Eckert & Ziegler muss Pflichtangebot für IBt vorlegen
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Berlin (BoerseGo.de) - Das Medizintechnikunternehmen Eckert & Ziegler hat im Rechtsstreit um die Notwendigkeit der Abgabe eines Pflichtangebots für die belgische International Brachytherapy (IBt) eine Niederlage erlitten. Die belgische Börsenaufsicht CBFA hat Eckert & Ziegler aufgefordert, ein Pflichtangebot für IBt zu einem Preis von 3,47 Euro pro Aktie zu unterbreiten. Dies teilte das Unternehmen am Dienstagabend mit. Ein Widerspruch gegen die Entscheidung und eine Anrufung des Brüsseler Berufungsgerichts sei ausdrücklich zugelassen worden und setze bis zu einer Entscheidung dieses Gerichtes den Vollzug aus. Zugleich habe die CBFA bestätigt, dass für eine eventuelle Übernahme ein Barangebot nicht unterbreitet werden müsse, und dass eine Zahlung ausschließlich in Wertpapieren erfolgen könne.
Eckert & Ziegler bleibt dabei, nicht gegen die Regelungen des belgischen Wertpapierhandelsgesetzes verstoßen zu haben und will Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen. In der rechtlich nicht zwingend gebotenen Aussetzung des Vollzugs sieht das Unternehmen einen Hinweis darauf, dass auch für die belgische Finanzaufsicht die Rechtslage in dem Fall unsicher ist. Man sei deshalb zuversichtlich, das die Klage auf die Abgabe eines Übernahmeangebots vor Gericht abgewiesen werde.
Eckert & Ziegler hält 29,89 Prozent der Aktien von IBt und ist vor einem Brüsseler Gericht darauf verklagt worden, den anderen Aktionären von IBt für ihre insgesamt ca. 10 Millionen Aktien ein Pflichtangebot zu einem Aktienpreis von 3,47 Euro pro Aktie zu unterbreiten. In dem Rechtsstreit geht es um die Frage, ob Aktienoptionen bei gesetzlichen Beteiligungsschwellen eine Rolle spielen.
Begründet wird die Klage mit dem Transfer einer Option Ende Dezember 2008. Eckert & Ziegler hatte nach eigenen Angaben zusammen mit den Aktien der International Brachytherapy im Februar 2008 eine Zehnjahresoption auf ein Paket von 5 Millionen Stimmaktien an IBt erworben. Zusammen mit den regulären IBt-Aktien der Eckert & Ziegler AG machen diese IBt-Stimmaktien-Optionen mehr als die Hälfe der Hauptversammlungsstimmrechte aus. Ende 2008 seien die Optionen auf eine der Eckert & Ziegler AG bekannte unabhängige Investmentgesellschaft überstellt worden. Der Kläger unterstellt, dass der neue Optionsgeber und Eckert & Ziegler in Bezug auf IBt abgestimmt gehandelt haben.
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