DGAP-HV: Sino-German United AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.07.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Sino-German United AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Sino-German United AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.07.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 30.05.2018 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 30.05.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sino-German United AG München WKN SGU 888 ISIN DE000SGU8886 Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung 2018 Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre herzlich zur ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein. Die Hauptversammlung findet am Donnerstag, den 12. Juli 2018, um 10 Uhr in der Alten Hopfenpost, Hopfenstraße 6, 80335 München, Deutschland, statt. München, im Mai 2018 Sino-German United AG Der Vorstand |
I. |
Tagesordnung |
II. |
Vorschläge zur Beschlussfassung |
III. |
Mitteilungen und Informationen an die Aktionäre |
IV. |
Weitere Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung |
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB und nach § 289a HGB) für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats |
2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 |
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 |
4. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 |
5. |
Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds |
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB und nach § 289a HGB) für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 16. April 2018 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gibt es daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung. Der festgestellte Jahresabschlusses und der Lagebericht (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB und nach § 289a HGB) der Sino-German United AG für das Geschäftsjahr 2017 sowie der Berichts des Aufsichtsrats sind vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter veröffentlicht. Die Unterlagen werden Aktionären auf Anfrage ebenfalls mit der Post zugesandt. Ferner werden alle genannten Dokumente auch in der Hauptversammlung zugänglich gemacht. |
2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Frau Peng Pan, Herrn Philipp Birnstingl, Herrn Hui Wang und Herrn Binlei Song für die Dauer ihrer jeweiligen Zugehörigkeit zum Vorstand der Gesellschaft Entlastung zu erteilen. |
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Herrn Dr. Norbert Egger, Herrn Dr. Duo Wang, Herrn Wei Chen und Herrn Shiqing Mao für die Dauer ihrer jeweiligen Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat der Gesellschaft Entlastung erteilen. |
4. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Der Aufsichtsrat schlägt vor, Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. |
5. |
Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds Der Aufsichtsrat der Sino-German United AG besteht gemäß §§ 95, 96 AktG sowie § 9 Abs. 1 der Satzung, aus drei Mitgliedern; mitbestimmungsrechtliche Vorgaben sind bei der Besetzung nicht zu beachten. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Das Aufsichtsratsmitglied Herr Wei Chen hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats am 10. Juli 2017 niedergelegt. Das Amtsgericht München hat daraufhin auf Antrag des Vorstands der Sino-German United AG mit Beschluss am 22. August 2017 Herrn Shiqing Mao (Qingdao, China) als neues Aufsichtsratsmitglied der Sino-German United AG mit Wirkung vom 22. August 2017 für den Zeitraum bis zum Ablauf der heutigen Hauptversammlung der Sino-German United AG bestellt. Angesichts der Befristung der Bestellung ist die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds durch die Hauptversammlung erforderlich. Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, Herrn Shiqing Mao, Vice Chairman und General Manager der Sino-German United Group Co., Ltd., wohnhaft in Qingdao, China, für die Dauer bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen. Herr Mao ist bei den nachfolgend aufgeführten Gesellschaften (i) Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats bzw. (ii) Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums eines Wirtschaftsunternehmens: (i) Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats: keine (ii) Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums eines Wirtschaftsunternehmens: Herr Shiqing Mao übt in der Sino-German Ecopark Gruppe, zu der auch die Hauptaktionärin gehört, folgende Funktionen aus: Herr Shiqing Mao wurde 1962 in Qingdao, China, geboren. Er schloss ein Masterstudium mit der Fachrichtung Business Administration ab und ist mit den Grundsätzen der Unternehmensführung hinreichend vertraut. Seit 2013 arbeitet Herr Shiqing Mao für die Sino-German United Group Co., Ltd. Vor seinem Engagement in der Sino-German United Group Co., Ltd. arbeitete Herr Shiqing Mao für folgende Firmen bzw. Behörden: 1978-1996 Qingdao Public Transportation Corporation; 1996-1998 Construction und Environmental Protection Bureau des Huangdao Distriktes, Qingdao; 1998-2003 Ministry of Organization des Huangdao Distriktes, Qingdao; 2003-2007 Tourism Bureau des Huangdao Distriktes, Qingdao; 2007-2009 Key Engineering Bureau des Huangdao Distriktes, Qingdao; 2009-2012 Audit Bureau des Huangdao Distriktes, Qingdao; 2012-2013 Traffic Bureau des Huangdao Distriktes, Qingdao. |
http://www.sgu-ag.de/hauptversammlung-2018.html |
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Vice Chairman der Sino-German United Group Co., Ltd.; |
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General Manager der Sino-German United Group Co., Ltd. |
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Vice Chairman der Sino-German United Group Co., Ltd.; |
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General Manager der Sino-German United Group Co., Ltd. |
1. |
Anzahl der Aktien und Stimmrechte Das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt EUR 1.800.000,00 und ist eingeteilt in 1.800.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie ist stimmberechtigt und gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stückaktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt daher jeweils 1.800.000. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien. |
2. |
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts |
3. |
Rechte der Aktionäre |
4. |
Weitergehende Erläuterungen Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß den §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter |
(a) |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, mithin spätestens am Donnerstag, 5. Juli 2018 (24:00 Uhr), unter der nachstehenden Adresse: Sino-German United AG bei der Gesellschaft angemeldet und ihr gegenüber den Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erbracht haben, dass sie zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. Donnerstag, 21. Juni 2018 ('Nachweisstichtag' genannt), Aktionäre der Gesellschaft waren. Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse bis spätestens Donnerstag, 5. Juli 2018 (24:00 Uhr) zugehen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Für den Nachweis und die Anmeldung genügt die Textform. Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der vorstehend bezeichneten Anmeldestelle der Sino-German United AG werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen. Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich höchstens zwei (2) Eintrittskarten pro Aktionär ausgegeben werden. Eintrittskarten sind reine Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen Teilnahmebedingungen dar. Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. |
