DGAP-News: TLG IMMOBILIEN AG veröffentlicht Angebotsunterlage zum öffentlichen Rückkaufangebot
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DGAP-News: TLG IMMOBILIEN AG
/ Schlagwort(e): Immobilien/Aktienrückkauf
TLG IMMOBILIEN AG veröffentlicht Angebotsunterlage zum öffentlichen Rückkaufangebot
11.12.2020 / 18:49
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
NICHT ZUR WEITERGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (GANZ ODER TEILWEISE), IN ODER VON EINER JURISDIKTION, WO DIES EINEN VERSTOSS GEGEN DIE RELEVANTEN GESETZE DIESER JURISDIKTION DARSTELLEN WÜRDE.
TLG IMMOBILIEN AG veröffentlicht Angebotsunterlage zum öffentlichen Rückkaufangebot
- Erwerb von bis zu 4 % des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Zahlung einer Geldleistung in einer Kaufpreisspanne von EUR 21,25 bis EUR 23,25 je Aktie
- Annahmefrist läuft vom 14. Dezember 2020 bis zum 13. Januar 2021
- TLG wird nach Ablauf der Annahmefrist den endgültigen Kaufpreis und die zu erwerbende Aktienzahl festlegen
Berlin, 11. Dezember 2020 - Die TLG IMMOBILIEN AG ("TLG") hat heute die Angebotsunterlage zu dem am 7. Dezember 2020 angekündigten öffentlichen Rückkaufangebot für bis zu 4 % des Grundkapitals der TLG auf der Internetseite im Bereich "Investor Relations - Aktienrückkauf" veröffentlicht. TLG-Aktionäre haben vorbehaltlich einer Verlängerung die Möglichkeit, das Aktienrückkaufangebot während der Annahmefrist, die vom 14. Dezember 2020 bis zum 13. Januar 2021 um 24:00 Uhr (Mitternacht) (MEZ) läuft, anzunehmen.
Im Rahmen des öffentlichen Aktienrückkaufangebots sollen bis zu 4.487.334 Aktien der TLG (bis zu 4 % des Grundkapitals) gegen Zahlung einer Geldleistung in einer Kaufpreisspanne von EUR 21,25 bis EUR 23,25 je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) erworben werden. TLG-Aktionäre können das Angebot für alle oder einen Teil ihrer TLG-Aktien entweder durch Bestimmung eines Kaufpreises innerhalb der Kaufpreisspanne oder ohne Bestimmung eines Kaufpreises annehmen, wobei sie sich in letzterem Fall verpflichten, für diese Aktien das Angebot zum endgültigen Kaufpreis anzunehmen, wie er von der Gesellschaft nach Ablauf der Annahmefrist festgesetzt wird. Der endgültige Kaufpreis je Aktie sowie die endgültige Aktienzahl zu erwerbender TLG-Aktien werden nach Ablauf der Annahmefrist von TLG auf Grundlage der Annahmen der TLG-Aktionäre und der von ihnen in den Annahmeerklärungen bestimmten Kaufpreise festgelegt. Der endgültige Kaufpreis wird für alle zu erwerbenden Aktien dem höchsten Preis entsprechen, der vor dem Hintergrund der erhaltenen Annahmeerklärungen entrichtet werden muss, um die von der TLG festgesetzte Aktienzahl zu erwerben. Wenn TLG-Aktionäre eine Anzahl an TLG-Aktien in Höhe von 3 % oder weniger des Grundkapitals andienen, entspricht der endgültige Kaufpreis dem höchsten von einem TLG-Aktionär bestimmten Preis.
Wenn das Aktienrückkaufprogramm überzeichnet ist, werden relevante Annahmeerklärungen verhältnismäßig behandelt. Eine Überzeichnung liegt vor, wenn die Gesamtzahl an Annahmeerklärungen für TLG-Aktien ohne bestimmten Kaufpreis bzw. zu einem Kaufpreis, der dem endgültigen Kaufpreis entspricht oder diesen unterschreitet, die von der Gesellschaft festgelegte Anzahl an zu erwerbenden TLG-Aktien übersteigt. Annahmen für hundert TLG-Aktien oder weniger werden bevorzugt berücksichtigt.
Der endgültige Kaufpreis und die endgültige Aktienzahl werden nach Ablauf der Annahmefrist auf der Internetseite der Gesellschaft bekanntgegeben. Alle Veröffentlichungen der TLG im Zusammenhang mit dem Rückkaufangebot stehen in deutscher Sprache und als unverbindliche englische Übersetzung unter https://www.tlg.de im Bereich "Investor Relations - Aktienrückkauf" zur Verfügung.
