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15:27 Uhr, 05.11.2024

EQS-News: Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALNO AG – Ankündigung der Ausschüttung

EQS-News: One Square Advisory Services S.à.r.l.

/ Schlagwort(e): Anleihe/Insolvenz

Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALNO AG – Ankündigung der Ausschüttung

05.11.2024 / 15:27 CET/CEST

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Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALNO AG – Ankündigung der Ausschüttung

Genf, 05.11.2024 – Die One Square Advisory Services S.a.r.l. („One Square“) in ihrer Eigenschaft als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der ALNO AG der Anleihe EUR 45.000.000, 8,500% Inhaberschuldverschreibung 2013/18 (ISIN: DE000A1R1BR4; WKN: A1R1BR) informiert, dass heute, wie im Sachstandsbericht angekündigt, eine Abschlagszahlung des Insolvenzverwalters in Höhe von 10 % der angemeldeten Forderung über das Clearstream-System an Sie ausgeschüttet wurde. Dies bedeutet, dass der Zahlbetrag automatisch – vergleichbar einer Dividendenzahlung – demjenigen Wertpapierverrechnungskonto gutgeschrieben wird, in dessen Wertpapierdepot die Anleihe zum Stichtag 30. September 2024 verbucht war.

Die Zahlstelle hat zum heutigen Tag (05.11.2024) die Ausschüttung über Clearstream an die depotführenden Banken vorgenommen. Die Verbuchung auf den Konten der Anleihegläubiger erfolgt erfahrungsgemäß in wenigen Tagen. Bei Rückfragen wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre depotführende Bank.

Der Insolvenzverwalter teilte dem gemeinsamen Vertreter mit, dass die Ausschüttung gleichmäßig-quotal auf das Anleihekapital und die bis zur Insolvenzeröffnung aufgelaufenen Zinsen erfolgt (nach Insolvenzeröffnung aufgelaufenen Zinsen sind gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 1 InsO nachrangig und werden nicht bedient). Dies bedeute, dass Sie pro EUR 1.000,00 Anleihekapital eine Ausschüttung in Höhe von EUR 100,00 zzgl. Zinsen von EUR 3,24 erhalten, insgesamt also EUR 103,24. Auf den Zinsanteil fällt die Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an.

Auch wenn der Steueranteil also sehr gering ist, besteht ggf. die Möglichkeit die auf den Zinsanteil entfallenden Steuern im Wege einer steuerlichen Korrektur durch das Finanzamt wieder erstattet zu bekommen. Für weitere Einzelheiten wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Bitte beachten Sie, dass One Square keine Rechts- oder Steuerberatung tätigt und daher auch weiteren Anfragen dazu nicht beantworten kann.

Kontakt

One Square Advisory Services S.à.r.l.
- Team ALNO -
Genève | Suisse
F: +49 (89) 15 98 98 22
E: alno@onesquareadvisors.com
www.onesquareadvisors.com


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