen werden.

LANGFRISTKOMPONENTE (LTIP), TRANCHE 2019

Am 31. August 2023 endete die Sperrfrist der LTIP-Tranche 2019, die vor vier Jahren zu einem Ausgabepreis von 28,88 € zugeteilt wurde. Die absolute Performance der Deutsche-Post-Aktie gegenüber dem Ausgangswert der Aktie betrug 52,91 %, der relative Wert gegenüber dem STOXX Europe 600 betrug 29,48 %. Damit sind alle im Geschäftsjahr 2019 zugeteilten SAR ausübbar geworden.

Die Vorstandsmitglieder können diese SAR bis zum 31. August 2025 ausüben. Auszahlungen erfolgen nur, wenn zum Ausübungszeitpunkt der Kurs der Deutsche-Post-Aktie (5-Tages-Durchschnitt) 28,88 € überschreitet. Im Geschäftsjahr 2023 haben die Vorstandsmitglieder Tobias Meyer, Tim Scharwath, John Pearson, Thomas Ogilvie und Melanie Kreis sowie das ausgeschiedene Vorstandsmitglied Ken Allen Rechte aus der Tranche 2019 ausgeübt.

LANGFRISTKOMPONENTE (LTIP), TRANCHE 2023

Zum 1. September 2023 wurden den Vorstandsmitgliedern als Tranche 2023 erneut SAR zugeteilt. Die Vorstandsmitglieder haben jeweils eine Anzahl von SAR erhalten, die wertmäßig ihrem individuellen Grundgehalt am Zuteilungsstichtag entsprach. Der Gesamtwert der zugeteilten Rechte lag im Geschäftsjahr 2023 bei 8,04 MIO € (Vorjahr: 9,34 MIO €). Der Wert eines SAR zum Zuteilungsstichtag wurde vom Aktuar der Gesellschaft versicherungsmathematisch berechnet. Er lag bei 9,81 €. Die Anzahl der den einzelnen Vorstandsmitgliedern in 2023 zugeteilten SAR kann der Tabelle Gesamtbestand SAR, der Wert der jeweils zugeteilten SAR kann der Tabelle Zielvergütung entnommen werden.

Der Wert des Index lag am Zuteilungsstichtag bei 456,06 Punkten. Der Ausgabepreis betrug 43,26 €. Aus der Tranche 2023 erfolgen Zahlungen frühestens ab dem 1. September 2027 unter der Voraussetzung, dass zumindest eines der insgesamt sechs Teilziele erreicht wird. Wird kein Teilziel erreicht, verfallen die SAR ersatzlos, das heißt, hieraus erfolgen zu keinem Zeitpunkt Zahlungen.

GESAMTÜBERBLICK LANGFRISTKOMPONENTE (LTIP)

Nachfolgend sind die grundlegenden Rahmenbedingungen aller Tranchen der Langfristkomponente zusammengefasst, deren Sperrfrist oder Ausübungszeitraum im Geschäftsjahr 2023 noch nicht beendet war:

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU DEN LTIP-TRANCHEN 2017-2023

SAR-Tranche

Zuteilungszeitpunkt

Ausgabepreis
(Ausübungspreis)

Startwert des
Index

Ende der
Sperrfrist

Ende des
Ausübungszeitraums

2017

1. September 2017

34,72

375,59

31. August 2021

31. August 2023

2018

1. September 2018

31,08

385,02

31. August 2022

31. August 2024

2019

1. September 2019

28,88

371,81

31. August 2023

31. August 2025

2020

1. September 2020

37,83

368,10

31. August 2024

31. August 2026

2021

1. September 2021

58,68

471,78

31. August 2025

31. August 2027

2022

1. September 2022

39,06

434,34

31. August 2026

31. August 2028

2023

1. September 2023

43,26

456,06

31. August 2027

31. August 2029

GESAMTBESTAND SAR ZUM 31.12.2023

Im Geschäftsjahr
zugeteilte SAR

Gesamtbestand der SAR
unter Sperrfrist1

Gesamtbestand der
ausübbaren SAR2

2023

Stückzahl zum
31.12.2023

Wert3 zum
31.12.2023 (€)

Stückzahl zum
31.12.2023

Wert3 zum
31.12.2023 (€)

Dr. Tobias Meyer

152.910

431.940

649.643

99.010

1.582.180

Oscar de Bok

94.806

350.028

609.501

0

0

Pablo Ciano

87.666

195.984

258.191

0

0

Nikola Hagleitner

87.666

195.984

258.191

0

0

Melanie Kreis

102.528

421.404

750.746

92.535

1.275.132

Dr. Thomas Ogilvie

99.546

407.754

734.061

122.346

1.815.341

John Pearson

94.806

373.836

638.237

28.010

447.600

Tim Scharwath

99.546

407.754

734.061

168.604

2.543.363

1 Bereits zugeteilte SAR, deren Sperrfrist zum Ende des jeweiligen Berichtsjahres noch nicht abgelaufen ist. Ob und wie viele dieser SAR ausübbar werden, hängt von der Erreichung der sechs aktienkursbasierten Teilziele je Tranche ab.
2 SAR, deren Sperrfrist zum Ende des jeweiligen Berichtsjahres bereits abgelaufen ist und die noch bis zum Ablauf der jeweiligen Ausübungsfrist ausgeübt werden können. Die Höhe des konkreten Erlöses hängt vom Ausübungsverhalten ab und steht darüber hinaus unter dem Vorbehalt des vorherigen Eingreifens der vereinbarten Cap-Regelungen.
3 Rückstellungswert zum 31.12.2023.

Über die Auszahlungsbeträge aus der Ausübung von SAR im Geschäftsjahr 2023 wird in der Tabelle Gesamtvergütung für das Geschäftsjahr auf individueller Basis berichtet.

ANWENDUNG VON MALUS- UND CLAWBACK-REGELUNGEN

Im Geschäftsjahr 2023 gab es für den Aufsichtsrat keine Veranlassung, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, variable Vergütungsbestandteile einzubehalten oder zurückzufordern.

KREDITE

Mitglieder des Vorstands haben vom Unternehmen keine Kredite erhalten.

HÖHE DER ZIELVERGÜTUNG DES VORSTANDS IM GESCHÄFTSJAHR 2023

Die nachfolgende Tabelle Zielvergütung weist für das Geschäftsjahr 2023 neben dem Grundgehalt und den Nebenleistungen als Jahreserfolgsvergütung (inklusive Deferral) den Zielwert bei 100 % Zielerreichung aus, die Langfristkomponente wird mit dem beizulegenden Zeitwert zum Zuteilungszeitpunkt berichtet. Für die Pensionszusagen wird der Versorgungsaufwand, das heißt der Dienstzeitaufwand nach IAS 19 (Service Cost), dargestellt. Ergänzt werden diese Angaben um die Werte, die im Minimum und im Maximum erreicht werden können, sowie um einen Vorjahresvergleich.

ZIELVERGÜTUNG

Dr. Tobias Meyer
Vorstandsvorsitzender
(seit 5. Mai 2023)

2022

Min. 2022

Max. 2022

20231

Min. 2023

Max. 2023

Grundgehalt

912.500

912.500

912.500

1.310.000

1.310.000

1.310.000

Nebenleistungen

28.218

28.218

28.218

31.370

31.370

31.370

Summe

940.718

940.718

940.718

1.341.370

1.341.370

1.341.370

Jahreserfolgsvergütung: einjähriger Anteil

365.000

0

456.2502

524.000

0

655.0002

Mehrjährige variable Vergütung

1.295.028

0

4.176.250

2.024.047

0

4.405.000

LTIP mit vierjähriger Sperrfrist

930.028

0

3.720.000

1.500.047

0

3.750.000

Jahreserfolgsvergütung:
Deferral mit dreijähriger Laufzeit

365.000

0

456.2502

524.000

0

655.0002

Summe

2.600.746

940.718

5.573.218

3.889.417

1.341.370

6.401.370

Versorgungsaufwand (Dienstzeitaufwand)

290.795

290.795

290.795

322.088

322.088

322.088

Gesamtvergütung

2.891.541

1.231.513

5.864.013

4.211.505

1.663.458

6.723.458

Begrenzung des Maximalbetrages
aus der Zielvergütung:

5.150.000

n. a. 3

1 Aufgrund seiner Bestellung zum Vorstandsvorsitzenden wurde die Grundvergütung von Tobias Meyer auf 1.500.000 € p.a. erhöht und damit die Zielvergütung gemäß Vergütungssystem angepasst.
2 Ohne Anpassungsmöglichkeit aufgrund außergewöhnlicher Entwicklungen.
3 Der Zielvergütungs-Cap kann rechnerisch nicht erreicht werden.

ZIELVERGÜTUNG

Oscar de Bok
Supply Chain

2022

Min. 2022

Max. 2022

20231

Min. 2023

Max. 2023

Grundgehalt

877.500

877.500

877.500

930.000

930.000

930.000

Nebenleistungen

16.874

16.874

16.874

18.628

18.628

18.628

Summe

894.374

894.374

894.374

948.628

948.628

948.628

Jahreserfolgsvergütung: einjähriger Anteil

351.000

0

438.7502

372.000

0

465.0002

Mehrjährige variable Vergütung

1.211.045

0

3.878.750

1.302.047

0

4.185.000

LTIP mit vierjähriger Sperrfrist

860.045

0

3.440.000

930.047

0

3.720.000

Jahreserfolgsvergütung:
Deferral mit dreijähriger Laufzeit

351.000

0

438.7502

372.000

0

465.0002

Summe

2.456.419

894.374

5.211.874

2.622.675

948.628

5.598.628

Versorgungsaufwand (Dienstzeitaufwand)

294.798

294.798

294.798

319.522

319.522

319.522

Gesamtvergütung

2.751.217

1.189.172

5.506.672

2.942.197

1.268.150

5.918.150

Begrenzung des Maximalbetrages
aus der Zielvergütung:

5.150.000

5.150.000

1 Im Zusammenhang mit seiner Wiederbestellung wurde die Grundvergütung von Oscar de Bok bereits im Geschäftsjahr 2022 auf 930.000 € erhöht und damit die Zielvergütung gemäß Vergütungssystem angepasst, vgl. Vergütungsbericht 2022.
2 Ohne Anpassungsmöglichkeit aufgrund außergewöhnlicher Entwicklungen.

