Dubai verabschiedet Immobiliengesetz
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Am 14.03.2006 hat die Regierung Dubais das mit Spannung und Ungeduld erwartete Immobiliengesetz verabschiedet. Das ratifizierte Gesetz gestattet Ausländern als auch Staatsangehörigen der Mitgliedsländer des Golf-Kooperationsrates nunmehr, Immobilieneigentum in Form von Wohnungen, Büro- und Gewerbeflächen wie auch Grundstücken innerhalb der hierfür bestimmten "Freehold Properties" ohne Einschränkungen zu erwerben und diese beim Dubai Lands and Properties Department in das Grundbuch eintragen zu lassen, teilte die Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co. KG am Freitag in Düsseldorf mit.
Für Investoren bedeute die Schaffung des Grundbuchs eine grundbuchrechtliche eingetragene Sicherheit nach westeuropäischem Vorbild.
Die "Dubai Invest" Immobilienfondsgesellschaft sieht sich damit in ihrer bisherigen positiven Einschätzung des Immobilienmarktes bestätigt und geht von einem weiteren Anstieg der Preise für Wohnimmobilien aus.
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