DocMorris AG: BGH bestätigt Zulässigkeit von Rezept-Boni
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DocMorris AG / Schlagwort(e): Rechtssache
DocMorris AG: BGH bestätigt Zulässigkeit von Rezept-Boni
17.07.2025 / 10:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Frauenfeld, 17. Juli 2025
Medienmitteilung
Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
BGH bestätigt Zulässigkeit von Rezept-Boni
- BGH folgt Linie des Europäischen Gerichtshofs
- BGH sieht keine Gefährdung der Arzneimittelversorgung
- DocMorris führt Bargeldbonus wieder ein
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute der Revision der Beklagten stattgegeben. Das Urteil des Oberlandesgerichts München (6 U 1509/14) zur Untersagung von Boni bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel (Rx) wurde aufgehoben. Die auf ein Verbot eines Rezept-Bonus ausgerichtete Klage des Bayerischen Apothekerverbands (BAV) wurde insgesamt abgewiesen.
Aus Sicht der Richter konnten keine statistischen Daten oder andere aussagekräftige Nachweise beigebracht werden, die belegen würden, dass eine Preisbindung bei Rx-Arzneimitteln notwendig sei, um die Gesundheit der Patienten und die flächendeckende Arzneimittelversorgung in Deutschlang zu sichern. Der BGH konnte in der mündlichen Verhandlung am 7. Mai keinen Zusammenhang zwischen dem Rezept-Bonus und dem Rückgang der Apothekenanzahl erkennen. Online-Apotheken würden vielmehr dazu beitragen, die Versorgung in der Fläche zu sichern.
Das Urteil des BGH steht im Einklang mit der Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2016, der zufolge eine starre Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gegen Unionsrecht verstößt (EuGH, Rs. 148/15 - «Deutsche Parkinson Vereinigung»). Am 27. Februar dieses Jahres hat der EuGH zudem erneut bestätigt, dass Rabatt- und Boni-Werbung einer EU-Versandapotheke für den Bezug von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln generell zulässig sind und ein entsprechendes Verbot gemeinschaftsrechtswidrig ist (Rechtssache C-517/23).
„Das heutige Urteil des BGH unterstreicht unsere Rechtsauffassung einmal mehr“, sagt Walter Hess, CEO DocMorris. „Wir haben unseren Kunden stets Rezept-Boni zu unseren Lasten gewährt und werden dies nun auch wieder tun. Die Belastung der Patienten ist in den letzten Jahren gestiegen, ihre durchschnittliche Zuzahlung pro Packung hat sich seit 2019 um 10 Prozent auf 3,30 € erhöht. Der Bonus reduziert diese Belastung. Damit können kranke Menschen bei ihren Gesundheitsausgaben sparen, ohne dass zusätzliche Kosten für das Gesundheitssystem entstehen.“
DocMorris gewährt Kundinnen und Kunden wieder Rezept-Bonus
Auf Basis des aktuellen BGH-Urteils gewährt DocMorris ihren Kunden ab sofort wieder einen finanziellen Bonus. Der Bonus gilt bei Online-Bestellungen für alle Medikamente auf Rezept. Er wird dem Kundenkonto gutgeschrieben und automatisch am Ende des Quartals per Banküberweisung ausgezahlt.
Kontakt für Analysten und Investoren
Dr. Daniel Grigat, Head of Investor Relations & Sustainability
E-Mail: ir@docmorris.com, Telefon: 41 52 560 58 10
Kontakt für Medien
Torben Bonnke, Director Communications
E-Mail: media@docmorris.com, Telefon: +49 171 864 888 1
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DocMorris
Die Schweizer DocMorris AG ist ein führendes Unternehmen in den Bereichen Online-Apotheke, Marktplatz sowie professionelle Gesundheitsversorgung mit starken Marken in Deutschland und weiteren europäischen Ländern. Die Belieferung erfolgt hauptsächlich aus dem hochautomatisierten Logistikzentrum im niederländischen Heerlen mit einer Kapazität von 27 Millionen Paketen pro Jahr. In Spanien und Frankreich betreibt das Unternehmen den in Südeuropa führenden Marktplatz für Gesundheits- und Pflegeprodukte. Mit ihrem Geschäftsmodell bietet DocMorris ihren Patienten, Kunden und Partnern ein breites Spektrum an Produkten und Dienstleistungen. Sie verfolgt damit die Vision, ein digitales Gesundheitsökosystem zu schaffen, in der die Menschen ihre Gesundheit mit einem Klick managen können. Im Jahr 2024 erzielten rund 1'600 Mitarbeiter in Deutschland, den Niederlanden, Spanien, Frank-reich, Portugal und der Schweiz mit über 10 Millionen aktiven Kunden einen Aussenumsatz von CHF 1'085 Mio. Die Aktien der DocMorris AG sind an der SIX Swiss Exchange kotiert (Valor 4261528, ISIN CH0042615283, Ticker DOCM). Weitere Informationen unter corporate.docmorris.com.
Ende der Adhoc-Mitteilung
Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
DocMorris AG
Walzmühlestrasse 49
8500 Frauenfeld
Schweiz
ISIN:
CH0042615283
Börsen:
SIX Swiss Exchange
EQS News ID:
2171180
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