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10:22 Uhr, 27.02.2024

DIHK: Datenschutzgrundverordnung weiter großer Bürokratietreiber

Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones) - Die seit Mai 2018 geltende Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bleibt auch nach sechs Jahren einer der größten Bürokratietreiber für deutsche Betriebe. Das ist das Ergebnis einer Umfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) unter 4.900 Unternehmen aus nahezu allen Branchen, wie die DIHK mitteilte. Danach berichteten noch immer mehr als drei Viertel der Unternehmen von einem "hohen bis extremen" Aufwand bei der Umsetzung der DSGVO im betrieblichen Alltag. "Dieser Wert zieht sich über alle Unternehmensgrößen hinweg", sagte DIHK-Chefjustiziar Stephan Wernicke.

Besonders kritisch sei, dass bei den Unternehmen mit bis zu 19 Beschäftigten sogar fast jeder vierte Betrieb den eigenen DSGVO-Aufwand als "extrem" einstufe. Das Gesetz lasse allerdings ausdrücklich Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen zu. "Das sollte allerdings klarer formuliert werden, damit es in der Praxis auch genutzt werden kann", mahnte Wernicke. Auch weiterhin messen die Unternehmen laut der Umfrage dem Thema Datenschutz einen hohen Stellenwert bei. Mehr als 60 Prozent der Betriebe geben demnach an, dass die Bedeutung des Themas etwa aufgrund drohender Cyberangriffe in den vergangenen drei Jahren für sie zugenommen habe.

Neben der Bürokratiebelastung klagten die Unternehmen vor allem über Rechtsunsicherheiten und ihre Folgen. "Bemerkenswert ist: Unternehmen mit DSGVO-Erfahrungen in anderen EU-Mitgliedstaaten erleben die dortigen Datenschutzbehörden mehrheitlich als weniger streng als die deutschen Behörden", so Wernicke mit Verweis auf die Umfrageergebnisse." Rund die Hälfte der Unternehmen sehe sich auch innerhalb Deutschlands mit unterschiedlichen Rechtsauffassungen der zuständigen Datenschutzbehörden konfrontiert. "Solche Rechtsunsicherheiten bremsen die Digitalisierung und die Umstellung von Geschäftsprozessen."

Die mit der DSGVO angestrebte Harmonisierung müsse daher stringenter verfolgt werden. 69 Prozent der Unternehmen klagten zudem über Unklarheiten und Risiken hinsichtlich der Rechtsfolgen eventueller Verstöße gegen die DSGVO. "Insbesondere die Fragen möglichen Schadensersatzes sind immer noch ungeklärt", sagte Wernicke. Kollektivklagen durch das neue Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz erhöhten das Risiko für Schadenersatzforderungen, die kaum kalkulierbar seien.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

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