EQS-Adhoc: Die Booster Precision Components GmbH gibt den erfolgreichen Abschluss des schriftlichen Verfahrens zum Verzicht auf bestimmte Bedingungen in den Anleihebedingungen bekannt
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EQS-Ad-hoc: BOOSTER Precision Components GmbH / Schlagwort(e): Anleihe
Die Booster Precision Components GmbH gibt den erfolgreichen Abschluss des schriftlichen Verfahrens zum Verzicht auf bestimmte Bedingungen in den Anleihebedingungen bekannt
28.05.2024 / 16:50 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die Booster Precision Components GmbH gibt den erfolgreichen Abschluss des schriftlichen Verfahrens zum Verzicht auf bestimmte Bedingungen in den Anleihebedingungen bekannt
Frankfurt a. M., 28. Mai 2024 – Booster Precision Components GmbH (die „Gesellschaft“) gibt heute den erfolgreichen Abschluss des schriftlichen Verfahrens (das „Schriftliche Verfahren“) bekannt, das am 13. Mai 2024 in Bezug auf die ausstehende, bis zu EUR 60.000.000 vorrangig besicherte, kündbare Anleihe mit Fälligkeit 2026 (ISIN NO0012713520) (die „Anleihe“) der Gesellschaft eingeleitet wurde, und zwar in Bezug auf den Verzicht auf bestimmte Bedingungen in den Anleihebedingungen, wie in der Bekanntmachung des Schriftlichen Verfahrens vom 13. Mai 2024 (der „Antrag“) angegeben.
An dem schriftlichen Verfahren nahm eine ausreichende Anzahl von Anleihegläubigern teil, um beschlussfähig zu sein. Die erforderliche Mehrheit der Anleihegläubiger stimmte für die Annahme des Vorschlags.
Die Gesellschaft zahlt den berechtigten Anleihegläubigern die in der Bekanntmachung des Schriftlichen Verfahrens festgelegte Zustimmungsgebühr in Höhe von 1,00 Prozent des Nennbetrags je Anleihe (die „Zustimmungsgebühr“). Die Zustimmungsgebühr ist an alle Personen zu zahlen, die am 28. Mai 2024 als direkte eingetragene Eigentümer oder als Bevollmächtigte in den von dem Wertpapierzentralverwahrer (die „CSD“) geführten Aufzeichnungen eingetragen sind.
Die Zahlung der Zustimmungsgebühr erfolgt am 12. Juni 2024 über das kontobasierte System der CSD.
Die Bedingungen für die Zahlung der Zustimmungsgebühr sind in der Bekanntmachung des schriftlichen Verfahrens im Einzelnen aufgeführt und können auf der Website des Unternehmens (https://booster-precision.com/en/investor-relations/bond.html) eingesehen werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Dr. Ralph Wagner, Geschäftsführer und Chief Financial Officer, Booster Precision Components GmbH
E-Mail: ralph.wagner@booster-precision.com
Bei diesen Informationen handelt es sich um Informationen, die das Unternehmen gemäß der EU-Marktmissbrauchsverordnung (596/2014/EU) zu veröffentlichen hat. Die Informationen wurden durch die oben genannte Kontaktperson am 28.05.2024 um 16:00 MESZ zur Veröffentlichung eingereicht.
Ende der Insiderinformation
28.05.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com
Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
BOOSTER Precision Components GmbH
Bockenheimer Landstraße 93
60325 Frankfurt am Main
Deutschland
Internet:
https://www.booster-precision.com/
ISIN:
NO0012713520
WKN:
A30V3Z
Börsen:
Freiverkehr in Frankfurt; FNSE
EQS News ID:
1912927
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