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18:11 Uhr, 06.07.2023

DocMorris AG: DocMorris fordert diskriminierungsfreien volldigitalen Zugang zum E-Rezept

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DocMorris AG: DocMorris fordert diskriminierungsfreien volldigitalen Zugang zum E-Rezept

06.07.2023 / 18:11 CET/CEST


Frauenfeld, 6. Juli 2023

Medienmitteilung

DocMorris fordert diskriminierungsfreien volldigitalen Zugang zum E-Rezept

  • DocMorris reicht Beschwerde gegen das Bonusverbot für rezeptpflichtige Medikamente (Rx) bei der Europäischen Kommission ein
  • Weiterhin kein verpflichtendes volldigitales Einlöseverfahren, mit dem auch Online-Apotheken diskriminierungsfrei E-Rezepte erhalten können
  • EU-Kommission hatte mit Blick auf die gesetzlich verpflichtende und diskriminierungsfreie E-Rezepteinführung zum Januar 2022 ihr Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingestellt
  • Seit dem 1. Juli ist die E-Rezept-Einlösung mit physischer Versichertenkarte möglich – Beschränkung auf Vor-Ort-Apotheken
  • Bundesministerium für Gesundheit muss zeitnah benutzerfreundliche volldigitale Verfahren zur E-Rezept-Einlösung ermöglichen und die verpflichtende Umsetzung gewährleisten

Seit dem 1. Juli 2023 ist es Patientinnen und Patienten bundesweit möglich, ihr Rezept elektronisch über die Versichertenkarte (eGK) abzurufen. Diese Option kann allerdings nur in Apotheken vor Ort genutzt werden. Ein E-Rezept bei einer Online-Apotheke volldigital einzulösen, ist momentan ausschliesslich über die E-Rezept-App der gematik möglich, vorausgesetzt die/der Versicherte verfügt über die benötigte PIN zur eGK, die über die Funktion des kontaktlosen Austauschs von Daten (NFC) verfügen muss. Die Downloadzahlen der App lassen darauf schliessen, dass diese Option nur von sehr wenigen Versicherten genutzt werden wird.[1]

«Volldigitale diskriminierungsfreie Einlösungsverfahren für das E-Rezept sind für EU-ausländische Online-Apotheken sowie ihre Patientinnen und Patienten eine Voraussetzung für Marktzugang und fairen Wettbewerb», erklärt Walter Hess, CEO der DocMorris, die Bedeutung des E-Rezepts für die Versandapotheken. «Wir haben in unser pharmazeutisches Fachpersonal und Know-how sowie unsere Technologie und Infrastruktur investiert, um auf Basis der gesetzlichen Vorgaben fürs E-Rezept bereit zu sein. Jetzt werden wir strukturell benachteiligt», so Hess weiter. Als Folge hat die DocMorris N.V. nun zusammen mit der Shop-Apotheke B.V. Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen das Bonusverbot bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (Rx) in Verbindung mit der verzögerten und diskriminierenden E-Rezept-Einführung eingereicht. Beide Themen sind eng miteinander verbunden, denn die EU-Kommission hatte die Schliessung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland zum Rx-Bonusverbot mit der verpflichtenden E-Rezept-Einführung zum Januar 2022 begründet. Obwohl die EU-Kommission anerkannt hat, dass das mit dem Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken wieder eingeführte Rx-Bonusverbot gegen EU-Recht verstösst, stellte sie das Verfahren unter der Prämisse eines diskriminierungsfreien Zugangs zur E-Rezept-Infrastruktur für EU-ausländische Online-Apotheken ein.

Bis zur bundesweit verpflichtenden Nutzung des E-Rezepts ab dem 1. Januar 2024 fordert DocMorris die Realisierung eines niedrigschwelligen nutzerfreundlichen Einlöseverfahrens, welches auch Online-Apotheken offensteht. Ein gleichwertiges Äquivalent über die eGK ohne PIN, analog zum Verfahren für die Vor-Ort-Apotheken, könnte den Patientinnen und Patienten der europäischen Online-Apotheken einen volldigitalen und sicheren Weg für die E-Rezept-Einlösung bieten. Mit der Möglichkeit zur Nutzung der digitalen Identität zur Authentifizierung ab dem 1. Januar 2024 muss auch das E-Rezept für Versicherte über einen niedrigschwelligen Identitätsnachweis einlösbar sein oder über ein papierloses «Scan-Verfahren» unter Nutzung der Kartenterminals in den Arztpraxen.

«Es gilt, jetzt die technischen sowie gesetzlichen Grundlagen für vollständig digitale Einlösewege zu schaffen und im Sinne der Patientinnen und Patienten auch die Apothekenwahlfreiheit wiederherzustellen. Wir hoffen, dass das Bundesgesundheitsministerium Chancengleichheit für alle Marktteilnehmer herstellt», so Walter Hess.

Kontakt für Analysten und Investoren
Dr. Daniel Grigat, Group Head of Investor Relations & Sustainability
E-Mail: ir@zurrose.com, Telefon: +41 58 810 11 49

Kontakt für Medien
Torben Bonnke, Director Communication Segment Deutschland
E-Mail: media@zurrose.com, Telefon: +49 171 864 888 1

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DocMorris

Die Schweizer DocMorris AG ist ein führendes Unternehmen in den Bereichen Online-Apotheke, Marktplatz sowie professionelle Gesundheitsversorgung mit starken Marken in Deutschland und weiteren europäischen Ländern. Als grösste Online-Apotheke Deutschlands betreibt sie mit DocMorris die bekannteste Gesundheitsplattform. Die Belieferung erfolgt hauptsächlich aus dem hochautomatisierten Logistikzentrum im niederländischen Heerlen mit einer Kapazität von 27 Millionen Paketen pro Jahr. In Spanien und Frankreich betreibt das Unternehmen den in Südeuropa führenden Marktplatz für Gesundheits- und Pflegeprodukte. Mit ihrem Geschäftsmodell bietet DocMorris ihren Patienten, Kunden und Partnern ein breites Spektrum an Produkten und Dienstleistungen. Sie verfolgt damit die Vision, ein digitales Gesundheitsökosystem zu schaffen, in der die Menschen ihre Gesundheit mit einem Klick managen können. Das Unternehmen wurde im Mai 2023 von Zur Rose Group AG in DocMorris AG umfirmiert, nachdem das Schweizer Geschäft an Migros/Medbase verkauft wurde. Ohne Einbezug des Schweizer Geschäfts erzielten im Jahr 2022 rund 2'200 Mitarbeiter in Deutschland, den Niederlanden, Spanien, Frankreich und der Schweiz mit rund 10 Mio. Kunden einen Aussenumsatz von CHF 1’159 Mio. Die Aktien der DocMorris AG sind an der SIX Swiss Exchange kotiert (Valor 4261528, ISIN CH0042615283, Ticker DOCM). Weitere Informationen unter corporate.docmorris.com.

[1] Vgl. TI-Dashboard vom 30.06.2023: 510’506 Downloads


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Sprache:

Deutsch

Unternehmen:

DocMorris AG

Walzmühlestrasse 49

8500 Frauenfeld

Schweiz

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