ZIELVERGÜTUNG

Pablo Ciano
eCommerce
(seit 1. August 2022)

2022

Min. 2022

Max. 2022

20231

Min. 2023

Max. 2023

Grundgehalt

358.333

358.333

358.333

860.000

860.000

860.000

Nebenleistungen

14.195

14.195

14.195

60.843

60.843

60.843

Summe

372.528

372.528

372.528

920.843

920.843

920.843

Jahreserfolgsvergütung: einjähriger Anteil

143.333

0

179.1672

344.000

0

430.0002

Mehrjährige variable Vergütung

1.003.378

0

3.619.167

1.204.003

0

3.870.000

LTIP mit vierjähriger Sperrfrist

860.045

0

3.440.000

860.003

0

3.440.000

Jahreserfolgsvergütung:
Deferral mit dreijähriger Laufzeit

143.333

0

179.1672

344.000

0

430.0002

Summe

1.519.239

372.528

4.170.862

2.468.846

920.843

5.220.843

Versorgungsaufwand (Dienstzeitaufwand)

-

-

-

298.999

298.999

298.999

Gesamtvergütung

1.519.239

372.528

4.170.862

2.767.845

1.219.842

5.519.842

Begrenzung des Maximalbetrages
aus der Zielvergütung:

n. a.

5.150.000

1 Erstmals Ganzjahreswerte.
2 Ohne Anpassungsmöglichkeit aufgrund außergewöhnlicher Entwicklungen.

ZIELVERGÜTUNG

Nikola Hagleitner
Post & Paket Deutschland
(seit 1. Juli 2022)

2022

Min. 2022

Max. 2022

20231

Min. 2023

Max. 2023

Grundgehalt

430.000

430.000

430.000

860.000

860.000

860.000

Nebenleistungen

8.816

8.816

8.816

16.935

16.935

16.935

Summe

438.816

438.816

438.816

876.935

876.935

876.935

Jahreserfolgsvergütung: einjähriger Anteil

172.000

0

215.0002

344.000

0

430.0002

Mehrjährige variable Vergütung

1.032.045

0

3.655.000

1.204.003

0

3.870.000

LTIP mit vierjähriger Sperrfrist

860.045

0

3.440.000

860.003

0

3.440.000

Jahreserfolgsvergütung:
Deferral mit dreijähriger Laufzeit

172.000

0

215.0002

344.000

0

430.0002

Summe

1.642.861

438.816

4.308.816

2.424.938

876.935

5.176.935

Versorgungsaufwand (Dienstzeitaufwand)

-

-

-

293.088

293.088

293.088

Gesamtvergütung

1.642.861

438.816

4.308.816

2.718.026

1.170.023

5.470.023

Begrenzung des Maximalbetrages
aus der Zielvergütung:

n. a.

5.150.000

1 Erstmals Ganzjahreswerte.
2 Ohne Anpassungsmöglichkeit aufgrund außergewöhnlicher Entwicklungen.

ZIELVERGÜTUNG

Melanie Kreis
Finanzen

2022

Min. 2022

Max. 2022

20231

Min. 2023

Max. 2023

Grundgehalt

981.383

981.383

981.383

1.005.795

1.005.795

1.005.795

Nebenleistungen

17.948

17.948

17.948

18.338

18.338

18.338

Summe

999.331

999.331

999.331

1.024.133

1.024.133

1.024.133

Jahreserfolgsvergütung: einjähriger Anteil

392.553

0

490.6922

402.318

0

502.8982

Mehrjährige variable Vergütung

1.369.078

0

4.396.692

1.408.118

0

4.526.078

LTIP mit vierjähriger Sperrfrist

976.525

0

3.906.000

1.005.800

0

4.023.180

Jahreserfolgsvergütung:
Deferral mit dreijähriger Laufzeit

392.553

0

490.6922

402.318

0

502.8982

Summe

2.760.962

999.331

5.886.715

2.834.569

1.024.133

6.053.109

Versorgungsaufwand (Dienstzeitaufwand)

330.287

330.287

330.287

343.151

343.151

343.151

Gesamtvergütung

3.091.249

1.329.618

6.217.002

3.177.720

1.367.284

6.396.260

Begrenzung des Maximalbetrages
aus der Zielvergütung:

5.150.000

5.150.000

1 Im Zusammenhang mit ihrer Wiederbestellung wurde die Grundvergütung von Melanie Kreis bereits im Geschäftsjahr 2022 auf 1.005.795 € erhöht und damit die Zielvergütung gemäß Vergütungssystem angepasst, vgl. Vergütungsbericht 2022.
2 Ohne Anpassungsmöglichkeit aufgrund außergewöhnlicher Entwicklungen.

ZIELVERGÜTUNG

Dr. Thomas Ogilvie
Personal

2022

Min. 2022

Max. 2022

20231

Min. 2023

Max. 2023

Grundgehalt

930.000

930.000

930.000

945.500

945.500

945.500

Nebenleistungen

12.386

12.386

12.386

12.745

12.745

12.745

Summe

942.386

942.386

942.386

958.245

958.245

958.245

Jahreserfolgsvergütung: einjähriger Anteil

372.000

0

465.0002

378.200

0

472.7502

Mehrjährige variable Vergütung

1.302.028

0

4.185.000

1.354.746

0

4.378.750

LTIP mit vierjähriger Sperrfrist

930.028

0

3.720.000

976.546

0

3.906.000

Jahreserfolgsvergütung:
Deferral mit dreijähriger Laufzeit

372.000

0

465.0002

378.200

0

472.7502

Summe

2.616.414

942.386

5.592.386

2.691.191

958.245

5.809.745

Versorgungsaufwand (Dienstzeitaufwand)

318.862

318.862

318.862

323.322

323.322

323.322

Gesamtvergütung

2.935.276

1.261.248

5.911.248

3.014.513

1.281.567

6.133.067

Begrenzung des Maximalbetrages
aus der Zielvergütung:

5.150.000

5.150.000

1 Im Rahmen der turnusmäßigen Gehaltsüberprüfung wurde die Grundvergütung von Thomas Ogilvie auf 976.500 € p.a. erhöht und damit die Zielvergütung gemäß Vergütungssystem angepasst, vgl. Details feste Vergütung.
2 Ohne Anpassungsmöglichkeit aufgrund außergewöhnlicher Entwicklungen.

ZIELVERGÜTUNG

John Pearson
Express

2022

Min. 2022

Max. 2022

2023

Min. 2023

Max. 2023

Grundgehalt

930.000

930.000

930.000

930.000

930.000

930.000

Nebenleistungen

102.076

102.076

102.076

66.450

66.450

66.450

Summe

1.032.076

1.032.076

1.032.076

996.450

996.450

996.450

Jahreserfolgsvergütung: einjähriger Anteil

372.000

0

465.0001

372.000

0

465.0001

Mehrjährige variable Vergütung

1.302.028

0

4.185.000

1.302.047

0

4.185.000

LTIP mit vierjähriger Sperrfrist

930.028

0

3.720.000

930.047

0

3.720.000

Jahreserfolgsvergütung:
Deferral mit dreijähriger Laufzeit

372.000

0

465.0001

372.000

0

465.0001

Summe

2.706.104

1.032.076

5.682.076

2.670.497

996.450

5.646.450

Versorgungsaufwand (Dienstzeitaufwand)

296.692

296.692

296.692

320.989

320.989

320.989

Gesamtvergütung

3.002.796

1.328.768

5.978.768

2.991.486

1.317.439

5.967.439

Begrenzung des Maximalbetrages
aus der Zielvergütung:

5.150.000

5.150.000

1 Ohne Anpassungsmöglichkeit aufgrund außergewöhnlicher Entwicklungen.

ZIELVERGÜTUNG

Tim Scharwath
Global Forwarding, Freight

2022

Min. 2022

Max. 2022

20231

Min. 2023

Max. 2023

Grundgehalt

930.000

930.000

930.000

957.125

957.125

957.125

Nebenleistungen

23.931

23.931

23.931

15.998

15.998

15.998

Summe

953.931

953.931

953.931

973.123

973.123

973.123

Jahreserfolgsvergütung: einjähriger Anteil

372.000

0

465.0002

382.850

0

478.5632

Mehrjährige variable Vergütung

1.302.028

0

4.185.000

1.359.396

0

4.384.563

LTIP mit vierjähriger Sperrfrist

930.028

0

3.720.000

976.546

0

3.906.000

Jahreserfolgsvergütung:
Deferral mit dreijähriger Laufzeit

372.000

0

465.0002

382.850

0

478.5632

Summe

2.627.959

953.931

5.603.931

2.715.369

973.123

5.836.249

Versorgungsaufwand (Dienstzeitaufwand)

321.082

321.082

321.082

323.062

323.062

323.062

Gesamtvergütung

2.949.041

1.275.013

5.925.013

3.038.431

1.296.185

6.159.311

Begrenzung des Maximalbetrages
aus der Zielvergütung:

5.150.000

5.150.000

1 Im Rahmen der turnusmäßigen Gehaltsüberprüfung wurde die Grundvergütung von Tim Scharwath auf 976.500 € p.a. erhöht und damit die Zielvergütung gemäß Vergütungssystem angepasst, vgl. Details feste Vergütung.
2 Ohne Anpassungsmöglichkeit aufgrund außergewöhnlicher Entwicklungen.

GESAMTVERGÜTUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

Die nachfolgende Tabelle enthält neben dem Grundgehalt und den Nebenleistungen für den einjährigen Anteil der Jahreserfolgsvergütung den Betrag, der sich aus der Erreichung der für 2023 gesetzten Ziele ergibt (Jahreserfolgsvergütung 2023). Als Mittelfristkomponente (Deferral) wird der Auszahlungsbetrag desjenigen Deferrals ausgewiesen, dessen Bemessungsperiode mit Ablauf des Geschäftsjahres endete. Dies war im Geschäftsjahr 2023 das Deferral 2021. Die Jahreserfolgsvergütung 2023 und das Deferral 2021 werden nach Feststellung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 im Frühjahr 2024 an die Vorstandsmitglieder ausgezahlt. Die Tabellen geben außerdem den zugeflossenen Betrag (Auszahlungsbetrag) aus denjenigen Tranchen der Langfristkomponente wieder, die im Geschäftsjahr 2023 ausgeübt wurden. Weiterhin wird aus Transparenzgründen auch der Versorgungsaufwand (Service Cost nach IAS 19) angegeben. Sämtliche Angaben erfolgen im Vorjahresvergleich.

Die Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder ist im Vergleich zum Vorjahr zum Teil deutlich gestiegen. Dies ist zum einen darauf zurückzuführen, dass in 2023 von mehreren Vorstandsmitgliedern SAR ausgeübt wurden. Zum anderen waren zwei Vorstandsmitglieder 2023 erstmals ganzjährig tätig.

GESAMTVERGÜTUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR

Dr. Tobias Meyer
Vorstandsvorsitzender
(seit 5. Mai 2023)

Oscar de Bok
Supply Chain

Pablo Ciano
eCommerce
(seit 1. August 2022)

2022

2023

2022

2023

2022

2023

Grundgehalt

912.500

1.310.000

877.500

930.000

358.333

860.000

Nebenleistungen

28.218

31.370

16.874

18.628

14.195

60.843

Summe

940.718

1.341.370

894.374

948.628

372.528

920.843

Jahreserfolgsvergütung: einjähriger Anteil

427.754

487.669

430.799

364.138

168.487

293.730

Mehrjährige variable Vergütung

356.200

2.358.327

321.750

366.704

-

-

Jahreserfolgsvergütung: Deferral 2020

356.200

-

321.750

-

-

-

Jahreserfolgsvergütung: Deferral 2021

-

406.727

-

366.704

-

-

LTIP Tranche 2019

-

1.951.600

-

-

-

-

Sonstiges

-

-

-

-

-

-

Summe

1.724.672

4.187.366

1.646.923

1.679.470

541.015

1.214.573

Versorgungsaufwand (Dienstzeitaufwand)

290.795

322.088

294.798

319.522

-

298.999

Summe

2.015.467

4.509.454

1.941.721

1.998.992

541.015

1.513.572

GESAMTVERGÜTUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR

Nikola Hagleitner
Post & Paket Deutschland
(seit 1. Juli 2022)

Melanie Kreis
Finanzen

Dr. Thomas Ogilvie
Personal

2022

2023

2022

2023

2022

2023

Grundgehalt

430.000

860.000

981.383

1.005.795

930.000

945.500

Nebenleistungen

8.816

16.935

17.948

18.338

12.386

12.745

Summe

438.816

876.935

999.331

1.024.133

942.386

958.245

Jahreserfolgsvergütung: einjähriger Anteil

190.615

293.730

484.108

218.0371

458.761

351.978

Mehrjährige variable Vergütung

-

-

457.153

3.564.679

427.865

3.175.163

Jahreserfolgsvergütung: Deferral 2020

-

-

457.153

-

427.865

-

Jahreserfolgsvergütung: Deferral 2021

-

-

-

476.044

-

456.863

LTIP Tranche 2019

-

-

-

3.088.635

-

2.718.300

Sonstiges

-

-

-

-

-

-

Summe

629.431

1.170.665

1.940.592

4.806.849

1.829.012

4.485.386

Versorgungsaufwand (Dienstzeitaufwand)

-

293.088

330.287

343.151

318.862

323.322

Summe

629.431

1.463.753

2.270.879

5.150.000

2.147.874

4.808.708

1 Der einjährige Anteil der Jahreserfolgsvergütung von Frau Kreis wurde aufgrund des Zufluss-Caps 2023 um 156.387 € gekürzt.

GESAMTVERGÜTUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR

John Pearson
Express

Tim Scharwath
Global Forwarding, Freight

2022

2023

2022

2023

Grundgehalt

930.000

930.000

930.000

957.125

Nebenleistungen

102.076

66.450

23.931

15.998

Summe

1.032.076

996.450

953.931

973.123

Jahreserfolgsvergütung: einjähriger Anteil

442.011

349.417

458.761

367.203

Mehrjährige variable Vergütung

357.500

3.432.115

436.358

3.072.631

Jahreserfolgsvergütung: Deferral 2020

357.500

-

436.358

-

Jahreserfolgsvergütung: Deferral 2021

-

424.625

-

459.188

LTIP Tranche 2019

-

3.007.490

-

2.613.443

Sonstiges

-

-

-

-

Summe

1.831.587

4.777.982

1.849.050

4.412.957

Versorgungsaufwand (Dienstzeitaufwand)

296.692

320.989

321.082

323.062

Summe

2.128.279

5.098.971

2.170.132

4.736.019

GEWÄHRTE UND GESCHULDETE VERGÜTUNG GEMÄSS § 162 ABS. 1 SATZ 2 AKTG

Die Vergütung des Vorstands entsprach im Geschäftsjahr 2023 sämtlichen im Vergütungssystem getroffenen Festlegungen.
Entsprechend den Anforderungen von § 162 AktG ist als gewährte und geschuldete Vergütung die Vergütung anzugeben, die im Geschäftsjahr zugeflossen oder die noch nicht zugeflossen, aber fällig geworden ist. Die Tabelle Gewährte und geschuldete Vergütung gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 AktG im Geschäftsjahr 2023 weist daher neben dem Grundgehalt und den Nebenleistungen als einjährige variable Vergütung den Zufluss aus der im Frühjahr 2023 gezahlten Jahreserfolgsvergütung für das Geschäftsjahr 2022 aus. Für die Mittelfristkomponente (Deferral) wird der Auszahlungsbetrag des 2023 ausgezahlten Deferrals 2020 ausgewiesen. Die Tabelle gibt außerdem den Auszahlungsbetrag aus denjenigen Tranchen der Langfristkomponente wieder, die im Geschäftsjahr 2023 ausgeübt wurden.

Entsprechend den regulatorischen Anforderungen werden nachfolgend die Zielerreichungen, die den in 2023 erfolgten Auszahlungen der Jahreserfolgsvergütung 2022, des Deferrals 2020 sowie der LTIP-Tranchen 2017 und 2019 zugrunde lagen, näher erläutert.

Jahreserfolgsvergütung 2022 - Zielerreichung

Die Jahreserfolgsvergütung 2022 beruht auf dem Vergütungssystem in der von der ordentlichen Hauptversammlung am 6. Mai 2021 (TOP 10) gebilligten Fassung. Es ist auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich. Die Mitglieder des Vorstands haben eine Jahreserfolgsvergütung erhalten, deren individuelle Höhe sich nach dem Grad richtete, in dem vorab festgelegte Zielwerte erreicht, unter- oder überschritten wurden.

Die Struktur der Jahreserfolgsvergütung 2022 war wie folgt ausgestaltet:

LEISTUNGSKRITERIEN 2022

Leistungskriterium

Gewichtung

Anreizwirkung/Strategiebezug

EAC Konzern 1

50 % / 60 %2

• Kernsteuerungsgröße im Unternehmen
• Ergänzt das EBIT um die Kapitalkostenkomponente, sodass der effiziente Einsatz von Ressourcen gefördert und das operative Geschäft auf nachhaltige Wertsteigerung und Mittelzufluss ausgerichtet wird

EAC Division 1

0 % / 10 %2

• Individuelle Leistungsmessung im jeweiligen Vorstandsbereich
• Anreiz für hohe Profitabilität in jeweiliger Division

Free Cashflow

10 %

• Kernsteuerungsgröße im Unternehmen
• Ist ein Maß dafür, wie viel Cash das Unternehmen unter Berücksichtigung von operativen Zahlungen sowie Investitions-, Leasing- und Zinszahlungen generiert
• Gibt an, wie viele Zahlungsmittel dem Unternehmen für Dividenden, zur Schuldentilgung oder für andere Zwecke (zum Beispiel Ausfinanzierung der Pensionsverpflichtungen) zur Verfügung stehen

E - Realisierte Dekarbonisierungseffekte

10 %

• Dient der Umsetzung des Ziels, CO2-Emissionen zu reduzieren und klimafreundliche Logistikdienstleistungen anzubieten

S - Mitarbeiterengagement

10 %

• Misst den Erfolg bei der Erreichung des Ziels, Arbeitgeber erster Wahl zu sein

G - Compliance

10 %

• Incentiviert die Geschäftstätigkeit nach ethischen Standards und fördert dadurch die Minimierung von Geschäftsrisiken

1 Einschließlich Kapitalkosten auf Goodwill und vor Wertminderung auf Goodwill (im gesamten Vergütungsbericht kurz: EAC).
2 Die Gewichtung des EAC Konzern beträgt bei den Vorstandsmitgliedern mit Divisionsverantwortung 50 % und das EAC der jeweils verantworteten Division 10 %. Für die übrigen Vorstandsmitglieder ist das EAC Konzern mit 60 % gewichtet.

Die individuelle Höhe der Jahreserfolgsvergütung 2022 wurde wie folgt berechnet:

Der Aufsichtsrat hat im Frühjahr 2023 für die finanziellen Ziele eine Zielerreichung wie folgt festgestellt:

FINANZIELLE ZIELE 2022 - ZIELERREICHUNG

Ziel

Zielwert
MIO €

Ist-Wert
MIO €

Zielerreichung
%

EAC Konzern

4.570

5.1171

125,00

EAC Division

Post & Paket Deutschland

835

582

0,00

Global Forwarding, Freight

412

1.568

125,00

Express

3.078

2.749

79,97

Supply Chain

343

356

119,12

eCommerce

315

260

67,26

Free Cashflow Konzern

1.722

3.067

125,00

1 Vorjahreswert angepasst, siehe Geschäftsbericht 2023, Anhang, Textziffer 4. Die Anpassung hat keine Auswirkungen auf die Zielerreichung der Jahre 2022 und 2023.

