DGAP-Adhoc: SeniVita Sozial gGmbH nimmt Zahlung der Genussschein-Vergütung wieder auf - Erste Teilzahlung von 2 Prozent erfolgt Ende Juni - Weitere Nachzahlungen im weiteren Jahresverlauf vorgesehen
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DGAP-Ad-hoc: SeniVita Sozial gGmbH / Schlagwort(e): Ausschüttungen
SeniVita Sozial gGmbH nimmt Zahlung der Genussschein-Vergütung wieder auf - Erste Teilzahlung von 2 Prozent erfolgt Ende Juni - Weitere Nachzahlungen im weiteren Jahresverlauf vorgesehen
27.06.2019 / 17:47 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Die SeniVita Sozial gGmbH kann die bislang aufgeschobenen Zahlungen der Genussschein-Vergütungen wieder aufnehmen, da nun die Voraussetzungen dafür wieder gegeben sind. Bis Ende Juni 2019 (zum 28. Juni) erfolgt eine erste Teilzahlung der nachzuholenden Genussscheinvergütung (für 2017) in Höhe von 2,0 Prozent. Weitere Nachzahlungen sollen bis Ende des Jahres geleistet werden.
Die Zahlung der am 27. Mai 2019 für 2018 fälligen Genussscheinvergütung kann und darf erst dann erfolgen, wenn die Nachzahlungen für 2017 in vollem Umfang geleistet sind.
27.06.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
SeniVita Sozial gGmbH
Parsifalstraße 31
95445 Bayreuth
Deutschland
Internet:
www.senivita-sozial.de
ISIN:
DE000A1XFUZ2
WKN:
A1XFUZ
Börsen:
Freiverkehr in Frankfurt, Hamburg, Stuttgart
EQS News ID:
832475
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