DSW: Besitzer von Praktiker-Anleihe sollen sich wehren
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Düsseldorf (BoerseGo.de) – Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) empfiehlt Anlegern, die in eine Inhaberschuldverschreibung der Baumarktkette Praktiker investiert haben, einer vom Unternehmen beabsichtigten Herabsetzung des Zinssatzes von 5,875 Prozent auf 1 Prozent nicht zuzustimmen. "Die Anleihegläubiger sollen eine Reduzierung des Zinssatzes auf 1 Prozent abnicken. Wir raten, diesem Schnitt nicht zuzustimmen und Widerspruch einzulegen", sagt DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler.
Anders als Banken und Kreditgeber sollen laut DSW nur die Anleihegläubiger schmerzliche Einschnitte hinnehmen. Damit nutze Praktiker eine von der DSW im Gesetzgebungsverfahren scharf kritisierte Neuerung des Schuldverschreibungsgesetztes, nach der Konditionen durch Mehrheitsbeschluss geändert werden können. "Das erinnert durchaus an den von Griechenland durchexerzierten Schuldenschnitt“, sagt Tüngler.
Der DSW-Experte kritisiert auch die Informationspolitik des Unternehmens. "Die Anleger werden mit verwirrend formulierten Schreiben unter Zeitdruck gesetzt", so Tüngler. „Entscheidend ist nur die Zeit vom 22. bis zum 25. März, in der betroffene Anleger ihre Stimmen bei dem zuständigen Notar abgeben müssen. Die notwendigen Unterlagen können bei der Depotbank angefordert werden. Das Abstimmformular stellt Praktiker auf seiner Internetseite zur Verfügung“, erklärt Tüngler. Die Stimmabgabe selbst könne per Brief, per Fax oder auch per Mail durchgeführt werden.
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