Die ESG-Ziele wurden wie folgt erreicht:

NICHTFINANZIELLE ZIELE 2022 - ZIELERREICHUNG

Ziel

Zielinhalt

Zielwert

Ist-Wert

Zielerreichung %

E - Environment

Maßnahmen zur absoluten CO2-Reduktion im Konzern - Realisierte Dekarbonisierungseffekte

9691

1.0041

118,23

S - Social

Mitarbeiterbefragung (EOS) - Mitarbeiterengagement auf Konzernebene

802

832

115,00

G - Governance

Compliance-relevante Schulungen im mittleren und oberen Management

953

983

125,00

1 kt CO2 e WtW
2 Zustimmung in %
3 Anzahl Zertifikate in %

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Gesamtüberblick über die im Frühjahr 2023 vom Aufsichtsrat festgestellten Zielerreichungen der Jahreserfolgsvergütung für das Geschäftsjahr 2022:

GESAMT-ZIELERREICHUNG FÜR DIE JAHRESERFOLGSVERGÜTUNG IM GESCHÄFTSJAHR 2022 (IN %)

Vorstandsmitglied

Zielerreichung
EAC Konzern

Zielerreichung
EAC Division

Zielerreichung
Free Cashflow

Zielerreichung
Environment

Zielerreichung
Social

Zielerreichung
Governance

Gesamt-Zielerreichung

Dr. Frank Appel

125,00

n. a.

125,00

118,23

115,00

125,00

123,32

Ken Allen (bis 31. Juli 2022)

125,00

67,26

125,00

118,23

115,00

125,00

117,55

Oscar de Bok

125,00

119,12

125,00

118,23

115,00

125,00

122,73

Pablo Ciano (seit 1. August 2022)

125,00

67,26

125,00

118,23

115,00

125,00

117,55

Nikola Hagleitner (seit 1. Juli 2022)

125,00

0,00

125,00

118,23

115,00

125,00

110,82

Melanie Kreis

125,00

n. a.

125,00

118,23

115,00

125,00

123,32

Dr. Tobias Meyer

125,00

0,001

125,00

118,23

115,00

125,00

117,07

Dr. Thomas Ogilvie

125,00

n. a.

125,00

118,23

115,00

125,00

123,32

John Pearson

125,00

79,97

125,00

118,23

115,00

125,00

118,82

Tim Scharwath

125,00

125,00

125,00

118,23

115,00

125,00

123,32

1 Zielerreichung der von Herrn Meyer bis zum 30.06.2022 verantworteten Division Post & Paket Deutschland.

Die auf Basis der Zielerreichung festgelegte Jahreserfolgsvergütung wurde nach Feststellung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 im Frühjahr 2023 hälftig ausgezahlt. Die andere Hälfte wurde in die Mittelfristkomponente überführt. Eine Auszahlung erfolgt nach Feststellung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2024 im Frühjahr 2025, sofern während dieses Zeitraums das Nachhaltigkeitskriterium EAC erreicht wird.

Deferral 2020

Am 31. Dezember 2022 endete die Nachhaltigkeitsphase des in 2020 aufgeschobenen Anteils der Jahreserfolgsvergütung (Deferral). Voraussetzung für seine Auszahlung war, dass nach Ablauf der zweijährigen Nachhaltigkeitsphase mindestens die Kapitalkosten verdient sein mussten, das heißt, dass der EAC-Wert während der Nachhaltigkeitsphase kumuliert positiv war oder dass das EAC nach Ablauf der Nachhaltigkeitsphase höher liegen musste als im Ausgangsjahr. Beides war der Fall:

Die aufgeschobenen Beträge wurden nach Feststellung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 im Frühjahr 2023 ausgezahlt.

Langfristkomponente (LTIP), Tranchen 2017 und 2019

Im Geschäftsjahr wurden von den Vorstandsmitgliedern SAR der in 2017 und 2019 zugeteilten Tranchen des Long-Term-Incentive-Plans ausgeübt, der vom Aufsichtsrat bereits in 2006 beschlossen wurde und der in seiner wesentlichen Struktur auch heute noch gilt. Als Teil des Vergütungssystems für den Vorstand ist er von der Hauptversammlung am 28. April 2010, am 24. April 2018 und am 6. Mai 2021 gebilligt worden.

Die Ziele der in den Jahren 2017 und 2019 zugeteilten SAR-Tranchen, aus denen in 2023 Zahlungen geflossen sind, sind wie folgt erreicht worden:

Damit sind in beiden Tranchen alle Teilziele erreicht worden
.

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die gewährte und geschuldete Vergütung des Geschäftsjahres 2023:

GEWÄHRTE UND GESCHULDETE VERGÜTUNG GEMÄSS § 162 ABS. 1 SATZ 2 AKTG IM GESCHÄFTSJAHR 2023

Dr. Tobias Meyer
Vorstandsvorsitzender
(seit 5. Mai 2023)

Oscar de Bok
Supply Chain

Pablo Ciano
eCommerce
(seit 1. August 2022)

Grundgehalt

1.310.000

32,1 %

930.000

54,7 %

860.000

78,9 %

Nebenleistungen

31.370

0,8 %

18.628

1,1 %

60.843

5,6 %

Summe feste Vergütungsbestandteile

1.341.370

32,9 %

948.628

55,8 %

920.843

84,5 %

Jahreserfolgsvergütung: einjähriger Anteil

427.754

10,5 %

430.799

25,3 %

168.487

15,5 %

Mehrjährige variable Vergütung

2.307.800

56,6 %

321.750

18,9 %

-

-

Jahreserfolgsvergütung: Deferral 2020

356.200

8,7 %

321.750

18,9 %

-

-

LTIP Tranche 2019

1.951.600

47,9 %

-

-

-

-

Summe variable Vergütungsbestandteile

2.735.554

67,1 %

752.549

44,2 %

168.487

15,5 %

Sonstiges

-

-

-

-

-

-

Gesamtvergütung

4.076.924

100,0 %

1.701.177

100,0 %

1.089.330

100,0 %

GEWÄHRTE UND GESCHULDETE VERGÜTUNG GEMÄSS § 162 ABS. 1 SATZ 2 AKTG IM GESCHÄFTSJAHR 2023

Nikola Hagleitner
Post & Paket Deutschland
(seit 1. Juli 2022)

Melanie Kreis
Finanzen

Dr. Thomas Ogilvie
Personal

Grundgehalt

860.000

80,6 %

1.005.795

19,9 %

945.500

20,7 %

Nebenleistungen

16.935

1,6 %

18.338

0,4 %

12.745

0,3 %

Summe feste Vergütungsbestandteile

876.935

82,1 %

1.024.133

20,3 %

958.245

21,0 %

Jahreserfolgsvergütung: einjähriger Anteil

190.615

17,9 %

484.108

9,6 %

458.761

10,1 %

Mehrjährige variable Vergütung

-

-

3.545.788

70,2 %

3.146.165

68,9 %

Jahreserfolgsvergütung: Deferral 2020

-

-

457.153

9,0 %

427.865

9,4 %

LTIP Tranche 2019

-

-

3.088.635

61,1 %

2.718.300

59,6 %

Summe variable Vergütungsbestandteile

190.615

17,9 %

4.029.896

79,7 %

3.604.926

79,0 %

Sonstiges

-

-

-

-

-

-

Gesamtvergütung

1.067.550

100,0 %

5.054.029

100,0 %

4.563.171

100,0 %

GEWÄHRTE UND GESCHULDETE VERGÜTUNG GEMÄSS § 162 ABS. 1 SATZ 2 AKTG IM GESCHÄFTSJAHR 2023

John Pearson
Express

Tim Scharwath
Global Forwarding, Freight

Grundgehalt

930.000

19,4 %

957.125

21,4 %

Nebenleistungen

66.450

1,4 %

15.998

0,4 %

Summe feste Vergütungsbestandteile

996.450

20,7 %

973.123

21,7 %

Jahreserfolgsvergütung: einjähriger Anteil

442.011

9,2 %

458.761

10,2 %

Mehrjährige variable Vergütung

3.364.990

70,1 %

3.049.801

68,1 %

Jahreserfolgsvergütung: Deferral 2020

357.500

7,4 %

436.358

9,7 %

LTIP Tranche 2019

3.007.490

62,6 %

2.613.443

58,3 %

Summe variable Vergütungsbestandteile

3.807.001

79,3 %

3.508.562

78,3 %

Sonstiges

-

-

-

-

Gesamtvergütung

4.803.451

100,0 %

4.481.685

100,0 %

EINHALTUNG VON VERGÜTUNGSOBERGRENZEN

Die derzeit geltenden Vergütungsobergrenzen sind eingehalten worden.

Das im Geschäftsjahr 2023 geltende und von der ordentlichen Hauptversammlung am 6. Mai 2021 gebilligte Vergütungssystem sieht für die Begrenzung der Auszahlungshöhe (inkl. der auf das Geschäftsjahr entfallenden Service Cost für die betriebliche Altersversorgung) einen Gesamt-Cap vor. Dieser bezieht sich zum einen auf den Höchstbetrag, der aus der Zielvergütung eines Geschäftsjahres maximal erlöst werden kann (Zielvergütungs-Cap, entsprechend den Begrifflichkeiten des DCGK in der Fassung vom 7. Februar 2017 „Gewährungs-Cap“). Über die Einhaltung der Maximalvergütung, also des Gewährungs-Caps, kann erst dann berichtet werden, wenn die letzte Vergütungskomponente aus dem Geschäftsjahr 2021 zur Auszahlung kommt. Dies ist in Abhängigkeit von der Zielerreichung der LTIP-Tranche 2021 und den individuellen Ausübungszeitpunkten der einzelnen Vorstandsmitglieder während der zweijährigen Ausübungsfrist in den Jahren 2025 bis 2027 der Fall.

Zum anderen ist auch der einem Geschäftsjahr zuzurechnende Zufluss durch einen Höchstbetrag begrenzt („Zufluss-Cap“ in der Terminologie des DCGK 2017).

