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11:26 Uhr, 07.12.2005

EM.TV - Gericht weist Aktionärsklage ab

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Das Münchener Medienunternehmen teilte heute mit, dass erstmals die Klage eines Aktionärs gegen EM.TV wegen Verjährung abgewiesen worden ist. Das Amtsgericht München habe mit Urteil vom 24. November 2005 entschieden, dass mögliche Schadenersatzansprüche spätestens im Oktober 2004 verjährt seien.

Der Kläger hatte Schadenersatzansprüche wegen der Ad-hoc-Mitteilung vom 24. August 2000 geltend gemacht, in der Halbjahreszahlen veröffentlicht worden waren.

Die Verjährung beginnt gemäß § 852 BGB a. F. mit Kenntnis vom Schaden sowie der Person des Ersatzpflichtigen. Der Kläger hatte nach den Feststellungen des Gerichts positive Kenntnis von der Korrektur der Halbjahreszahlen im Oktober 2000 und der Anklageerhebung gegen die Herren Thomas und Florian Haffa im Oktober 2001. Damit sei jedenfalls im Oktober 2004 die Verjährung eingetreten.

Gegen EM.TV wurden bislang über 100 Klagen eingereicht. Sämtliche Urteile seien zugunsten der Gesellschaft ergangen. Über 40 Urteile seien mittlerweile rechtskräftig.

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Über den Experten

Thomas Gansneder
Thomas Gansneder
Redakteur

Thomas Gansneder ist langjähriger Redakteur der BörseGo AG. Der gelernte Bankkaufmann hat sich während seiner Tätigkeit als Anlageberater umfangreiche Kenntnisse über die Finanzmärkte angeeignet. Thomas Gansneder ist seit 1994 an der Börse aktiv und seit 2002 als Finanz-Journalist tätig. In seiner Berichterstattung konzentriert er sich insbesondere auf die europäischen Aktienmärkte. Besonderes Augenmerk legt er seit der Lehman-Pleite im Jahr 2008 auf die Entwicklungen in der Euro-, Finanz- und Schuldenkrise. Thomas Gansneder ist ein Verfechter antizyklischer und langfristiger Anlagestrategien. Er empfiehlt insbesondere Einsteigern, sich strikt an eine festgelegte Anlagestrategie zu halten und nur nach klar definierten Mustern zu investieren. Typische Fehler in der Aktienanlage, die oft mit Entscheidungen aus dem Bauch heraus einhergehen, sollen damit vermieden werden.

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