DGAP-Adhoc: MOLOGEN AG plant der ordentlichen Hauptversammlung 2018 eine vereinfachte Kapitalherabsetzung vorzuschlagen
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DGAP-Ad-hoc: MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung MOLOGEN AG plant der ordentlichen Hauptversammlung 2018 eine vereinfachte Kapitalherabsetzung vorzuschlagen 26.04.2018 / 14:46 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 MOLOGEN AG plant der ordentlichen Hauptversammlung 2018 eine vereinfachte Kapitalherabsetzung vorzuschlagen Berlin, 26. April 2018 - Vorstand und Aufsichtsrat der MOLOGEN AG haben heute entschieden, der für den 8. Juni 2018 geplanten ordentlichen Hauptversammlung vorzuschlagen, eine Herabsetzung des Grundkapitals um 30.149.148 EUR auf künftig 7.537.287 EUR zu beschließen. Die Kapitalherabsetzung soll nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) erfolgen und dient in voller Höhe der Deckung von Verlusten. Die Kapitalherabsetzung soll in der Weise durchgeführt werden, dass je fünf Stückaktien der MOLOGEN AG zu einer Stückaktie zusammengelegt werden. Die Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung einschließlich der vollständigen Tagesordnung und den entsprechenden Beschlussvorschlägen der Verwaltung wird voraussichtlich am 30. April 2018 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der MOLOGEN AG veröffentlicht. - Ende der Ad-hoc-Mitteilung - Kontakt Risikohinweis zu den Zukunftsaussagen 26.04.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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