Eilantrag gegen Griechenland-Kredite abgewiesen
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Karlsruhe (BoerseGo.de) - Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat den Eilantrag von fünf Professoren gegen die Staatsbürgschaften für die Griechenland-Kredite abgewiesen. Es würden schwerere Nachteile drohen, wenn das Hilfspaket nun gestoppt würde, sich aber "später als verfassungsrechtlich zulässig erweisen würde", teilte das Gericht zur Begründung mit. "Die Bundesrepublik Deutschland müsste in diesem Fall ihre Mithilfe an den Notmaßnahmen zum Erhalt der Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik gerade dann abbrechen, wenn sie gefordert ist. Dies würde nicht nur durch bisheriges Verhalten genährte Erwartungen der Partner im Euro-Währungsgebiet enttäuschen. Die Unaufschiebbarkeit der Maßnahme und das Volumen des dann fehlenden Hilfsanteils würde vor allem die Realisierbarkeit des Rettungspaketes insgesamt in Frage stellen", entschieden die Richter.
Es gebe derzeit keine Anhaltspunkte dafür, dass "die währungs- und finanzpolitische Einschätzung der Bundesregierung fehlerhaft" sei. Das Bundesverfassungsgericht könne derartige Entscheidungen außerdem nur eingeschränkt kontrollieren.
Die Beschwerdeführer hatten am 7. Mai eine Verfassungsbeschwerde verbunden mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erhoben. Sie beantragten im Wesentlichen, der Bundesrepublik Deutschland zu untersagen, zur Stabilisierung des Europäischen Währungsraums Finanzhilfen an Griechenland zu gewähren. Die Verfassungsbeschwerde läuft weiter.
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