EQS-Adhoc: Highlight Event and Entertainment AG beteiligt sich an der Highlight Communications AG
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EQS Group-Ad-hoc: Highlight Event and Entertainment AG / Schlagwort(e): Beteiligung/Unternehmensbeteiligung Highlight Event and Entertainment AG beteiligt sich an der Highlight Communications AG 12.06.2017 / 07:16 CET/CEST Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR Ad-hoc-Medienmitteilung Der Verwaltungsrat der Highlight Event and Entertainment AG hat beschlossen, sich mit rund 25.0 % an der Highlight Communications AG, einer an der Frankfurter Börse kotierten Schweizer Gesellschaft, zu beteiligen. Die Highlight Communications AG hat dazu unter Verwendung des genehmigten Kapitals der Gesellschaft 15.75 Mio. Aktien ausgegeben. Der Bezugspreis wurde auf EUR 5.20 pro Aktie festgelegt. Das Aktienpaket ist entsprechend mit rund EUR 81.9 Mio. bewertet. Die Aktien wurden von einer Schweizer Bank fest übernommen und werden vollumfänglich bei der Highlight Event and Entertainment AG platziert. Die Aktien werden mit der noch nicht erfolgten Eintragung in das Handelsregister im Aussenverhältnis geschaffen, sie sind aber bereits zum jetzigen Zeitpunkt voll stimmberechtigt. Die Transaktion dient der Vorbereitung eines Übernahmeangebots an die Aktionäre der Constantin Medien AG, die nach der Erhöhung des Kapitals der Highlight Communications AG noch (unter Hinzurechnung der als Sicherheit an eine Drittpartei begebenen Aktien) eine Beteiligung von rund 45.40 % an der Highlight Communications AG hält. Mit der Kapitalerhöhung der Highlight Communications AG ("HLC") und der Platzierung der 15.75 Mio. neuen Aktien bei der Highlight Event and Entertainment AG ("HLEE") soll die festgefahrene Situation um die Lancierung eines Übernahmeangebots der HLEE an die Aktionäre der Constantin Medien AG ("CMAG") deblockiert werden. Mit dem möglichen öffentlichen Übernahmeangebot an die Aktionäre der CMAG sollen die Stimmenmehrheit und langfristig sämtliche Aktien der CMAG erworben werden (nachfolgend "Transaktion"). Die HLEE wird auf die genannte Transaktion unter gewissen derzeit nicht gegebenen Voraussetzungen, wie namentlich einer gesicherten Finanzierung, hinarbeiten. Eine endgültige Entscheidung durch den Verwaltungsrat der HLEE ist daher diesbezüglich noch nicht getroffen worden. Gegebenenfalls wird die Transaktion durch die HLC unter Beteiligung der HLEE durchgeführt werden. Die Transaktion ist erforderlich, um die bekannte, für die HLEE und ihre Aktionäre schädliche Situation zu beenden. Diese besteht unter anderem darin, dass die CMAG unter dem (nach Ansicht des Verwaltungsrats nichtig gewählten) Aufsichtsratsvorsitzenden Dieter Hahn und dem Vorstandsvorsitzenden Fred Kogel die Stimmrechte der HLEE mehrfach rechtswidrig ausgeschlossen hat. Die Organe der Zielgesellschaft haben nach Auffassung des Verwaltungsrats der Gesellschaft, wiederholt massiv gegen geltende Gesetze verstossen und es ist zu befürchten, dass dieses Verhalten sich auch in Zukunft fortsetzt. Der Rechtsweg gegen diese Verstösse wurde beschritten, wird aber ohne die Transaktion noch länger andauern. Aus diesem Grund hält es der Verwaltungsrat im Interesse der Gesellschaft für zwingend geboten, auf ein Übernahmeangebot an die Aktionäre der CMAG hinzuarbeiten, um auf diesem Weg nicht nur die Respektierung ihrer Aktionärsrechte durchzusetzen, sondern um darüber hinaus die Voraussetzung für eine Optimierung der Konzern- und Führungsstruktur zu schaffen, damit Synergien wahrgenommen werden können. Die HLEE muss sich nun an der HLC beteiligen, um die Transaktion zu deblockieren, weil der Aufsichtsratsvorsitzende der CMAG über eine von ihm kontrollierte Gesellschaft die Kapitalerhöhung der HLEE, die von der Generalversammlung am 2. Mai 2017 mit 99.98 % der Stimmen (bei einer Präsenz von 83.88 %) rechtmässig beschlossen wurde, in rechtsmissbräuchlicher Weise torpediert. So hat Dieter Hahn mit einer kurz vor Generalversammlung erworbenen Splitterbeteiligung von gerade einmal 100 Aktien gegen die Gesellschaft eine Registersperre erwirkt. Hierdurch sind der Gesellschaft massive Schäden entstanden. Die Geltendmachung dieser Schäden ist derzeit in Vorbereitung. Um die nun durchgeführte Kapitalerhöhung der HLC zu verhindern, hatte die CMAG bei der HLC ebenfalls eine Registersperre erhoben, die aber vom zuständigen Zivilkreisgericht Basel-Landschaft unmissverständlich abgewiesen wurde. Die CMAG kann dieses Urteil weiterziehen. Die Ausgabe der neu geschaffenen Aktien der HLC im Aussenverhältnis kann sich dadurch noch verzögern; gemäss Art. 694 OR sind die Aktien mit der Einzahlung des Ausgabebetrages und dem inzwischen erfolgten Feststellungsbeschluss des Verwaltungsrats aber bereits voll stimmberechtigt. Kontakt: info@hlee.ch Ende der Ad-hoc-Mitteilung |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Highlight Event and Entertainment AG |
Netzibodenstrasse 23b | |
4133 Pratteln | |
Schweiz | |
Telefon: | +41 41 226 05 97 |
Fax: | +41 41 226 05 98 |
E-Mail: | info@hlee.ch |
Internet: | www.hlee.ch |
ISIN: | CH0003583256 |
Valorennummer: | 896040 |
Börsen: | SIX Swiss Exchange |
Ende der Mitteilung | EQS Group News-Service |
582083 12.06.2017 CET/CEST
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