DGAP-News: Rocket Internet SE: Erster Abschluss des Rocket Internet Capital Partners Fund
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Rocket Internet SE / Schlagwort(e): Fonds
19.01.2016 08:54
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG, MITTELBAR ODER UNMITTELBAR, IN ODER INNERHALB DER USA, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER SONSTIGER LÄNDER, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE
Quasi-Ad-hoc-Mitteilung gemäß Artikel 19 Abs. 1 lit. c) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse
Erster Abschluss des Rocket Internet Capital Partners Fund
Berlin, 19. Januar 2016 - Der Rocket Internet Capital Partners Fund ("der Fonds") hat heute das "First Closing" mit 420 Millionen US-Dollar erfolgreich abgeschlossen und legt damit den größten europäischen Internetfonds und einen der größten europäischen Fonds für Wachstumsfinanzierungen auf. Rocket Internet ("Rocket", ISIN DE000A12UKK6, RKET) ist an diesem Fonds mit einem Beitrag von 50 Millionen US-Dollar beteiligt. Der Fonds wird von Rocket Internet Capital Partners Lux S.à.r.l. verwaltet.
Der Fonds wird gemeinsam mit Rocket Internet investieren, mit Ausnahme von strategischen Investitionen von Rocket Internet. Darüber hinaus wird Rocket Internet seinen Fokus auf die Erzielung der Renditen aus Unternehmensgründungen beibehalten, weshalb der Fonds sich ebenfalls nicht an Gründungsfinanzierungen von Unternehmen, die von Rocket Internet gegründet werden, beteiligen wird. Rocket Internet ist direkt und über die Beteiligung an dem Fonds mit 28 Prozent an dem von Rocket Internet und dem Fonds bereitgestellten Kapital an einer Finanzierungsrunde beteiligt. Der Fonds hat eine Laufzeit von mindestens neun Jahren.
Ende
Pressekontakt Rocket Internet T: +49 30 300 13 18 68 E: media@rocket-internet.com
Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf der gegenwärtigen Sicht, Erwartungen und Annahmen des Managements der Rocket Internet SE ("Rocket") und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse erheblich von den darin enthalten ausdrücklichen oder impliziten Aussagen abweichen können. Die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse können wesentlich von den darin beschriebenen abweichen aufgrund von, unter anderem, Veränderungen des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds oder der Wettbewerbssituation, Risiken in Zusammenhang mit Kapitalmärkten, Wechselkursschwankungen und dem Wettbewerb durch andere Unternehmen, Änderungen in einer ausländischen oder inländischen Rechtsordnung insbesondere betreffend das steuerrechtliche Umfeld, die Rocket betreffen, oder durch andere Faktoren. Rocket übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.
Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder sonstigen Staaten dar. Die Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der "Securities Act") verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Wertpapiere sind nicht und werden weder unter dem Securities Act noch den Wertpapiergesetzen von Australien, Kanada, oder Japan registriert. Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar.
In dem Vereinigten Königreich wird diese Mitteilung nur verteilt und richtet sich nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind und unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der geltenden Fassung (die "Verordnung") fallen oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) to (d) der Verordnung fallen ("high net worth companies", "unincorporated associations" etc.) (wobei diese Personen zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet werden). Diese Mitteilung richtet sich nur an Relevante Personen und auf Basis dieser Mitteilung dürfen Personen nicht handeln und nicht vertrauen, die keine Relevante Personen sind. Jede Investition oder jede Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur den Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.
19.01.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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