Kommentar
08:48 Uhr, 12.12.2019

Die Enteignung der Bankkunden ist schon heute legal

Seit 1.Januar 2015 ist das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) in Kraft, mit dem der Bankkunde ohne Möglichkeit der Gegenwehr enteignet werden kann. Die sonst kleinlichen Verbraucherschützer haben dieses Gesetz ebenso verschlafen wie die Presse.

Die-Enteignung-der-Bankkunden-ist-schon-heute-legal-Kommentar-GodmodeTrader-Team-GodmodeTrader.de-1

Gastbeitrag von Rolf Ehlhardt, Vermögensverwalter der I.C.M. Independent Capital Management Vermögensberatung Mannheim GmbH und Experte auf dem V-Check-Desktop auf Guidants.


Seit 1.Januar 2015 ist ein Gesetz in Kraft, das am 10. Dezember 2014 zu später Stunde, und vor noch leererem Saal wie sonst, beschlossen wurde. Obwohl mit dem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) der Bankkunde ohne Möglichkeit der Gegenwehr enteignet werden kann, gab es keine Aussprache. Die sonst kleinlichen Verbraucherschützer haben dieses Gesetz ebenso verschlafen wie die Presse. Auch der Bankkunde, der von den neusten Aufklärungspflichten zugeschmissen wird mit Papier, wurde darüber nicht informiert. Der Kunde soll sich schließlich in Sicherheit wiegen.

Das Gesetz regelt, dass bei drohender Insolvenz einer systemrelevanten Bank nicht der Steuerzahler haftet, sondern der Bankkunde. Welche Bank systemrelevant ist, wird nicht definiert, sondern man muss davon ausgehen, dass alle Banken der EZB-Bankenliste, die auch von der EZB beaufsichtigt werden, im Ernstfall als systemrelevant eingestuft werden.

Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung, die der BaFin zugeordnet ist, entscheidet und überwacht den Ablauf. Der betreffende Bankkunde sitzt dann in der „Dunkelkammer“, denn die Mitarbeiter sind gemäß Paragraph 5 SAG zur äußersten Verschwiegenheit zum Ablauf verpflichtet. Betroffen sind alle Kunden der in Nöten geratenen Bank, deren Gesamtvermögen 100.000 Euro übersteigt (ob dieser Freibetrag allerdings in der Krise aufrecht gehalten wird, darf bezweifelt werden). Zum Vermögen zählen alle Giro- Tagesgeld- und Festgeldguthaben, alle Sparverträge, Namensschuldverschreibungen und Sparbriefe und sogar Liquidität aus Verkäufen aus dem Wertpapierdepot.

Neben dem Paragraph 5 sind auch die Paragrahen 62 bis 65, Voraussetzungen für die Anwendungen, Paragraph 89uff, Instrumente der Beteiligung, Paragraph 96 Festlegung des Betrags der herabzuschreibenden oder umzuwandelnden relevanten Kapitalinstrumente oder Paragraph 99, weitere Wirkungen der Anwendung von Interesse. Bankkunden mit einem Vermögen über 100.000 Euro sollten beim Lesen dieser Paragraphen ein Gläschen Schnaps griffbereit halten.

Noch gravierender könnte die von Teilen der Politik forcierte Einführung von EDIS –Europäische Einlagensicherung-werden. Diese hätte zur Folge, dass deutsche Banken und damit deutsche Sparer auch für heute bereits marode Banken in Südeuropa haften. Sparkassen-Chef Helmut Schleweis bezeichnet EDIS bereits als „systematischen Griff in unsere Kassen“. Auch Bundesbank-Präsident Jens Weidmann sieht angesichts von über einer Billion Problemkrediten hohe Risiken. Ausgerechnet unser Finanzminister „öffnet“ sich derzeit dafür. Der deutsche Sparer muss sich verkauft fühlen. Wenn ich die Einschränkungen von unserem Finanzminister höre, fallen mir die Kriterien von Maastricht zur Einführung des Euros ein, die heute so ziemlich alle gebrochen sind.