Für ordentliche Vorstandsmitglieder beläuft sich der Gewährungs-Cap auf 5,15 MIO €, für den Vorstandsvorsitzenden auf 8,15 MIO €, er gilt in dieser Form seit 2021. Für den Zufluss-Cap gelten ebenfalls Höchstbeträge von 5,15 MIO € bzw. 8,15 MIO €, er gilt ab dem Geschäftsjahr 2022.

Für die Bestimmung der Maximalbeträge werden die Vergütungskomponenten wie nachfolgend dargestellt einbezogen:

GESAMT-CAPS: EINBEZOGENE VERGÜTUNGSELEMENTE (BEISPIEL)

Gewährungs-Cap 2023

Zufluss-Cap 2023

Einbezogene Vergütungsbestandteile
• Long-Term-Incentive-Plan Tranche 2023
• Deferral aus Jahreserfolgsvergütung 2023
• Sofortanteil Jahreserfolgsvergütung 2023
• Nebenleistungen 2023
• Grundgehalt 2023
• bAV (Service Cost1) 2023

Einbezogene Vergütungsbestandteile
• Long-Term-Incentive-Plan Tranchen 2017/2018/20192
• Deferral aus Jahreserfolgsvergütung 2021
• Sofortanteil Jahreserfolgsvergütung 2023
• Nebenleistungen 2023
• Grundgehalt 2023
• bAV (Service Cost1) 2023

1 Bei Auszahlung eines Versorgungsentgelts: Höhe des Versorgungsentgelts.
2 Der Zuflusszeitpunkt der Tranchen ist abhängig vom Zeitpunkt der Ausübung innerhalb der zweijährigen Ausübungsfrist.

Über die genannten Gesamt-Caps hinaus enthält das Vergütungssystem bereits seit vielen Jahren auch Caps für die einzelnen variablen Vergütungsbestandteile.

Aufgrund der bereits vor Inkrafttreten des § 87 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG bestehenden Cap-Regelungen wurden im Geschäftsjahr 2023 Auszahlungen an Melanie Kreis sowie an die ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder Frank Appel und Ken Allen durch Anwendung des für die Zielvergütung geltenden Gesamt-Caps gekürzt. Bei Melanie Kreis erfolgte zudem eine Kürzung aufgrund des Zufluss-Caps.

VERGÜTUNG EHEMALIGER VORSTANDSMITGLIEDER GEMÄSS § 162 ABS. 1 SATZ 2 AKTG

Die Bezüge der ehemaligen Vorstandsmitglieder, die in den letzten zehn Jahren aus dem Unternehmen ausgeschieden sind, können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

VERGÜTUNG 2023 - IM BERICHTSJAHR AUSGESCHIEDENE VORSTANDSMITGLIEDER

Dr. Frank Appel
(bis 4. Mai 2023)

Feste Vergütung

Grundgehalt

709.053

1,8 %

Nebenleistungen

20.060

0,1 %

Variable Vergütung

Jahreserfolgsvergütung: einjähriger Anteil1

1.016.518

2,6 %

Mehrjährige variable Vergütung

Jahreserfolgsvergütung: Deferral 2020

1.020.039

2,6 %

LTIP Tranche 2017

3.074.615

8,0 %

Pensionszahlungen

32.732.8702

84,9 %

Sonstige Zahlungen

-

-

Gesamtvergütung

38.573.155

100 %

1 Die anteilige Jahreserfolgsvergütung für das Geschäftsjahr 2023 wird entsprechend den regulatorischen Anforderungen im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 berichtet.
2 Frank Appel hat von der Kapitalzahlungsoption seiner Versorgungszusage Gebrauch gemacht. Das Versorgungskapital gemäß Versorgungszusage wurde daher an ihn ausgezahlt. Das Versorgungskapital wurde über die Gesamtdauer seiner Bestellung seit 2002 erdient. Der Dienstzeitaufwand (Service Cost) unterlag seit 2021 den Cap-Regelungen gemäß Vergütungssystem.

VERGÜTUNG 2023 - EHEMALIGE VORSTANDSMITGLIEDER

Ken Allen

Feste Vergütung

Grundgehalt

-

-

Nebenleistungen

-

-

Variable Vergütung

Jahreserfolgsvergütung: einjähriger Anteil

275.871

7,6 %

Mehrjährige variable Vergütung

Jahreserfolgsvergütung: Deferral 2020

502.898

13,9 %

LTIP Tranche 2019

2.841.037

78,5 %

Pensionszahlungen

-

-

Sonstige Zahlungen

-

-

Gesamtvergütung

3.619.806

100 %

Weitere elf Versorgungsempfänger haben im Geschäftsjahr 2023 insgesamt Zahlungen in Höhe von 5,7 MIO € erhalten.

2. VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS

Die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 17 der Satzung der Deutsche Post AG geregelt. Die Vergütungsregelung wurde von der Hauptversammlung am 6. Mai 2022 mit einer Zustimmungsquote von 99,07 % der abgegebenen Stimmen beschlossen.

Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten danach eine ausschließlich feste jährliche Vergütung in Höhe von 100.000 € zuzüglich Sitzungsgeld. Die Beschränkung auf eine feste Vergütung gewährleistet eine unabhängige Wahrnehmung der Kontroll- und Überwachungsaufgaben des Aufsichtsrats.

Für den Aufsichtsratsvorsitzenden sowie den Vorsitzenden eines Ausschusses erhöht sich die Vergütung um 100 %, für den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden und für das Mitglied eines Ausschusses um 50 %. Dies gilt nicht für den Vermittlungs- und den Nominierungsausschuss.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten - wie in den Vorjahren - ein Sitzungsgeld von 1.000 € für jede Sitzung des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses, an der sie teilgenommen haben. Für Geschäftsjahre ab 2022 wird das Sitzungsgeld nur insoweit geschuldet, als die Summe der in einem Geschäftsjahr anfallenden Sitzungsgelder 10 % der gesamten Vergütung des Aufsichtsratsmitglieds, einschließlich erhaltener Aufwandsentschädigungen, nicht erreicht. Die feste jährliche Vergütung sowie das Sitzungsgeld werden mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung des nachfolgenden Geschäftsjahres fällig. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat und seinen Ausschüssen angehören oder die Funktion eines Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden ausüben, erhalten die Vergütung zeitanteilig. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben Anspruch auf Erstattung der ihnen bei der Ausübung ihres Amts entstehenden baren Auslagen.

Die Vergütung für die Tätigkeiten des Aufsichtsrats, die im Jahr 2023 erbracht wurden, beträgt insgesamt, wie im Vorjahr, 3,7 MIO €. In der Tabelle „B“ wird sie individuell ausgewiesen. Außerdem wird in der Tabelle „A“ die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022 i. S. v. § 162 AktG gewährte und geschuldete Vergütung als gewährte Vergütung 2023 gezeigt.

A. GEWÄHRTE VERGÜTUNG 2023 I. S. V. § 162 ABS. 1 NR. 1 AKTG1

Im Geschäftsjahr amtierende
Aufsichtsratsmitglieder

Grundvergütung

Ausschussvergütung

Sitzungsgeld

Gesamtvergütung (GV)

Dr. Nikolaus von Bomhard (Vorsitzender)

200.000

250.000

18.000

468.000

Andrea Kocsis (stv. Vorsitzende)

150.000

200.000

15.000

365.000

Dr. Mario Daberkow

100.000

-

4.000

104.000

Ingrid Deltenre

100.000

100.000

14.000

214.000

Jörg von Dosky

100.000

39.042

11.000

150.042

Gabriele Gülzau

100.000

-

4.000

104.000

Thomas Held

100.000

100.000

11.000

211.000

Dr. Heinrich Hiesinger

100.000

50.000

8.000

158.000

Prof. Dr. Luise Hölscher (seit 30. März 2022)2

75.890

73.975

12.000

161.865

Mario Jacubasch

100.000

50.000

8.000

158.000

Thorsten Kühn

100.000

50.000

8.000

158.000

Ulrike Lennartz-Pipenbacher

100.000

-

4.000

104.000

Simone Menne

100.000

50.000

11.000

161.000

Yusuf Özdemir

100.000

50.000

11.000

161.000

Lawrence Rosen

100.000

39.042

11.000

150.042

Dr. Stefan Schulte

100.000

100.000

12.000

212.000

Stephan Teuscher3

100.000

100.000

13.000

213.000

Stefanie Weckesser

100.000

50.000

12.000

162.000

Prof. Dr.-Ing. Katja Windt

100.000

-

4.000

104.000

Stefan B. Wintels (seit 6. Mai 2022)

65.753

32.878

6.000

104.630

1 Vergütung für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022, gezahlt im Frühjahr 2023.
2 Der den beamtenrechtlich genehmigten Eigenanteil i.H.v. 6.100 € übersteigende Anteil der Vergütung wird auf Wunsch von Luise Hölscher unmittelbar an die Bundeskasse abgeführt.
3 Für sein Mandat im Aufsichtsrat der DHL Hub Leipzig GmbH (bis 26.08.2022) erhält Stephan Teuscher 1.000 €.

