E.ON muss Kraftwerksblock abschalten
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Darmstadt (BoerseGo.de) - Der Energiekonzern E.ON muss Block 1 des Kohlekraftwerks Staudinger in Großkrotzenburg zum Jahresende abschalten. Das Regierungspräsidium Darmstadt übergab E.ON am Freitag eine entsprechende Stilllegungsverfügung. E.ON hatte den alten Kraftwerksblock ursprünglich selbst zum 31. Dezember 2012 stilllegen wollen, diese Erklärung aber im Jahr 2010 widerrufen. Das Oberverwaltungsgericht Münster und das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hätten einen entsprechenden Sinneswandel bei Kraftwerken in Nordrhein-Westfalen allerdings für unzulässig erklärt, so das Regierungspräsidium Darmstadt. Die Entscheidung sei auch für den Block 1 des Kraftwerks Staudinger bindend.
Da das Kraftwerk Staudinger Fernwärme an die Stadtwerke Hanau und die Gemeindewerke Großkrotzenburg liefert und der Kraftwerksblock 1 diese Fernwärmeerzeugung in Notfällen absichert, wurde vom Regierungspräsidium für diese Notsituation eine Ausnahmeregelung vorgenommen. Bis zum 30. April 2013 könne zur Sicherung der Fernwärmeversorgung und auch zur Absicherung der Stromnetzstabilität der Block 1 in Notfällen betrieben werden, erklärte das Regierungspräsidium. Die Frist sei so bemessen worden, dass bis zur darauffolgenden Heizperiode eine andere Lösung gefunden werden könne.
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