EQS-Adhoc: VIB Vermögen AG beabsichtigt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft
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EQS-Ad-hoc: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
VIB Vermögen AG beabsichtigt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft
22.05.2024 / 12:38 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung)
VIB Vermögen AG beabsichtigt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft, Tilly-Park 1, 86633 Neuburg/Donau, 22. Mai 2024
Der Vorstand der VIB Vermögen AG, Neuburg an der Donau, ISIN DE000A2YPDD0, („VIB“) hat dem Vorstand der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft, Ingolstadt, ISIN DE0005280002, („BBI“) heute seine Absicht mitgeteilt, die BBI als übertragenden Rechtsträger auf die VIB als übernehmenden Rechtsträger zu verschmelzen, um die Konzernstruktur zu optimieren.
Der Vorstand der VIB hat vorgeschlagen, mit dem Vorstand der BBI Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag aufzunehmen.
Im Zusammenhang mit der Verschmelzung der BBI auf die VIB hat der Vorstand der VIB heute des Weiteren gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG das förmliche Verlangen übermittelt, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der BBI auf die VIB gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) einzuleiten und die Hauptversammlung der BBI innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags über den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out beschließen zu lassen.
Die VIB hat bestätigt, dass sie derzeit 94,88 % des Grundkapitals der BBI hält. Damit ist die VIB die Hauptaktionärin der BBI im Sinne von § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die VIB als Hauptaktionärin den Minderheitsaktionären der BBI für die Übertragung der Aktien gewähren wird, steht derzeit noch nicht fest.
Der Vorstand der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft
Kontakt
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft
Investor Relations:
Tilly-Park 1
86633 Neuburg/Donau
Tel.: + 49 (0)8431 9077-961
Fax: + 49 (0)8431 9077-1961
E-Mail: anja.landes-schell@vib-ag.de
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Unternehmen:
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG
Tilly-Park 1
86633 Neuburg an der Donau
Deutschland
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