Dt. Post: EU-Kommission leitet Beihilfeverfahren ein
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Brüssel (BoerseGo.de) - Die Deutsche Post erhält von der Bundesrepublik möglicherweise immer noch zu hohe Ausgleichszahlungen für die Sicherstellung der Postversorgung im ganzen Land. Die EU-Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren gegen Deutschland eingeleitet, um zu prüfen, ob die Ausgleichszahlungen mit den Beihilfevorschriften des EG-Vertrags vereinbar sind. Hauptgegenstand des Prüfverfahrens werde die Frage sein, ob es sich bei den Ausgleichszahlungen für die Durchführung der Universaldienstverpflichtung der Deutschen Post um eine Überkompensierung handelte, die über das in einer Entscheidung der Kommission aus dem Jahr 2002 für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärte Maß hinausging, teilte die Behörde am Mittwoch mit.
Im Jahr 2002 untersuchte die Kommission die öffentliche Finanzierung der Deutschen Post und stellte fest, dass die Post staatliche Mittel – die zum Ausgleich der mit der Erbringung des Universaldienstes verbundenen Kosten bestimmt waren – zur Finanzierung einer Nachlass-Preisstrategie in ihrem Haus-zu-Haus-Paketdienstgeschäft verwendet hatte. Die Kommission ordnete in diesem Zusammenhang an, dass die rechtswidrige staatliche Beihilfe in Höhe von 572 Millionen Euro zurückgezahlt werden muß.
Im Anschluss an die Entscheidung von 2002 haben private Wettbewerber Beschwerden eingereicht, denen zufolge die finanziellen Vorteile, welche die Deutsche Post aus den staatlichen Ausgleichszahlungen erzielt habe, wesentlich höher gewesen seien als der Betrag, den sie als unvereinbare staatliche Beihilfe hatte zurückzahlen müssen. Darüber hinaus machten die Wettbewerber neue Beschwerdepunkte geltend, wonach die Deutsche Post die für die Universaldienstverpflichtung gewährten Ausgleichszahlungen verwendet habe, um ihre gewerblichen Tätigkeiten auszubauen und ihren Töchtern DHL und Postbank Dienstleistungen unter Marktpreis anzubieten.
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