EM.TV - außergerichtliche Einigung mit Anlegern ?
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Wie die Rechtsanwälte der mehr als 250 EM.TV-Anleger, die sich von der Führung von EM.TV bewusst getäuscht fühlen, heute mitgeteilt haben - strebe man eine außergerichtliche Einigung mit EM.TV an. Die Forderung der Anleger belaufe sich auf mehr als 10 Mio. DM. Folgende Vorwüfe stehen im Raum: In einer Pflichtmitteilung an die Börse sei noch im Oktober 2000 von einem Gewinn vor Zinsen und Steuern von 560 Mio. DM die Rede gewesen. Sechs Wochen später habe EM.TV den Wert auf 50 Mio. DM gesenkt. Zum anderen habe Vorstandschef Thomas Haffa nach der Kapitalerhöhung im Oktober 1999 die Haltefrist nicht eingehalten, als er im Januar und Februar 2000 für rund 40 Mio. DM eigene Aktien verkauft hatte. EM.TV hatte erklärt, das sei mit der konsortialführenden WestLB abgesprochen gewesen.
Inwieweit eine Klage jedoch überhaupt Erfolg hätte ist jedoch sehr fraglich. Rechtsexperten halten zivilrechtliche Ersatzansprüche von Aktienkäufern nach der gegenwärtigen Rechtslage in Deutschland für schwer durchsetzbar.
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