EM.TV - Gericht weist Aktionärsklage ab
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Mehrere Aktionäre der EM.TV AG sind vor dem Oberlandesgericht München (OLG) auch in der Berufung mit einer Schadensersatzklage gegen die Gesellschaft und ein früheres Organmitglied gescheitert. Dies teilte das Medienunternehmen heute in Unterföhrung mit. Das OLG habe die Berufung mit Beschluss vom 18. Oktober 2005 zurückgewiesen. Das Urteil des Landgerichts München I sei damit rechtskräftig.
Das Gericht habe die geltend gemachten Schadensersatzansprüche der Kläger abgewiesen, da diese laut EM.TV nicht beweisen konnten, dass für die Käufe der Aktien der früheren EM.TV & Merchandising AG im Jahr 2000 drei Ad hoc–Mitteilungen aus den Jahren 1999 und 2000 ursächlich gewesen seien. Der Streitwert belief sich insgesamt auf rund 73.000 Euro.
Gegen EM.TV wurden bislang über 100 Klagen eingereicht. Sämtliche Urteile sind bislang zugunsten der Gesellschaft ergangen. Davon sind über 40 Urteile mittlerweile rechtskräftig.
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