DGAP-Adhoc: Raiffeisen Bank International AG: RBI beabsichtigt den Rückkauf aller Stücke der 'EUR 500.000.000 Nachrangige kündbare fest zu fest verzinsliche Schuldverschreibungen fällig Februar 2025' (ISIN: XS1034950672)
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DGAP-Ad-hoc: Raiffeisen Bank International AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Raiffeisen Bank International AG: RBI beabsichtigt den Rückkauf aller Stücke der 'EUR 500.000.000 Nachrangige kündbare fest zu fest verzinsliche Schuldverschreibungen fällig Februar 2025' (ISIN: XS1034950672)
03.09.2019 / 13:24 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
RBI beabsichtigt den Rückkauf aller Stücke der "EUR 500.000.000 Nachrangige kündbare fest zu fest verzinsliche Schuldverschreibungen fällig Februar 2025" (ISIN: XS1034950672)
Wien, 3. September 2019. Die Raiffeisenbank International AG ("RBI" oder die "Emittentin") lädt heute die qualifizierten Inhaber (die "Qualifizierten Inhaber") ihrer "EUR 500.000.000 Nachrangige kündbare fest zu fest verzinsliche Schuldverschreibungen fällig Februar 2025" (ISIN: XS1034950672), begeben am 21. Februar 2014, ein, Angebote zum Verkauf aller Stücke dieser Schuldverschreibungen an RBI zu einer Rückkaufrendite (jeweils inklusive allfälliger angelaufener Stückzinsen) von minus 0,15 % des Nennbetrags, was einem Rückkaufpreis von 102,054 Prozent entspricht (EUR 102.054 je Schuldverschreibung im Nennbetrag von je EUR 100.000), abzugeben, wobei die Abwicklung am 13. September 2019 geplant ist (das "Rückkaufangebot").
Das Rückkaufangebot erfolgt ausschließlich durch und auf Grundlage einer Angebotsunterlage der Emittentin vom 3. September 2019 (das "Tender Offer Memorandum"), das als Kopie während der Angebotsperiode (wie unten definiert) an zur Teilnahme am Rückkaufangebot berechtigte Qualifizierte Inhaber auf Verlangen kostenlos in der Geschäftsstelle der RBI, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich, während der üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung gestellt wird. Das Rückkaufangebot beginnt am 3. September 2019 und endet am 11. September 2019, 17:00 Uhr MEZ (die "Angebotsperiode"), soweit die Angebotsperiode nicht geändert, verlängert, wiedereröffnet und/oder geschlossen wird, wie im Tender Offer Memorandum angegeben. Mitteilungen über die Teilnahme am Rückkaufangebot können gemäß Tender Offer Memorandum an den Tender Agent (der "Tender Agent") abgegeben werden. Von Qualifizierten Inhabern abgegebene Angebote zum Verkauf von Schuldverschreibungen an RBI können im alleinigen Ermessen der RBI aus jedem Grund zurückgewiesen werden. Die RBI ist den Qualifizierten Inhabern gegenüber nicht zur Bekanntgabe von Gründen oder zur Rechtfertigung einer solchen Zurückweisung von Angeboten verpflichtet.
Weiters beabsichtigt die RBI in Abhängigkeit von den Marktbedingungen die Begebung einer nachrangigen kündbaren fest zu fest verzinslichen Anleihe (die "Schuldverschreibungen"). Die Durchführung des Rückkaufangebots hängt von der, im alleinigen Ermessen der RBI festgestellten, erfolgreichen Durchführung der Emission der Schuldverschreibungen durch die RBI ab.
Weder das Tender Offer Memorandum noch diese Mitteilung stellen ein Kaufangebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots dar, die von der RBI in oder aus einem Land ausgegeben wurden, in dem die Abgabe eines solchen Angebots oder einer solchen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots verboten ist oder in dem die Abgabe eines Angebots durch oder an bestimmte Personen verboten ist. Qualifizierte Inhaber von Schuldverschreibungen, die sich außerhalb der Republik Österreich befinden und in den Besitz dieser Mitteilung und/oder des Tender Offer Memorandums gelangen und/oder ein Angebot zum Verkauf von Schuldverschreibungen aus dem Ausland abgeben wollen, sind verpflichtet, sich über die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen in diesem Zusammenhang zu informieren und diese einzuhalten. Weder die RBI noch der Tender Agent oder einer der Dealer Manager übernehmen eine Haftung im Zusammenhang mit der Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Schuldverschreibungen außerhalb der Republik Österreich.
Diese Mitteilung ist eine Pflichtmeldung gemäß Art 17 der Marktmissbrauchsverordnung ("MAR"). Sie stellt weder eine Finanzanalyse noch eine auf Finanzinstrumente bezogene Beratung oder Empfehlung, noch ein Angebot, Aufforderung oder Einladung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der RBI dar und ist weder zur Veröffentlichung noch zur Weitergabe oder Verteilung in die bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, nach bzw. innerhalb Australien(s), Belgien(s), Kanada(s), Luxemburg(s), Frankreich(s), Italien(s), Japan(s), oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien bestimmt.
Diese Mitteilung richtet sich ausschließlich an Personen, die diese Information rechtmäßigerweise erhalten dürfen. Sie richtet sich insbesondere nicht an U.S. Bürger oder Personen mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA), Australien, Belgien, Kanada, Luxemburg, Japan, Frankreich, Italien oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien. Diese Mitteilung ist nicht zur Weitergabe in die oder Veröffentlichung in den USA bestimmt und darf nicht an U.S. Personen sowie an Publikationen mit allgemeiner Verbreitung in den USA weitergegeben oder verteilt oder in ein anderes Land, in dem ihr Vertrieb oder ihre Veröffentlichung rechtswidrig wäre, verbracht oder dort veröffentlicht werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
John P. Carlson, CFA
Group Investor Relations
Raiffeisen Bank International AG
Am Stadtpark 9
1030 Wien, Österreich
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Telefon +43-1-71707-2089
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