GEWÄHRTE VERGÜTUNG 2023 - AUSGESCHIEDENE AUFSICHTSRATSMITGLIEDER

Im Geschäftsjahr 2022 ausgeschiedene
Aufsichtsratsmitglieder

Grundvergütung

Ausschussvergütung

Sitzungsgeld

Gesamtvergütung (GV)

Dr. Günther Bräunig (bis 6. Mai 2022)

34.520,22

17.260,74

2.000

53.780,96

Dr. Jörg Kukies (bis 9. März 2022)

18.629,96

18.630,64

4.000

41.260,60

B. VERGÜTUNG FÜR DIE TÄTIGKEIT IM GESCHÄFTSJAHR 20231

Im Geschäftsjahr amtierende
Aufsichtsratsmitglieder

Grundvergütung

Ausschussvergütung

Sitzungsgeld

Gesamtvergütung (GV)

Dr. Nikolaus von Bomhard (Vorsitzender)

200.000

250.000

18.000

468.000

Andrea Kocsis (stv. Vorsitzende)

150.000

200.000

14.000

364.000

Silke Busch (seit 4. Mai 2023)

66.301

-

3.000

69.301

Dr. Mario Daberkow

100.000

-

4.000

104.000

Ingrid Deltenre

100.000

100.000

12.000

212.000

Jörg von Dosky

100.000

50.000

11.000

161.000

Gabriele Gülzau (bis 4. Mai 2023)

33.972

-

1.000

34.972

Thomas Held

100.000

100.000

13.000

213.000

Dr. Heinrich Hiesinger

100.000

50.000

9.000

159.000

Prof. Dr. Luise Hölscher2

100.000

100.000

13.000

213.000

Mario Jacubasch

100.000

50.000

8.000

158.000

Thorsten Kühn

100.000

50.000

8.000

158.000

Ulrike Lennartz-Pipenbacher

100.000

-

4.000

104.000

Simone Menne

100.000

50.000

9.000

159.000

Yusuf Özdemir

100.000

50.000

11.000

161.000

Lawrence Rosen

100.000

50.000

10.000

160.000

Dr. Stefan Schulte

100.000

100.000

11.000

211.000

Dr. Katrin Suder (seit 4. Mai 2023)

66.301

-

3.000

69.301

Stephan Teuscher

100.000

100.000

16.000

216.000

Stefanie Weckesser

100.000

50.000

11.000

161.000

Prof. Dr.-Ing. Katja Windt (bis 4. Mai 2023)

33.972

-

1.000

34.972

Stefan B. Wintels

100.000

50.000

9.000

159.000

1 Wird im Frühjahr 2024 ausgezahlt.
2 Der den beamtenrechtlich genehmigten Eigenanteil i.H.v. 6.100 € übersteigende Anteil der Vergütung wird auf Wunsch von Luise Hölscher unmittelbar an die Bundeskasse abgeführt.

3. VERGÜTUNGSENTWICKLUNG DER VORSTANDSMITGLIEDER, DER AUFSICHTSRATSMITGLIEDER SOWIE DER ARBEITNEHMER AUF VOLLZEITÄQUIVALENZBASIS IN RELATION ZUR ERTRAGSENTWICKLUNG DER GESELLSCHAFT

Die folgende Tabelle stellt die Höhe der im jeweiligen Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten Vergütung der im Geschäftsjahr aktiven Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie der in den letzten zehn Jahren ausgeschiedenen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie die Vergütung der übrigen Belegschaft und ausgewählte Ertragskennziffern dar. Der Ertrag wird anhand des Konzernjahresergebnisses, des EAC Konzern sowie des Free Cashflow Konzern gezeigt. Diese Kennziffern sind wesentliche Steuerungsgrößen des Konzerns und daher auch wesentliche Leistungskriterien für die Jahreserfolgsvergütung des Vorstands. Entsprechend der regulatorischen Vorgabe, die auf die Ertragsentwicklung der Gesellschaft abstellt, wurde die Darstellung um den Jahresüberschuss der Deutsche Post AG ergänzt. Für die in den Vergleich einbezogene durchschnittliche Gesamtvergütung der Arbeitnehmer wurde der Personalaufwand von DHL Group, geteilt durch die Anzahl der Arbeitnehmer von DHL Group im Jahresdurchschnitt und auf Vollzeitkräfte umgerechnet, berücksichtigt. Bei der Ermittlung des Personalaufwandes sowie der Arbeitnehmerzahl wurde der Vorstand nicht berücksichtigt. Um insoweit Konsistenz im Vergleich zur gewährten und geschuldeten Vergütung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder herzustellen, wurden darüber hinaus die Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung herausgerechnet.

VERGÜTUNGS- UND ERTRAGSENTWICKLUNG

2020

2021

Prozentuale
Veränderung
2020/2021

2022

Prozentuale
Veränderung
2021/2022

2023

Prozentuale
Veränderung
2022/2023

Entwicklung der Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder

Dr. Tobias Meyer

942.596

1.203.6881

28

1.553.3921

29

4.076.9242

162

Oscar de Bok

808.338

1.089.9431

35

1.332.5601

22

1.701.177

28

Pablo Ciano

-

-

-

372.5283

n. a.4

1.089.330

192

Nikola Hagleitner

-

-

-

438.8163

n. a.4

1.067.550

143

Melanie Kreis

1.697.454

9.580.2722, 5

464

1.811.3381

-81

5.054.0296

179

Dr. Thomas Ogilvie

1.280.487

4.328.5592

238

1.667.637

-61

4.563.1716

174

John Pearson

1.051.893

1.274.0481

21

1.719.6781

35

4.803.4512

179

Tim Scharwath

1.427.054

4.381.8772

207

1.714.162

-61

4.481.6856

161

Entwicklung der Gesamtvergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Dr. Nikolaus von Bomhard (Vorsitzender)

332.000

336.000

1

334.000

-1

468.000

40

Andrea Kocsis (stv. Vorsitzende)

261.000

264.000

1

263.000

0

365.000

39

Dr. Mario Daberkow

74.000

76.000

3

75.000

-1

104.000

39

Ingrid Deltenre

113.000

130.667

16

153.000

17

214.000

40

Jörg von Dosky

74.000

76.000

3

75.000

-1

150.042

100

Gabriele Gülzau

74.000

76.000

3

75.000

-1

104.000

39

Thomas Held

113.000

115.000

2

124.208

8

211.000

70

Dr. Heinrich Hiesinger

46.7503

89.667

92

116.000

29

158.000

36

Prof. Dr. Luise Hölscher

-

-

-

-

-

161.8653, 14

n. a.4

Mario Jacubasch

74.000

76.000

3

86.208

13

158.000

83

Thorsten Kühn

-

41.9173

n. a.4

113.000

170

158.000

40

Ulrike Lennartz-Pipenbacher

74.000

76.000

3

75.000

-1

104.000

39

Simone Menne

116.000

121.000

4

117.000

-3

161.000

38

Yusuf Özdemir

-

-

-

37.5413

n. a.4

161.000

329

Lawrence Rosen

-

28.2503

n. a.4

75.000

165

150.042

100

Dr. Stefan Schulte

151.000

156.000

3

152.000

-3

212.000

39

Stephan Teuscher

116.000

134.667

16

158.000

17

213.000

35

Stefanie Weckesser

116.000

121.000

4

117.000

-3

162.000

38

Prof. Dr.-Ing. Katja Windt

74.000

76.000

3

75.000

-1

104.000

39

Stefan B. Wintels

-

-

-

-

-

104.6303

n. a.4

Entwicklung der Vergütung im Berichtsjahr ausgeschiedener Vorstandsmitglieder

Dr. Frank Appel

9.432.1625, 7

9.665.3205, 7

2

5.457.5337

-44

38.573.1558, 9

607

Entwicklung der Vergütung in den Vorjahren ausgeschiedener Vorstandsmitglieder

Ken Allen

3.595.6797

9.614.4505, 7

167

9.274.3748, 9

-4

3.619.80610

-61

Entwicklung der Vergütung ausgeschiedener Aufsichtsratsmitglieder

Dr. Günther Bräunig

97.875

116.000

19

116.000

0

53.7813

-54

Dr. Jörg Kukies

-

115.1673

n. a.4

156.000

35

41.2613

-74

Entwicklung der durchschnittlichen Gesamtvergütung der Belegschaft

Gesamtbelegschaft DHL Group11

42.258

43.160

2

45.954

6

47.381

3

Ertragsentwicklung
MIO €

Konzernjahresergebnis12

2.979

5.053

70

5.359

6

3.677

-31

EAC Konzern

2.199

5.186

136

5.11713

-1

2.860

-44

Free Cashflow Konzern

2.535

4.092

61

3.067

-25

2.942

-4

Jahresüberschuss Deutsche Post AG (HGB)

2.915

3.935

35

2.601

-34

2.786

7

1 Anpassungsschritt zur Entwicklung der Vergütung auf ein marktübliches Gehaltsniveau.
2 Enthält erstmals seit Amtsantritt Auszahlungen aus der Langfristkomponente.
3 Zeitratierliche Vergütung im Jahr des Eintritts/Austritts.
4 Vorjahresvergleich nicht möglich.
5 Enthält Auszahlungen aus mehreren LTIP-Tranchen.
6 Enthält Auszahlungen aus der Langfristkomponente. Im Vorjahr wurden keine Rechte ausgeübt.
7 Vergütung als aktives Vorstandsmitglied vgl. Vergütungsbericht des jeweiligen Berichtsjahres.
8 Enthält Einmalbetrag aus der Kapitalisierung der betrieblichen Altersversorgung.
9 Einschließlich der Vergütung als aktives Vorstandsmitglied.
10 Vergütung aus nachlaufenden Vergütungskomponenten.
11 Nicht um Währungseffekte bereinigt. Veränderung ohne Währungseffekte (für alle Jahre berechnet mit den Plankursen 2023): 2020/2021: 3 %; 2021/2022: 3 %, 2022/2023: 5 %.
12 Nach Abzug von nicht beherrschenden Anteilen.
13 Vorjahreswert angepasst, siehe Geschäftsbericht 2023, Anhang, Textziffer 4. Die Anpassung hat keine Auswirkungen auf die Zielerreichung der Jahre 2022 und 2023.
14 Der den beamtenrechtlich genehmigten Eigenanteil i.H.v. 6.100 € übersteigende Anteil der Vergütung wird auf Wunsch von Luise Hölscher unmittelbar an die Bundeskasse abgeführt.

VERMERK DES UNABHÄNGIGEN WIRTSCHAFTSPRÜFERS ÜBER DIE PRÜFUNG DES VERGÜTUNGSBERICHTS NACH § 162 ABS. 3 AKTG

An die Deutsche Post AG, Bonn

Prüfungsurteil

Wir haben den Vergütungsbericht der Deutsche Post AG, Bonn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870 (09.2023)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt „Verantwortung des Wirtschaftsprüfers“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen der IDW-Qualitätsmanagementstandards angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.

Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft.

