DGAP-Adhoc: SeniVita Sozial gGmbH: Nachzahlung der Vergütungen auf Genussscheine und Genussrechte muss verschoben werden - Geprüfter Jahresabschluss 2018 noch nicht festgestellt - Operativer Überschuss - Abschreibungen bedingen Verlustteilnahme
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DGAP-Ad-hoc: SeniVita Sozial gGmbH / Schlagwort(e): Ausschüttungen/Vorläufiges Ergebnis
SeniVita Sozial gGmbH: Nachzahlung der Vergütungen auf Genussscheine und Genussrechte muss verschoben werden - Geprüfter Jahresabschluss 2018 noch nicht festgestellt - Operativer Überschuss - Abschreibungen bedingen Verlustteilnahme
20.12.2019 / 16:53 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Die SeniVita Sozial gGmbH (SVS) muss die noch für 2019 angestrebten Nachzahlungen der Vergütungen für die von ihr begebenen Genussscheine und Genussrechte verschieben. Der Grund dafür sind noch offene Bewertungsfragen im Zusammenhang mit der Tochtergesellschaft SeniVita Social Estate AG, durch welche sich die Vorlage eines geprüften Jahresabschlusses für 2018 verzögert. Dieser wird in den nächsten Wochen fertig gestellt.
Nach derzeitigem Stand hat die SVS 2018 operativ Überschüsse erzielt, muss jedoch einmalig und liquiditätsneutral erhebliche Abschreibungen vornehmen. Dies hat nach aktuellem Stand eine Verlustteilnahme der Genussrechte und Genussscheine zur Folge. Dieser Verlust muss bilanziell erst wieder ausgeglichen sein, bevor Rückzahlungen bzw. Zinszahlungen auf die Genussrechte und Genussscheine geleistet werden dürfen.
20.12.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
SeniVita Sozial gGmbH
Parsifalstraße 31
95445 Bayreuth
Deutschland
Internet:
www.senivita-sozial.de
ISIN:
DE000A1XFUZ2
WKN:
A1XFUZ
Börsen:
Freiverkehr in Frankfurt, Hamburg, Stuttgart
EQS News ID:
941955
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