Die Einführung von EDIS würde zwei weitere, negative Entwicklungen auslösen. Zum einen würden Banken ihre Risikobereitschaft erhöhen, da EDIS ja haftet. Die deutschen Kreditinstitute würden ihre eigenen Sicherungstöpfe auflösen, aus demselben Grund. Damit würde auch die Haftungsfreigrenze von 100.000 Euro pro Kunde in Frage gestellt werden. Nach Einführung von EDIS dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis die erste südeuropäische Bank das rettende „EDIS-Ufer“ erreichen will. Ein „EDIS-Run“ schließe ich nicht aus.

Vor diesem Gesetzeshintergrund erneuere ich meinen Hinweis, das Vermögen mit bis zu 20 Prozent durch Edelmetalle abzusichern, zum Teil in physischem Metall. Das von vornherein falsche Argument gegen Gold „es zahlt keine Zinsen“ greift jetzt eh ins Leere. Es könnte durch Weitergabe von Minuszinsen an den Kunden sogar abgelöst werden, durch „spare Geld, kaufe Gold“ (wäre auch ein falsches Argument für den Kauf). Nachdem die Sparkasse in Fürstenfeldbruck den Anfang gemacht hat, die Minuszinsen ab dem ersten Euro Guthaben dem Kunden zu belasten, gehe ich davon aus, dass alle Banken in 2020 nachziehen. Sollte die Wirtschaft weiter schwächeln, dürften die Minuszinsen, wenn sie einmal eingeführt sind, weiter erhöht werden. Ich prognostiziere bis in den Bereich drei bis fünf Prozent in den nächsten fünf Jahren. Begleitet von einer „Bargeldsteuer“ in gleicher Höhe, um einen Banken-Run zu vermeiden.

Laut dem World Gold Council hat im 3. Quartal die Nachfrage bereits um dreie Prozent zugelegt, wobei die Zuflüsse bei Gold-ETF´s die sinkende Schmucknachfrage mehr als ausgeglichen hat. Der Bestand an goldunterlegten ETF hat mit 2.855,3 Tonnen einen neuen Höchstwert erreicht. Das Plus im letzten Quartal war der stärkste Zufluss seit dem 1. Quartal 2016. Weitere starke „Abnehmer“ von physischem Gold waren überwiegend die östlichen Notenbanken (zum Beispiel Türkei, Russland, China).Technisch gesehen hat das Gold die sechsjährige Bodenbildungsphase beendet und ist Ende Juni 2019 bei 1.350 Dollar nach oben ausgebrochen. Die Zeit zum Handeln ist gekommen. Kaufen in die aktuelle Schwäche. Danach liegen lassen und Geduld bewahren. Die Hausse kommt wahrscheinlich nicht unmittelbar nach Kauf.

Das Geld auf dem Konto gehört nun mal der Bank und der Sparer ist "nur" Gläubiger der Bank. Im Krisenfall haftet die Bank mit Ihrem EK also auch mit dem Geld des Sparers. Ob in dem Fall der Fälle, wenn mehrere große Banken in Europa pleite gehen, irgendein Rettungsfonds reicht, wird sich zeigen. Man sollte dann nicht vergessen, dass dies auch die Firmenkonten betrifft und die Wirtschaft stoppt. Sollte dies passieren, wir der Staat/EU alles versuchen, EK zu erzeugen - ob privater Edelmetallbestände abgeliefert werden müssen, Zwangshypotheken, Verstaatlichung von Firmen hängt letztlich davon ab, wo die wenigsten Proteste erwartet werden.

Nicht unmöglich aber ist dies wahrscheinlich?


Die-Enteignung-der-Bankkunden-ist-schon-heute-legal-Kommentar-GodmodeTrader-Team-GodmodeTrader.de-2

Sie interessieren sich für spannende Themen rund um die Kapitalmärkte, Geldanlage und Vermögensverwaltung? Besuchen Sie den Desktop der V-Check auf Guidants, dem digitalen Marktplatz der V-Bank. Lesen Sie Kolumnen und Meinungsbeiträge von Deutschlands bekanntesten unabhängigen Vermögensverwaltern wie Uwe Zimmer, Gottfried Urban, Dr. Marc-Oliver Lux und vielen mehr. Hier geht es zum V-Check-Desktop auf Guidants.

