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17:12 Uhr, 17.05.2019

DGAP-Adhoc: SeniVita Sozial gGmbH: Erste Teilzahlung der nachzuholenden Genussschein-Vergütung erfolgt Ende Juni

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DGAP-Ad-hoc: SeniVita Sozial gGmbH / Schlagwort(e): Sonstiges/Ausschüttungen

SeniVita Sozial gGmbH: Erste Teilzahlung der nachzuholenden Genussschein-Vergütung erfolgt Ende Juni

17.05.2019 / 17:12 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

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Es liegen nun die Voraussetzungen vor, damit Ende Juni 2019 sowohl Rückzahlungen der gekündigten Genussrechte/Genussscheine erfolgen als auch eine erste Teilzahlung der nachzuholenden Genussscheinvergütung (für 2017) geleistet werden können. Die genauen Termine, die Reihenfolge der Rückzahlungen sowie der Umfang der Nachzahlung werden derzeit mit den Wirtschaftsprüfern abgestimmt und veröffentlicht, sobald sie festgelegt sind. Die Zahlung der am 27. Mai 2019 für 2018 fälligen Genussscheinvergütung kann und darf erst dann erfolgen, wenn die Nachzahlungen für 2017 in vollem Umfang geleistet sind. Um dies schnellstmöglich umsetzen zu können, wird bis Jahresende 2019 eine weitere Nachzahlung angestrebt.


17.05.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache:

Deutsch

Unternehmen:

SeniVita Sozial gGmbH

Parsifalstraße 31

95445 Bayreuth

Deutschland

Internet:

www.senivita-sozial.de

ISIN:

DE000A1XFUZ2

WKN:

A1XFUZ

Börsen:

Freiverkehr in Frankfurt, Hamburg, Stuttgart

EQS News ID:

813071

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