DGAP-WpÜG: Übernahmeangebot; <DE0007201907>
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Zielgesellschaft: First Sensor AG; Bieter: FS Technology Holding S.à.r.l.
WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich. ---------------------------------------------------------------------------
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieter:
FS Technology Holding S.à r.l. 19, rue de Bitbourg 1273 Luxemburg Luxemburg
eingetragen im luxemburgischen Handelsregister unter B 186360
Zielgesellschaft:
First Sensor AG Peter-Behrens-Straße 15 12459 Berlin Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 69326
ISIN: DE0007201907 WKN: 720190
Die FS Technology Holding S.à r.l. ('FS Technology Holding S.à r.l.'), eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG, einem von der Deutschen Private Equity GmbH verwalteten Private Equity Fonds, hat heute entschieden, den Aktionären der First Sensor AG im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes ('Übernahmeangebot') anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der First Sensor AG (ISIN DE0007201907, die 'First Sensor Aktien') zu erwerben. FS Technology Holding S.à r.l. beabsichtigt, eine bare Gegenleistung in Höhe der gesetzlichen Mindestgegenleistung gemäß § 31 Abs. 1 WpÜG in Verbindung mit §§ 3 bis 5 der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots ('WpÜG-Angebotsverordnung') je First Sensor Aktie anzubieten. Die FS Technology Holding S.à r.l. geht davon aus, dass sie den Vollzug des Übernahmeangebots von den Bedingungen der Erteilung bestimmter aufsichtsrechtlicher Genehmigungen und des Nichteintritts wesentlicher Verschlechterungen des Marktumfeldes, abhängig machen wird. Im Übrigen wird das Übernahmeangebot gemäß den in der Angebotsunterlage enthaltenen Bedingungen und Regelungen durchgeführt.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot mit den genauen Bestimmungen des Übernahmeangebots und weiteren, das Übernahmeangebot betreffende Informationen erfolgt in deutscher Sprache im Internet unter
http://www.angebotfirstsensor.com.
Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot wird außerdem durch Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Wichtige Hinweise
Die Regelungen des Übernahmeangebots werden nach Gestattung durch die BaFin in der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot veröffentlicht. Investoren und den Inhabern von First Sensor Aktien wird dringend empfohlen, die maßgeblichen, das Übernahmeangebot betreffende Dokumente nach ihrer Veröffentlichung durch die FS Technology Holding S.à r.l. zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Investoren und Aktionäre der First Sensor AG können diese Dokumente, sobald sie veröffentlicht worden sind, auf der Internetseite http://www.angebotfirstsensor.com erhalten. Nach ihrer Veröffentlichung wird die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot außerdem kostenfrei an einem noch zu bestimmenden Ort zur Verfügung gestellt und Investoren sowie Aktionären der First Sensor AG auf Wunsch kostenlos zugesandt.
Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von First Sensor Aktien dar. Diese Bekanntmachung stellt auch kein Angebot zum Kauf von First Sensor Aktien dar und bezweckt weder die Abgabe von Zusicherungen noch die Eingehung sonstiger rechtlicher Verpflichtungen durch FS Technology Holding S.à r.l..
Ein Angebot zum Erwerb der First Sensor Aktien erfolgt nur durch die Bekanntmachung der Angebotsunterlage, die die FS Technology Holding S.à r.l. rechtzeitig veröffentlichen wird, und wird sich ausschließlich nach deren Regelungen richten. Die Regelungen in der Angebotsunterlage können von den allgemeinen Informationen, die in dieser Bekanntmachung beschrieben sind, abweichen.
Den Aktionären der First Sensor AG wird dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots zu erhalten.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der WpÜG-Angebotsverordnung unterbreitet werden. Eine Durchführung des Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland wird nicht erfolgen. Folglich werden keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt werden. Die Aktionäre der First Sensor AG werden nicht darauf vertrauen können, sich auf Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nach einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande kommt, wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterliegen und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
Die FS Technology Holding S.à r.l. hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet. Weder die FS Technology Holding S.à r.l. noch die mit dieser gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG sind in irgendeiner Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit der Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland.
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland ansässig sind oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen informieren und diese befolgen.
Luxemburg, 24. Juni 2014
FS Technology Holding S.à r.l.
Die Geschäftsführung
Ende der WpÜG-Meldung
24.06.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Notiert: Regulierter Markt in Berlin und Frankfurt (Prime Standard), Freiverkehr in Düsseldorf, Berlin Tradegate Exchange, Hamburg, München und Stuttgart;
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