Die neue Investmentbesteuerung: Ab 2018 wird alles besser!
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Das Reformgesetz zur Investmentbesteuerung ist inzwischen sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat verabschiedet worden und wird am 01. Januar 2018 in Kraft treten. Die wesentlichen Neureglungen beeinträchtigen die bisherigen Grundprinzipien der steuerlichen Transparenz von Investmentfonds. Das Team von GodmodeTrader stellt das neue Gesetz auf den Prüfstand.
Was sagt die aktuelle Rechtslage für Privatanleger?
Derzeit werden die Anleger eines Investmentfonds grundsätzlich so gestellt wie bei einer Direktanlage. Das bedeutet, es findet lediglich eine Einmalbesteuerung auf der Ebene des Anlegers statt.
Was ändert sich für Fonds?
Bislang werden Fondsanleger im Wesentlichen wie Direktanleger vom deutschen Gesetzgeber behandelt, d. h. lediglich der Anleger wird besteuert, der Fonds selbst aber nicht. Ab dem 01. Januar 2018 ändert sich das: Ab diesem Stichtag müssen deutsche Fonds auf bestimmte Erträge Steuern in Höhe von 15 % aus dem Fondsvermögen zahlen.
Mit bestimmten Erträgen bezieht sich der Gesetzgeber auf Dividenden, Mieterträge und auf Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien, insofern diese Erträge aus Investitionen in Deutschland stammen. Somit behandelt die Bundesrepublik deutsche und ausländische Fonds im Hinblick auf deren Einkünfte künftig steuerlich gleich.
Auch die 10-jährige Haltefrist für Veräußerungsgewinne deutscher Immobilien wird in Zukunft beim Fonds selbst mit Körperschaftssteuer steuerpflichtig, selbst wenn die Immobilie min. 10 Jahre im Portfolio gehalten wurde. Es sei denn, der Fonds hat die Immobilie vor dem 01. Januar 2017 gekauft, dann würde lediglich die Wertsteigerung besteuert werden.
Was ändert sich für den Privatanleger?
Insofern der Anleger seine Anteile im Privatvermögen hält, unterliegen die erhaltenen Fondsausschüttungen, späteren Gewinne aus der Veräußerung bzw. Rückgabe seines Investmentanteils sowie einer Vorabpauschale(1) abzüglich des Sparerpauschbetrags (801 EUR) der Abgeltungssteuer. Das Prozedere bleibt also dasselbe, denn der Anleger erhält für die Fondsbesteuerung eine Ausgleichszahlung. Zudem ist es unerheblich, ob der Anleger vor der Gesetztesreform Anteile erworben hat oder erst ab 2018. Somit bleibt die Steuerlast für den Privatanleger nahezu unverändert.
Eine Änderung gibt es jedoch für Altfälle, denn der Bestandsschutz für Fondsanteile die vor 2009 erworben wurden, wird in Zukunft wegfallen. Somit werden die Wertsteigerungen steuerpflichtig. Allerdings werden die Folgen des Wegfalls durch einen Freibetrag von 100.000 EUR pro Anleger kompensiert.
1 Vorabpauschale: Vorweggenommene Besteuerung zukünftiger Wertsteigerungen.
War das alles zu kompliziert? Dann hier ein Beispiel, Bitteschön.
Besteuerung des Anlegers ab 2018:
Anleger A hält im Jahr 2018 Anteile an einem Fonds, der im selben Jahr 1.000 EUR an den Anleger ausschüttet. Der Sparerpauschbetrag von 801 EUR wurde bereits ausgeschöpft.
Von den 1.000 EUR sind 30 % (300 EUR) aufgrund der Fondsbesteuerung steuerlich freigestellt. Der Anteilseigner zahlt somit lediglich auf die restlichen 700 EUR Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer.
Die wichtigsten Eckpunkte noch einmal zusammengefasst:
- Deutsche Fonds werden künftig auf inländische Dividenden, Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien Erträgen 15 % Steuern zahlen.
- Die Steuerlast für den Privatanleger steigt mit der Gesetzesänderung aufgrund der Ausgleichszahlung unter dem Strich nicht.
- Der Bestandsschutz für Alt-Anteile (vor 2009) wird wegfallen, aber durch den Freibetrag von 100.000 EUR kompensiert werden.
Hinweis: Wer nicht verkauft und keine Ausschüttungen vom Fonds erhält zahlt als Privatanleger auf Wertsteigerungen nach wie vor keine Steuern!
Wie könnte sich das Verhalten des Fonds durch das Gesetz verändern?
Zinserträge, Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und anderen Wertpapieren und Erträge aus Termingeschäften bleiben auf Fondsebene nach wie vor steuerfrei.
Die unter Anlegern beliebte konservative Dividendenstrategie ist nach der Gesetzesänderung nicht mehr steueroptimal, deshalb wäre es in Zukunft für einen Fonds besser direkt VOR der Dividendenausschüttung zu verkaufen und direkt NACH einer Ausschüttung zu kaufen, um die steuerliche Ungleichbehandlung auszugleichen.
Dieser Ansatz hat aber seine Tücken. Denn der Fonds wäre dann mit erhöhten Transaktionskosten belastet. Außerdem kann das Fondsmanagement nicht wissen, ob der Wiedereinstieg zum gewünschten Kurs gelingt (sprich der Kurs mindestens um die Höhe der Dividende fällt) .
Ziel des Gesetzgebers:
Die „vereinfachte“ Gesetzesänderung mag kompliziert sein und für den Privatanleger wenig Sinn machen, aber die Regierung versucht durch die neue Investmentsteuerreform Gewinne auf der Fondsseite vorverlagert zu besteuern.
Weitere Details zur Investmentsteuerreform (InvStRefG) finden Sie in diesem Link.
Alleine die Vorabpauschale ist für mich eine Unverschämtheit.
"Ein sehr unangenehmer Effekt der Vorabpauschale besteht darin, dass die Steuer durch den Investor in den thesaurierenden Fonds mit anderweitig vorzuhaltender Liquidität zu zahlen ist und keine Zahlung aus dem Fonds erfolgt. Dies bedeutet, dass die depotführende Stelle, wenn kein ausreichender Sparer-Pauschbetrag oder sonstiger Verlustverrechnungstopf vorhanden ist, eine Belastungsbuchung auf dem Depotverrechnungskonto durchführen wird. Alternativ wird in den Kreditrahmen des Verrechnungskontos belastet. Ist dies nicht möglich, so erfolgt eine Meldung an das Finanzamt, das anschließend den Steuereinzug vornimmt."
Das killt imho jeglichen normalen Fond, wobei ich einer der wenigen bin, die Fonds, selbst
ETF´s schon immer für Gebührenkiller hielt, sogar ohne kickback, den kein Anleger erhält.
Und immer ein Gegner des cost-avarage effects, der sich nur total aufwändig real rechnen lässt.
Totaler Papierkrieg und direkter Einzug des FA´s - wie kann man da schreiben alles wird besser?? Gerade für die Jugend!?! Mir ein Rätsel, sogar als Systemling.
Öhem, was ist daran besser??
Der Aufwand wird höher, damit die Kosten.
Der Staat ändert mitten im Spiel die Spielregeln! Cowboys wurden dafür früher erschossen, Bäcker getaucht.
100k Freistellung werden der jungen arbeitenden Bevölkerung für die Absicherung ihrer Rente niemals ausreichen.
Es ist das größte ex-Div/ex-Cum Geschäft weltweit, zudem illegal.
Außerdem fehlen da einige Fakten!