(b) |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Dabei ist Folgendes zu beachten: Auch im Falle der Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bedingungen erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere Personen von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf können entweder gegenüber dem Bevollmächtigten oder unter folgender Adresse gegenüber der Gesellschaft erklärt werden: Sino-German United AG Ein Nachweis der Bevollmächtigung kann ebenfalls an die vorstehend genannte Adresse übermittelt werden. Der Nachweis einer Vollmacht kann in Textform auch am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle erbracht werden. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 oder 10 AktG gleichgestellten Instituten, Unternehmen und Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Wir bitten daher Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, erhalten Sie zusammen mit der Zusendung der Eintrittskarte, die den Aktionären nach der form- und fristgerechten Anmeldung zur Hauptversammlung zugesandt wird. Ein entsprechendes Formular kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter abgerufen werden. Auch nach Vollmachtserteilung können angemeldete Aktionäre persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen. |
(c) |
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Die Gesellschaft bietet den Aktionären wiederum die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Die Gesellschaft hat Herrn Lars Kuhnke, Hannover, von der Firma GFEI IR Services GmbH, mit dem Recht zur Unterbevollmächtigung als Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft benannt. Eine Vollmacht zugunsten der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erfordert, dass diesen ausdrücklich Weisungen zum Gegenstand der Beschlussfassung erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Die Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen. Die Erteilung der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Aktionäre, die die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigen möchten, können hierzu sowie zur Erteilung von Weisungen das Formular, welches sie im Rahmen der Übersendung der Eintrittskarte erhalten, nutzen. Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, müssen ihre Eintrittskarten zusammen mit der Vollmacht und den Weisungen der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis Mittwoch, 11. Juli 2018 (24:00 Uhr), in Textform an folgende Adresse senden: GFEI IR Services GmbH Das Formular zur Vollmacht- und Weisungserteilung sowie weitere Informationen zu Vollmachtserteilung können auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter abgerufen werden. Zudem können form- und fristgerecht angemeldete und auf der Hauptversammlung erschienene Aktionäre sowie deren Bevollmächtigte die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch während der Hauptversammlung bis zum Ende der Generaldebatte zur Ausübung ihres Stimmrechts bevollmächtigen und diesem Weisungen erteilen. Auch nach Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können angemeldete Aktionäre persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen. |
http://www.sgu-ag.de/Hauptversammlung-2018.html |
http://www.sgu-ag.de/Hauptversammlung-2018.html |
(a) |
Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das entspricht EUR 90.000) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Sino-German United AG zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also Montag, 11. Juni 2018 (24:00 Uhr). Später zugehende Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an die folgende Adresse: An den Vorstand Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Für Ergänzungsverlangen gilt gemäß § 122 Absatz 2 Satz 1 AktG die Vorschrift des § 122 Absatz 1 Satz 3 AktG entsprechend. Hiernach haben die Antragsteller nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Bei der Berechnung der Frist ist § 121 Abs. 7 AktG zu beachten. Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens bei der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der ganzen Europäischen Union verbreiten, sowie unter zugänglich gemacht. |
(b) |
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG stellen sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG unterbreiten. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen hingegen nicht begründet zu werden. Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern und Aufsichtsratsmitgliedern müssen gemäß § 124 Absatz 3 Satz 3 AktG den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Person (bei juristischen Personen die Firma und den Sitz) enthalten. Solche Anträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten: An den Vorstand Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG wird die Gesellschaft zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen nach ihrem Eingang unter der Internetseite veröffentlichen. Dabei werden alle bis spätestens Mittwoch, 27. Juni 2018 (24:00 Uhr) bei der oben genannten Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Der Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern muss gemäß § 127 Satz 2 AktG nicht begründet werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu den Mitgliedschaften der vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind. Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten bzw. Wahlvorschläge zur Wahl des Aufsichtsrats sowie zur Wahl des Abschlussprüfers auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft bereits im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge, die der Gesellschaft vorab übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. |
(c) |
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Der Vorstand darf die Auskunft unter den in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen verweigern. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. |
http://www.sgu-ag.de/Hauptversammlung-2018.html |
http://www.sgu-ag.de/Hauptversammlung-2018.html |
http://www.sgu-ag.de/Hauptversammlung-2018.html. |
1. |
Hinweis auf die Internetseite Diese Einladung zur Hauptversammlung, die übrigen der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter zugänglich. Sämtliche der Hauptversammlung zugänglich zu machende Informationen liegen zudem in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. |
2. |
Abstimmungsergebnisse Die vom Versammlungsleiter festgestellten Abstimmungsergebnisse werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter veröffentlicht. |
http://www.sgu-ag.de/Hauptversammlung-2018.html |
http://www.sgu-ag.de/Hauptversammlung-2018.html |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Sino-German United AG |
Maximilianstr. 54 | |
80538 München | |
Deutschland | |
E-Mail: | info@sgu-ag.de |
Internet: | http://www.sgu-ag.de |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
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