Düsseldorf, den 5. März 2024

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Prof. Dr. Frank Beine
Wirtschaftsprüfer

Martin C. Bornhofen
Wirtschaftsprüfer

Weitere Angaben zur Einberufung

1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von Euro 1.239.059.409 eingeteilt in 1.239.059.409 nennwertlose Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 1.239.059.409 Stimmrechte.

2. Anmeldung zur Hauptversammlung

Erfordernis der Anmeldung. Zur Teilnahme an und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Personen berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich bis zum 26. April 2024 einschließlich angemeldet haben.

Anmeldung per Aktionärsportal. Sie können sich über unser Aktionärsportal zur Hauptversammlung anmelden.

-

Sie erreichen hierzu das Aktionärsportal ab dem 5. April 2024 über die Internetadresse group.dhl.com/hauptversammlung. Wenn Sie sich für den elektronischen Versand der Einladung registriert haben, erhalten Sie über die von Ihnen angegebene elektronische Versandadresse mit der Einladung zur Hauptversammlung eine E-Mail mit direktem Link zum Aktionärsportal. Für den elektronischen Versand der Einladung können Sie sich unter group.dhl.com/hv-mail registrieren.

-

Für den Zugang zum Aktionärsportal benötigen Sie einen Zugangscode, den Sie mit der Einladung zur Hauptversammlung per Post erhalten. Wenn Sie sich für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert haben, verwenden Sie bitte den bei der Registrierung selbst vergebenen Zugangscode.

-

Im Aktionärsportal können Sie sich durch Nutzung des Buttons „Anmeldung zur Hauptversammlung“ zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Im Anschluss an die Anmeldung zur Hauptversammlung können Sie weitere Funktionen des Aktionärsportals nutzen, wie etwa bis zum 26. April 2024 für sich oder einen Dritten eine Eintrittskarte bestellen oder Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bzw. an Intermediäre und Aktionärsvereinigungen, die über das Aktionärsportal verfügbar sind, erteilen. Überdies können Sie Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben oder eine Stimmrechtsvollmacht an einen Dritten oder den Nachweis einer solchen übermitteln.

-

Sie müssen die Anmeldung innerhalb der oben genannten Anmeldefrist vornehmen, also bis zum 26. April 2024 einschließlich.

-

Bitte beachten Sie die im Aktionärsportal einsehbaren Nutzungsbedingungen - insbesondere auch zum grundsätzlichen Vorrang von Anmeldungen und Aktionen, die über das Aktionärsportal übermittelt wurden.

-

Die Gesellschaft kann keine Gewähr übernehmen, dass das Aktionärsportal uneingeschränkt nutzbar ist. Wir empfehlen Ihnen daher, frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch zu machen.

Anmeldung per Post oder Telefax. Sie können sich auch per Post oder Telefax zur Hauptversammlung anmelden.

-

Sie erhalten dazu per Post einen Antwortbogen. Wir bitten Sie, die Anmeldung durch Rücksendung des ausgefüllten Antwortbogens an folgende Postanschrift bzw. Faxnummer vorzunehmen:

Deutsche Post AG
Hauptversammlung
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
20716 Hamburg
Telefax: +49 (0)228 182 63631

-

Bitte senden Sie den Antwortbogen ausschließlich an die oben genannte Anschrift bzw. Telefaxnummer.

-

Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Anmeldung bei der Gesellschaft bis zum 26. April 2024 einschließlich an.

-

Die Anmeldung kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen.

-

Bitte beachten Sie die im Antwortbogen gegebenen Hinweise.

Eintrittskarten. Über das Aktionärsportal oder durch Rücksendung des Antwortbogens an die oben genannte Anschrift bzw. Telefaxnummer können Sie eine Eintrittskarte für sich selbst oder einen Dritten bestellen. Wenn im Aktienregister mehrere Personen als Aktionäre eingetragen sind (Aktionärsgemeinschaft), können Sie - unter gleicher Aufteilung der Stimmen - auch zwei Eintrittskarten für den im Aktienregister an erster Stelle eingetragenen Aktionär bestellen. Wenn eine andere Person als die in der Eintrittskarte genannte Person die Rechte der Aktionärsgemeinschaft in der Hauptversammlung wahrnehmen soll, bitten wir, dafür Sorge zu tragen, dass die Person entweder von der Aktionärsgemeinschaft oder der in der Eintrittskarte benannten Person zur Ausübung des Stimmrechts

bevollmächtigt wird (zur Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht siehe unter Ziffer 4.).

Persönliche Teilnahme nach Briefwahl oder Bevollmächtigung. Fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre können auch noch nachträglich entscheiden, ihre Stimme nicht per Briefwahl oder über die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder andere diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen abzugeben, sondern ihre Rechte in der Hauptversammlung selbst oder durch einen (anderen) Bevollmächtigten auszuüben. Die Teilnahme an der Hauptversammlung gilt als Widerruf zuvor physisch und/oder über das Aktionärsportal abgegebener Briefwahlstimmen bzw. einer zuvor erteilten Vollmacht.

Aktienbestand. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Bitte beachten Sie, dass Umschreibungen im Aktienregister ab dem 27. April 2024 bis zum Ende der Hauptversammlung ausgesetzt werden. Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand am 26. April 2024, 24.00 Uhr.

3. Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Stimmberechtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Briefwahl ausüben.

Briefwahl per Aktionärsportal. Für die Briefwahl steht Ihnen das Aktionärsportal ab dem 5. April 2024 zur Verfügung. Wenn Sie sich fristgerecht zur Teilnahme an der Hauptversammlung angemeldet haben, können Sie Ihre Briefwahlstimmen über das Aktionärsportal bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung abgeben oder die per Briefwahl abgegebenen Stimmen ändern.

Briefwahl per Post oder Telefax. Für die Briefwahl per Post oder Telefax verwenden Sie bitte den Antwortbogen und senden Sie die Briefwahlstimmen bis einschließlich 26. April 2024 ausschließlich an die in Ziffer 2. genannte Postanschrift bzw. Telefaxnummer. Sie können dann Ihre Briefwahlstimmen über das Aktionärsportal bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung ändern.

Eine Stimmabgabe zu TOP 2 (Verwendung des Bilanzgewinns) gilt auch für einen angepassten Gewinnverwendungsvorschlag infolge einer etwaigen Änderung der Anzahl dividendenberechtigter Aktien. Sollte zu TOP 3 und/oder zu TOP 4 (Entlastung Vorstand bzw. Aufsichtsrat) eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt eine Stimmabgabe zu diesen Tagesordnungspunkten entsprechend für die Einzelabstimmungen.

4. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Stimmberechtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung des Aktienbestands durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten Sorge zu tragen (siehe oben Ziffer 2.).

Erteilung und Widerruf der Stimmrechtsvollmacht. Soweit die Einberufung nicht eine Erleichterung vorsieht, bedürfen die Erteilung der Stimmrechtsvollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung sowie der Nachweis ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft der Textform. Sie können Vollmacht erteilen (i) über das Aktionärsportal, (ii) mithilfe des von der Gesellschaft mit der Einladung übersandten Antwortbogens und Übersendung per Post oder Telefax, (iii) durch Ausfüllen des Vollmachtsformulars auf der Eintrittskarte sowie (iv) in der Hauptversammlung durch Ausfüllen der im Stimmkartenblock enthaltenen Vollmachtskarten. Bitte beachten Sie jeweils die Hinweise im Aktionärsportal, auf dem Antwortbogen, auf der Eintrittskarte bzw. in den in der Hauptversammlung verfügbaren organisatorischen Hinweisen.

Für die elektronische Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung oder des Nachweises ihres Widerrufs steht Ihnen das Aktionärsportal ab dem 5. April 2024 zur Verfügung. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann ferner an den Akkreditierungsschaltern der Hauptversammlung erbracht werden.

Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Wir bieten unseren Aktionären an, Mitarbeiter der Gesellschaft mit der Ausübung ihrer Stimmrechte nach Maßgabe der Weisungen der Aktionäre zu bevollmächtigen. Für die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft stehen Ihnen das bereitgestellte Aktionärsportal und der von der Gesellschaft mit der Einladung übersandte Antwortbogen zur Verfügung. Wenn Sie den Antwortbogen verwenden, sind Vollmacht und Weisungen ausschließlich an die oben genannte Postanschrift bzw. Telefaxnummer zu übermitteln. In der Hauptversammlung können Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch unter Verwendung der im Stimmkartenblock enthaltenen Vollmachtskarte erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können das Stimmrecht nur ausüben, soweit ihnen Weisungen erteilt wurden. Eine Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zu TOP 2 (Verwendung des Bilanzgewinns) gilt auch für einen angepassten Gewinnverwendungsvorschlag infolge einer etwaigen Änderung der Anzahl dividendenberechtigter Aktien. Sollte zu TOP 3 und/oder zu TOP 4 (Entlastung Vorstand bzw. Aufsichtsrat) eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt eine Weisung zu diesen Tagesordnungspunkten entsprechend für die Einzelabstimmungen. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen.

Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis einschließlich 26. April 2024 eingehen. Bei fristgerechter Anmeldung zur Hauptversammlung können Sie außerhalb des Aktionärsportals noch bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen. Das Aktionärsportal sieht diese Möglichkeit nicht vor. Bei fristgerechter Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können die Weisungen bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung geändert werden.

Bevollmächtigung von Intermediären. Für die Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer anderen diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Wir bitten die Aktionäre, in diesen Fällen die Bereitschaft des zu Bevollmächtigenden zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sowie die Einzelheiten der Bevollmächtigung einschließlich ihrer Form zu klären. Diejenigen Intermediäre und Aktionärsvereinigungen, die über das Aktionärsportal verfügbar sind, können auch über dieses bevollmächtigt werden.

5. Veröffentlichung von Informationen, Berichten und Unterlagen

Der festgestellte Jahresabschluss und der gebilligte Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB, der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023, der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 stehen Ihnen von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter group.dhl.com/hauptversammlung zur Verfügung. Die Unterlagen werden überdies während der Hauptversammlung zugänglich sein. Die gem. § 124a AktG auf der Internetseite zugänglich zu machenden Informationen können Sie alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung bzw. unverzüglich nach Eingang des Verlangens auf der Internetseite der Gesellschaft unter group.dhl.com/hauptversammlung einsehen.

