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09:05 Uhr, 17.10.2001
digital advertising - Verfügung gegen Dt. Börse
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Die digital advertising AG hat beim Amtsgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Börse bzgl. der Ausschlusskriterien von Pennystocks erwirken können. Damit seien diese Regeln auf die Papiere der digital advertising AG erst ab dem 1. April 2002 anwendbar. Gegen die Verfügung kann die Deutsche Börse AG noch Rechtsmittel einlegen.
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