10 Kommentare

Du willst kommentieren?

Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.

  • für freie Beiträge: beliebiges Abonnement von stock3
  • für stock3 Plus-Beiträge: stock3 Plus-Abonnement
Zum Store Jetzt einloggen
  • brenda1
    brenda1

    Das muss doch mehr publik werden. Wie kann das sein, dass die Presse nicht informiert.

    12:30 Uhr, 14.12. 2019
  • Bigdogg
    Bigdogg

    Liquidität aus Verkäufen aus dem Wertpapierdepot?? Bedeutet dann ja das Depots über 100.000 Euro quasi wertlos ist?

    13:41 Uhr, 12.12. 2019
    1 Antwort anzeigen
  • kingmidas
    kingmidas

    Natürlich passiert sowas immer ohne im Mittelpunkt der Öffentlichkeit und Presse. Ist ja schließlich viel wichtiger über Trivialen Nonsens zu reden wie Obama wenn er mit JayZ "abhängt" oder Michelle Obama eine Fitness DVD rausbringt.

    Das selbe geschieht auch momentan mit der Trump bashe. Jedes Heikle Thema kann ganz einfach mit einem neuen Trump bashing kaschiert werden, hauptsache drauf hauen, die leute mögen das Ja. Und hoffen, dass die Protest Welle aus Frankreich nicht auch auf Deutschland übergreift.

    13:22 Uhr, 12.12. 2019
  • MMar
    MMar

    @ Bernie

    Er hat es doch im letzten Absatz nochmals sauber beschrieben ("...Sparer ist "nur" Gläubiger der Bank"). Das mit der Enteignung mag auf der einen Seite nicht richtig sein, es trifft den Kern der geschaffenen Voraussetzung aber am ehesten.

    11:56 Uhr, 12.12. 2019
    1 Antwort anzeigen
  • Bernie.
    Bernie.

    Verliert man wegen Insolvenz seiner Bank sein Bankguthaben, dann ist das keine Enteignung, sondern ein Forderungsausfall.
    Wenn ich eine Anleihe kaufe und ich wegen Insolvenz des Emittenten mein Geld nicht mehr zurückbekomme, ist es ja auch keine Enteignung, sondern ein Forderungsausfall.
    Wenn ein Lieferant von seinem Abnehmer wegen Insolvenz sein Geld für die gelieferte Ware nicht mehr bekommt, dann ist es ja auch keine Enteignung, sondern ein Forderungsausfall.

    Bereits bei drohender Insolvenz werden alle Bankkunden gleichzeitig ihr Geld abheben wollen, was dazu führen würde, dass die insolvenzbedrohte Bank ihre Kunden nicht mehr auszahlen kann und somit der Forderungsaufsall eintritt.
    Bitte genau erläutern warum genau es sich um eine Enteigung handeln sollte.

    11:36 Uhr, 12.12. 2019
    1 Antwort anzeigen

Das könnte Dich auch interessieren

Über den Experten

stock3-Team
stock3-Team
Redaktion

Das stock3-Team:

Gebündelte Expertise in Fachartikeln, Chartanalysen und Videobeiträgen: Das stock3-Team rund um Bastian Galuschka und Floriana Hofmann setzt sich aus erfahrenen Redakteuren und Technischen Analysten zusammen. Kein Bullen- oder Bärenmarkt der letzten Jahre – wenn nicht Jahrzehnte –, kein Crash, kein All-time-High, keine spannenden Börsenthemen also, die sie nicht redaktionell begleitet bzw. selbst gehandelt haben. Regelmäßig analysieren und kommentieren die unabhängigen Experten die Ereignisse an den wichtigsten Börsen weltweit und haben dabei sowohl die Entwicklung von Sektoren und Indizes als auch Einzelaktien im Blick. Zudem unterstützt das stock3-Team interessierte Anlegerinnen und Anleger bei deren Weiterbildung rund um ihre Trading-Strategien.

Mehr über stock3-Team
Mehr Experten