6. Übertragung der Hauptversammlung

Die im Aktienregister eingetragenen Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung im Internet verfolgen. Bitte benutzen Sie dazu im Aktionärsportal den Button „Livestream“. Die Hauptversammlung wird ohne Zugangsbeschränkung bis zum Ende der Rede des Vorstandsvorsitzenden unter group.dhl.com/hauptversammlung übertragen. Die Gesellschaft kann keine Gewähr übernehmen, dass die Übertragung im Internet technisch ungestört verläuft.

7. Anträge, Wahlvorschläge, Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung, Auskunftsverlangen, Rechte der Aktionäre, Hinweise zum Datenschutz

Anträge von Aktionären und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern, die vor der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden sollen, sind an die nachfolgend genannten Adressen bzw. Telefaxnummer der Deutsche Post AG zu richten:

Postanschrift:
Deutsche Post AG, Zentrale, Investor Relations, Stichwort: Hauptversammlung, 53250 Bonn

Telefax:
+49 (0)228 182 63199

E-Mail:
hauptversammlung@dhl.com

Wir werden Anträge und Wahlvorschläge, die bis zum Ablauf des 18. April 2024 eingehen und zugänglich zu machen sind, unverzüglich unter group.dhl.com/hauptversammlung veröffentlichen. Auch bei vorheriger Übersendung sind Anträge bzw. Wahlvorschläge in der Hauptversammlung zu stellen bzw. vorzutragen.

Ein Verlangen von Aktionären, Gegenstände auf die Tagesordnung zu setzen und bekannt zu machen (§ 122 Abs. 2 AktG), muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 2. April 2024 zugehen. Bitte richten Sie ein solches Verlangen an den Vorstand der Deutsche Post AG:

Postanschrift:
Deutsche Post AG, Zentrale, Vorstand, Stichwort: Hauptversammlung, 53250 Bonn

Telefax:
+49 (0)228 182 63199

E-Mail:
hauptversammlung@dhl.com

In der Hauptversammlung steht jedem Aktionär, der an der Hauptversammlung teilnimmt, ein Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG zu. Danach ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Weitergehende Erläuterungen zu den genannten Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter group.dhl.com/hauptversammlung verfügbar.

Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung und dem Aktienregister finden Sie unter group.dhl.com/datenschutz-ir. Gerne senden wir Ihnen diese auch postalisch zu.

Bonn, im März 2024

Deutsche Post AG

Der Vorstand

Informationen zu TOP 6 (Wahlen zum Aufsichtsrat), insbesondere gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG und gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK):

Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Ann-Kristin Achleitner

Persönliche Daten

Geburtsjahr:

1966

Nationalität:

Deutsch

Unabhängigkeit*:

(+)

Expertise / Schwerpunkte

Internationale Erfahrung; Rechnungslegung; Risikomanagement; Strategie; Nachhaltigkeit; Unternehmensführung/-kontrolle; Digitalisierung, IT; Personal; Recht

Aktuelle Tätigkeit und beruflicher Werdegang

Seit 2003

Wissenschaftliche Co-Direktorin des Center for Entrepreneurial and Financial Studies (CEFS) an der Technischen Universität München (TUM), (ehrenamtlich)

2001 - 2020

Inhaberin des Lehrstuhls für Entrepreneurial Finance, Technische Universität München (TUM)

In 2009

Gastprofessorin für Entrepreneurial Finance an der Universität St. Gallen (HSG), Schweiz

2000 - 2007

Aufsichtsrat der GI Ventures AG, München (Vorsitzende bis 2005, Gründungsmitglied)

1995 - 2001

Inhaberin des Stiftungslehrstuhls Bank- und Finanzmanagement und Vorsitzende des Vorstands Institut für Finanzmanagement, European Business School (EBS), International University Schloss Reichartshausen, Oestrich-Winkel

1994 - 1995

Unternehmensberaterin, McKinsey & Company, Inc., Frankfurt/Main

1992 - 1994

Dozentin für Finanzierungslehre und Externe Revision, Universität St. Gallen (HSG), Schweiz

1991 - 1992

Unternehmensberaterin, MS Management Service AG, St. Gallen, Schweiz

Ausbildung

Universität St. Gallen (HSG), Schweiz

1992 - 1994

Habilitation

1990 - 1992

Promotion zum Doktor der Rechtswissenschaften

1988 - 1991

Promotion zum Doktor der Wirtschaftswissenschaften

1988 - 1990

Studium der Rechtswissenschaften (lic. iur. HSG)

1984 - 1988

Studium der Betriebswirtschaftslehre (lic. oec. HSG)

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG (börsennotiert, Aufsichtsrat, Mandat endet am 25. April 2024)
Lazard Ltd., USA (börsennotiert, Board of Directors)
Linde plc, Irland (börsennotiert, Board of Directors)
Luxembourg Investment 261 S.à.r.L., Luxemburg (Beirat)

C.13 DCGK

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Ann-Kristin Achleitner - unter TOP 6 zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen - und der Deutsche Post AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Deutsche Post AG oder einem wesentlich an der Deutsche Post AG beteiligten Aktionär, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde.

* Gemäß DCGK

Dr. Hans-Ulrich Engel

Persönliche Daten

Geburtsjahr:

1959

Nationalität:

Deutsch

Unabhängigkeit*:

(+)

Expertise / Schwerpunkte

Internationale Erfahrung; Rechnungslegung; Risikomanagement; Strategie; Nachhaltigkeit; Unternehmensführung/-kontrolle; Digitalisierung, IT; Cyber- und IT-Sicherheit; Personal; Recht

Aktuelle Tätigkeit und beruflicher Werdegang

Seit 2023

Selbständiger Rechtsanwalt

Seit 2023

Vorsitzender des Stiftungsrats der Heinz Hermann Thiele Familienstiftung

2020 - 2023

Stellvertretender Vorstandsvorsitzender, Finanzvorstand und Chief Digital Officer, BASF SE, Ludwigshafen, Pensionierung im April 2023

2018 - 2023

Stellvertretender Vorstandsvorsitzender und Finanzvorstand, BASF SE, Ludwigshafen

2011 - 2015

Finanzvorstand, BASF SE, Chairman und Chief Executive Officer, BASF Corporation, Florham Park (USA), verantwortlich für die Region North America sowie den Bereich Catalysts

2011 - 2023

Finanzvorstand, BASF SE, Ludwigshafen

2008 - 2023

Mitglied des Vorstands, BASF SE, Ludwigshafen

2008

President, Legal, Taxes & Insurance, BASF SE, Ludwigshafen

2006 - 2007

Projektaufgaben in Zusammenhang mit der Akquisition der Engelhard Corporation

2000 - 2006

Executive Vice President und Chief Financial Officer, BASF Corporation, sowie President Regional Functions North America, Mount Olive/New Jersey (USA)

1997 - 2000

Managing Director, BASF Schwarzheide GmbH, Schwarzheide

1996 - 1997

Stab des Vorstandsvorsitzenden, BASF Aktiengesellschaft (seit 14. Januar 2008 BASF SE), Ludwigshafen

1994 - 1996

Rechtsabteilung der BASF Aktiengesellschaft, Ludwigshafen

1993

Delegation zur BASF Corporation, Parsippany/New Jersey (USA)

1988 - 1993

Rechtsabteilung der BASF Aktiengesellschaft, Ludwigshafen

Ausbildung

1990

Promotion, Georg August Universität Göttingen

1987

2. Juristisches Staatsexamen, Oberlandesgericht Oldenburg

1983

1. Juristisches Staatsexamen, Georg August Universität Göttingen

1977 - 1983

Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen und Freiburg

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

Wintershall Dea AG (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Heinz Hermann Thiele Familienstiftung (Vorsitzender des Stiftungsrats)

C.13 DCGK

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Dr. Hans-Ulrich Engel - unter TOP 6 zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen - und der Deutsche Post AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Deutsche Post AG oder einem wesentlich an der Deutsche Post AG beteiligten Aktionär, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde.

* Gemäß DCGK

Dr. Heinrich Hiesinger

Persönliche Daten

Geburtsjahr:

1960

Nationalität:

Deutsch

Zeitpunkt
Erstbestellung:

5/2019

Aktuelle Amtszeit:

2019 - 2024

Unabhängigkeit*:

(+)

Expertise / Schwerpunkte

Internationale Erfahrung; Risikomanagement; Strategie; Nachhaltigkeit; Unternehmensführung/-kontrolle; Digitalisierung, IT; Cyber- und IT-Sicherheit; Personal

Aktuelle Tätigkeit und beruflicher Werdegang

Seit 2019

Mitglied in verschiedenen Aufsichtsräten

2011 - 2018

Vorstandsvorsitzender der thyssenkrupp AG

2010 - 2011

Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der thyssenkrupp AG

2007 - 2010

Mitglied des Vorstands der Siemens AG, CEO Industriesektor

2003 - 2007

Vorsitzender des Bereichs Siemens Building Technology

2000 - 2003

Vorsitzender des Bereichs Energieübertragung u. -verteilung

1992 - 2000

Vielfältige Funktionen bei der Siemens AG im In- und Ausland

1986 - 1991

Forschungsingenieur, Akademischer Rat auf Zeit an der Technischen Universität München

Ausbildung

1991

Promotion, Technische Universität München, Fakultät Elektrotechnik

1980 - 1986

Studium der Elektrotechnik an der Technischen Universität München, Abschluss: Diplom-Ingenieur

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

BMW AG (börsennotiert, Aufsichtsrat)
Fresenius Management SE (Aufsichtsrat)
ZF Friedrichshafen AG (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

C.13 DCGK

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Dr. Heinrich Hiesinger - unter TOP 6 zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen - und der Deutsche Post AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Deutsche Post AG oder einem wesentlich an der Deutsche Post AG beteiligten Aktionär, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde.

* Gemäß DCGK


18.03.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Deutsch

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