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16:04 Uhr, 04.04.2022

DGAP-PVR: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

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DGAP Stimmrechtsmitteilung: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG

BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

04.04.2022 / 16:04

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Herr Prof. Dr. Gerhard Schmidt hat uns im eigenen Namen und im Namen seiner in der freiwilligen Konzernstimmrechtsmitteilung gem. § 33 Abs. 1 WpHG vom 15. März 2022 genannten Tochtergesellschaften (zusammen die 'Meldepflichtigen') gem. § 43 Abs. 1 WpHG am 4.4.2022 folgendes mitgeteilt:

Die Stimmrechtsmitteilung wurde aufgrund einer konzerninternen Umstrukturierung am 15. März 2022 ausgelöst, wodurch die Meldepflichtigen erstmals bzw. erneut mittelbar die Schwelle von 10 % oder mehr der Stimmrechte aus Aktien an der Emittentin überschritten haben.

Vor diesem Hintergrund teilen die Meldepflichtigen gemäß § 43 Abs. 1 WpHG ergänzend Folgendes mit:

1. Ziele des Erwerbs der Stimmrechte (§ 43 Abs. 1 S. 1 und 3 WpHG)

a) Der mittelbare Erwerb der Stimmrechte an der Emittentin durch die Meldepflichtigen dient weder der Umsetzung strategischer Ziele noch der Erzielung von Handelsgewinnen.

b) Es besteht keine Absicht der Meldepflichtigen, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der Emittentin durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

c) Die Meldepflichtigen streben keine Einflussnahme - ausgenommen hiervon ist die Ausübung von Stimmrechten in der Hauptversammlung der Emittentin - auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen der Emittentin an.

d) Die Meldepflichtigen streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Emittentin - insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik - an.

2. Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 43 Abs. 1 S. 4 WpHG)

Da der mittelbare Erwerb von Stimmrechten an der Emittentin durch die Meldepflichtigen aufgrund einer konzerninternen Umstrukturierung erfolgt ist, haben die Meldepflichtigen zur Finanzierung des Erwerbs weder Fremdkapital noch Eigenkapital eingesetzt.


04.04.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache:

Deutsch

Unternehmen:

BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG

Tilly-Park 1

86633 Neuburg an der Donau

Deutschland

Internet:

www.bbi-immobilien-ag.de

Ende der Mitteilung

DGAP News-Service


1319721 04.04.2022

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