Kontakt
Armin Heidenreich
General Counsel
Hausvogteiplatz 12
10117 Berlin
Telefon: +49 30 2470 6343
E-Mail: armin.heidenreich@tlg.de
WICHTIGE HINWEISE
DIESE BEKANNTMACHUNG DIENT AUSSCHLIEßLICH INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT WEDER EINE AUFFORDERUNG ZUM VERKAUF NOCH EIN ANGEBOT ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER TLG IMMOBILIEN AG ("TLG") DAR. DIE ENDGÜLTIGEN BEDINGUNGEN UND WEITERE DAS ÖFFENTLICHE AKTIENRÜCKKAUFANGEBOT BETREFFENDE BESTIMMUNGEN IN DER ANGEBOTSUNTERLAGE MITGETEILT WERDEN. INVESTOREN UND INHABERN VON WERTPAPIEREN DER TLG WIRD DRINGEND EMPFOHLEN, DIE ANGEBOTSUNTERLAGE SOWIE ALLE SONSTIGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ÖFFENTLICHEN AKTIENRÜCKKAUFANGEBOT STEHENDEN BEKANNTMACHUNGEN ZU LESEN, SOBALD DIESE BEKANNT GEMACHT WORDEN SIND, DA SIE WICHTIGE INFORMATIONEN ENTHALTEN WERDEN.
DAS ANGEBOT WIRD AUSSCHLIEßLICH AUF BASIS DER ANWENDBAREN BESTIMMUNGEN DES DEUTSCHEN RECHTS, INSBESONDERE DES AKTIENGESETZES, UND BESTIMMTER, AUF GRENZÜBERSCHREITENDE ANGEBOTE MIT BESCHRÄNKTEM KREIS VON AKTIONÄREN, DIE IHREN WOHNORT, SITZ ODER GEWÖHNLICHEN AUFENTHALT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA HABEN, ANWENDBARER VORSCHRIFTEN DER WERTPAPIERGESETZE DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA DURCHGEFÜHRT. DAS ANGEBOT SOLL NICHT NACH DEN RECHTLICHEN VORGABEN ANDERER RECHTSORDNUNGEN ALS DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ODER DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA (SOWEIT ANWENDBAR) DURCHGEFÜHRT WERDEN. DEMENTSPRECHEND WURDEN KEINE BEKANNTMACHUNGEN, ANMELDUNGEN, ZULASSUNGEN ODER GENEHMIGUNGEN FÜR DAS ANGEBOT AUßERHALB DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND EINGEREICHT, VERANLASST ODER GEWÄHRT. INVESTOREN UND INHABER VON WERTPAPIEREN DER TLG KÖNNEN NICHT DARAUF VERTRAUEN, DURCH DIE ANLEGERSCHUTZVORSCHRIFTEN IRGENDEINER ANDEREN RECHTSORDNUNG ALS DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ODER DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA (SOWEIT ANWENDBAR) GESCHÜTZT ZU WERDEN. VORBEHALTLICH DER IN DER ANGEBOTSUNTERLAGE BESCHRIEBENEN AUSNAHMEN SOWIE GEGEBENENFALLS VON DEN JEWEILIGEN AUFSICHTSBEHÖRDEN ZU ERTEILENDEN AUSNAHMEGENEHMIGUNGEN SOLL WEDER MITTELBAR NOCH UNMITTELBAR EIN ERWERBSANGEBOT IN JENEN RECHTSORDNUNGEN UNTERBREITET WERDEN, IN DENEN DIES EINEN VERSTOß GEGEN DAS JEWEILIGE NATIONALE RECHT DARSTELLEN WÜRDE.
SOWEIT DIES NACH ANWENDBAREM RECHT ZULÄSSIG IST UND IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEUTSCHER MARKTPRAXIS ERFOLGT, KÖNNEN TLG ODER FÜR SIE TÄTIGE BROKER AUßERHALB DES ÖFFENTLICHEN AKTIENRÜCKKAUFANGEBOTS VOR, WÄHREND ODER NACH ABLAUF DER ANNAHMEFRIST DES ANGEBOTS UNMITTELBAR ODER MITTELBAR AKTIEN DER TLG ERWERBEN BZW. ENTSPRECHENDE VEREINBARUNGEN ABSCHLIEßEN. DIES GILT IN GLEICHER WEISE FÜR ANDERE WERTPAPIERE, DIE EIN UNMITTELBARES WANDLUNGS- ODER UMTAUSCHRECHT IN BZW. EIN OPTIONSRECHT AUF AKTIEN DER TLG GEWÄHREN. DIESE ERWERBE KÖNNEN ÜBER DIE BÖRSE ZU MARKTPREISEN ODER AUßERHALB DER BÖRSE IN AUSGEHANDELTEN TRANSAKTIONEN ERFOLGEN. ALLE INFORMATIONEN ÜBER DIESE ERWERBE WERDEN VERÖFFENTLICHT, SOWEIT DIES NACH DEM RECHT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ODER EINER ANDEREN EINSCHLÄGIGEN RECHTSORDNUNG ERFORDERLICH IST.
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ÜBER DIE TLG IMMOBILIEN AG
Die börsennotierte TLG IMMOBILIEN AG besitzt und vermietet seit mehr als 25 Jahren Gewerbeimmobilien an ausgewählten deutschen Perspektivstandorten. Sie entwickelt ihr Portfolio kontinuierlich und aktiv wertschaffend durch gezielte Investitionen und ausgewählte Objektankäufe weiter. Das Portfolio umfasst überwiegend Büroobjekte u.a. in Berlin, Dresden, Frankfurt am Main, Leipzig und Rostock. Die Objekte der TLG IMMOBILIEN AG zeichnen sich durch gute und sehr gute Lagen sowie langfristige Miet- und Pachtverträge aus. Ihre qualifizierten Mitarbeiter gewährleisten an den einzelnen Standorten eine hohe lokale Marktexpertise.
11.12.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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