Dr. Peters Produkte von der Bafin gestattet
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Seit dem 1. Juli 2005 ist eine neue Ära im Bereich der geschlossenen Fonds angebrochen. Ab diesem Datum sind nur noch Produkte, die einen von der Bafin gestatteten Prospekt vorweisen können, zum Vertrieb zugelassen.
Das fondstelegramm schreibt hierzu: "Auf Nachfrage des fondstelegramm erklärte eine Pressesprecherin der Aufsichtsbehörde, dass die Initiatoren der bislang 31 gestattungsfähigen Fondsprospekte noch heute per Fax informiert würden. Insgesamt seien bis dato 190 Prospekte zur Vorprüfung eingegangen. 13 Anträge wurden von den Anbietern zurückgezogen und 151 Anträge gingen mit dem Hinweis auf Mängelbeseitigung wieder an die Antragsteller zurück."
Die Dr. Peters GmbH & Co. Emissionshaus KG gehört nach eigenen Angaben zu den wenigen Anbietern, die gestattungsfähige Prospekte vorgelegt haben. Damit sei der Vertrieb mit Dr. Peters Produkten wieder möglich. Genehmigt seien bisher der US-Immobilienfonds DS-Rendite-Fonds Nr. 107 USA III, der DS-Rendite-Fonds Nr. 112 VLCC MERCURY GLORY und der DS-Rendite-Fonds Nr. 113 VLCC PLUTO GLORY. Der DS-Rendite-Fonds Nr. 105 Life Value II sei in der letzten Woche bei der Bafin eingereicht worden. Auch hier werde in Kürze die Gestattung erwartet.
Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.