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15:05 Uhr, 16.05.2018

DGAP-HV: centrotherm international AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2018 in Blaubeuren mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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DGAP-News: centrotherm international AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

centrotherm international AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2018 in Blaubeuren mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

16.05.2018 / 15:05 

Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.






16.05.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de




centrotherm international AG Blaubeuren ISIN DE000A1TNMM9 
ISIN DE000A1TNMN7 
WKN A1TNMM
WKN A1TNMN

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 26. Juni 2018, um 10.30 Uhr (Einlass ab 9.30 Uhr), am Hauptsitz der Gesellschaft, Württemberger Str. 31 in 89143 Blaubeuren, ein.

I. Tagesordnung II. Weitere Angaben zur Einberufung

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig unter Beifügung eines besonderen Nachweises ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens am Dienstag, 19. Juni 2018 (24.00 Uhr), unter der nachstehenden Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen:

Der vorgenannte Nachweis des Anteilsbesitzes ist durch das depotführende Institut zu erstellen und hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also auf Dienstag, 05. Juni 2018, 0.00 Uhr (Nachweisstichtag), zu beziehen. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes ist Textform ausreichend.

Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises über den Anteilsbesitz werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen. Die Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Wird ein Kreditinstitut, ein nach § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.

Mit der Eintrittskarte werden den Aktionären ein Vollmachtsformular und weitere Informationen zur Bevollmächtigung übersandt. Die Aktionäre werden gebeten, das mit der Eintrittskarte übersandte Vollmachtsformular zu verwenden.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft auf einem der folgenden Wege übermittelt werden:

Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären auch in diesem Jahr wieder an, sich durch von der centrotherm international AG benannte Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen ihnen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Bitte beachten Sie, dass sie keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen können. Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht und Weisungen erteilen wollen, werden gebeten, hierzu das mit der Eintrittskarte übersandte Vollmachtsformular zu verwenden. Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft unter der oben für die Vollmachtserteilung angegebenen Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse bis Montag, 25. Juni 2018 (12.00 Uhr) zugehen.

Adressen für etwaige Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Etwaige Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Adresse zu übermitteln:

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung

Diese Einberufung und die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen sind alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter www.centrotherm.de im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 'Hauptversammlung' zugänglich.

Die zugänglich zu machenden Unterlagen liegen darüber hinaus von der Einberufung an in den Geschäftsräumen der centrotherm international AG, Württemberger Str. 31, 89143 Blaubeuren, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der ausliegenden Unterlagen erteilt.

Information zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Wohnort, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf der Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen sowie um die Hauptversammlung durchzuführen. Für die Verarbeitung ist die centrotherm international AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die Ausübung der Rechte der Aktionäre im Rahmen der Hauptversammlung ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. b) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Rechtsgrundlage für die Verarbeitung für die Aufnahme in das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) DSGVO. Die Dienstleister der Gesellschaft, die zum Zweck der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt wurden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Die Gesellschaft speichert die personenbezogenen Daten für den Zeitraum von zehn Jahren ab dem Ende des Jahres 2018.

Aktionäre und Aktionärsvertreter haben gemäß Artikel 15 ff. DSGVO das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über sie gespeichert wurden, Auskunft zu erhalten, das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen, das Recht auf Löschung ihrer personenbezogenen Daten, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe gemäß Artikel 17 Absatz 3 DSGVO entgegenstehen, sowie das Recht auf Übertragung der von ihnen der Gesellschaft bereitgestellten personenbezogenen Daten in einem gängigen Dateiformat.

Diese Rechte können gegenüber der Gesellschaft über die folgenden Kontaktdaten geltend gemacht werden:

Der Datenschutzbeauftragte der Gesellschaft ist unter den folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden zu.

Blaubeuren, im Mai 2018 

centrotherm international AG

Der Vorstand

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des Lageberichts für die centrotherm international AG und des Lageberichts für den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

4.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit der derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats Robert M. Hartung, Hans-Hasso Kersten und Saoud Al-Thani endet mit Beendigung der Hauptversammlung vom 26. Juni 2018, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 beschließt. Es sollen daher Neuwahlen zum Aufsichtsrat durchgeführt werden.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht derzeit gemäß §§ 96 Abs. 1 Alt. 6, 101 Abs. 1 Satz 1 AktG i.V.m. Ziffer 8.1 der Satzung der Gesellschaft aus vier Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Gemäß Ziffer 8.2 der Satzung der Gesellschaft werden die in der diesjährigen Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats längstens für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen für eine volle Amtszeit zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:

Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen.

5.

Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 sowie als Prüfer für eine prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen, letzteres, soweit die prüferische Durchsicht beauftragt wird.

(1)

Herrn Robert Michael Hartung, Geschäftsführer der PMDL GmbH, wohnhaft in Blaubeuren,

(2)

Herrn Hans-Hasso Kersten, Partner der IMAP M&A Consultants AG, wohnhaft in Mannheim,

(3)

Herrn Saoud Al-Thani, Stellvertretender Vorsitzender der Qatar Solar Technologies, wohnhaft in Doha (Katar), und

(4)

Herrn Ibrahim Jaham AL Kuwari, Chief Executive Officer der Qatar Solar Technologies, wohnhaft in Doha (Katar).

centrotherm international AG
c/o Landesbank Baden-Württemberg
4035 H Hauptversammlungen
Am Hauptbahnhof 2 
70173 Stuttgart
Telefax: +49 (0)711/127-79264 
E-Mail: hv-anmeldung@LBBW.de

centrotherm international AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0)89 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

centrotherm international AG
Investor Relations
Hauptversammlung 2018 
Württemberger Str. 31 
89143 Blaubeuren
Telefax: +49 (0)7344/918-8665 
E-Mail: investor@centrotherm.de

centrotherm international AG
Württemberger Str. 31 
89143 Blaubeuren
Tel.: +49 (0) 7344 918-9900 
E-Mail: It-helpdesk@centrotherm.de

centrotherm international AG
Daniel Voigtländer
Württemberger Str. 31 
89143 Blaubeuren
E-Mail: datenschutzbeauftragter@centrotherm.de

Sprache: Deutsch
Unternehmen: centrotherm international AG
Württemberger Str. 31 
89143 Blaubeuren
Deutschland
Telefon: +49 7344 918-6304 
Fax: +49 7344 918-8665 
E-Mail: investor@centrotherm.de
Internet: http://www.centrotherm.de
ISIN: DE000A1TNMM9 
WKN: A1TNMM
Börsen: Auslandsbörse(n) Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hannover, München, Stuttgart, Frankfurt (Basic Board), Tradegate Exchange im Freiverkehr
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686699 16.05.2018 

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