Nachricht
07:00 Uhr, 14.08.2013

DGAP-Adhoc: Leclanché SA: Stellungnahme des Verwaltungsrates der Leclanché SA

Erwähnte Instrumente

Leclanché SA / Schlagwort(e): Stellungnahme

14.08.2013 07:00 

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR ---------------------------------------------------------------------------

Stellungnahme des Verwaltungsrates der LECLANCHE SA

zum Gesuch der Precept Gruppe und zum Gesuch der Bruellan Gruppe um Gewährung einer Ausnahme von der Pflicht zur Unterbreitung eines öffentlichen Übernahmeangebots im Zusammenhang mit der Sanierung der LECLANCHE SA

Am 19. Juli 2013 haben Precept Fund Management SPC, Cayman Islands, handelnd für Precept Fund Segregated Portfolio ('Precept') sowie Precept Investment Management Limited (Cayman Islands), Venice Investment Management Limited (Britische Jungferninseln), RIDAS AKTIENGESELLSCHAFT (Fürstentum Liechtenstein), PMServices Aktiengesellschaft (Fürstentum Liechtenstein) und Stiftung Prinz Michael (Fürstentum Liechtenstein) (zusammen die 'Precept Gruppe') einerseits und Bruellan Corporate Governance Action Fund, Cayman Islands ('Bruellan') und die mit Bruellan verbundene Bruellan SA, Genf, und Bruellan Holding SA, Chermignon/Crans-Montana (zusammen die 'Bruellan Gruppe' und zusammen mit der Precept Gruppe die 'Gesuchsteller') andererseits mit je einem eigenen Gesuch (zusammen die 'Gesuche') an die Übernahmekommission beantragt, es sei die Precept Gruppe und die Bruellan Gruppe, soweit sie im Zusammenhang mit der Sanierung von LECLANCHE SA ('Leclanché' oder die 'Gesellschaft') oder als Folge dieser Sanierung einzeln den Grenzwert von 33 1/3 % der Stimmrechte der Gesellschaft überschreiten, je einzeln sowie bei Überschreiten als organisierte Gruppe im Sinne von Art. 31 Börsenverordnung-FINMA gemeinsam von der Pflicht zu befreien, ein öffentliches Übernahmeangebot für alle sich im Publikum befindlichen Aktien der Gesellschaft zu unterbreiten.

Der Verwaltungsrat nimmt zu den Gesuchen in Übereinstimmung mit Art. 61 Abs. 3 Übernahmeverordnung wie folgt Stellung:

1. Ausgangslage

Leclanché ist eine schweizerische Aktiengesellschaft mit Sitz in Yverdon-les-Bains. Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt CHF 28'150'725 und ist eingeteilt in 5'630'145 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 5.00 (die 'Leclanché-Aktien'). Die Gesellschaft hat per Veröffentlichung dieser Stellungnahme bedingtes Kapital in der Höhe von CHF 1'617'925 (Art. 3 ter der Statuten) und von CHF 5'241'415 (Art. 3 sexies der Statuten) sowie genehmigtes Kapital in der Höhe von CHF 1'098'435 (Art. 3 quater der Statuten) ausstehend. Die Leclanché-Aktien sind an der SIX Swiss Exchange kotiert.

Im Rahmen einer strategischen Neuausrichtung erwarb Leclanché im Jahr 2006 ein Spin-Off der Fraunhofer-Gesellschaft und entwickelte sich von einem traditionellen Batteriehersteller zu einem Entwickler und Hersteller von Lithium-Ionen Zellen und Anbieter von elektrischen Speicherlösungen für erneuerbare Energien in Europa. Diese Neuausrichtung erforderte auf der einen Seite erhebliche Investitionen in den Auf- und Ausbau von Produktionsanlagen, welche die Gesellschaft mit drei Kapitalerhöhungen finanzierte. Auf der anderen Seite führte die strategische Neuausrichtung zu Verlusten von CHF 6.6 Mio. im Jahr 2009, CHF 12.6 Mio. im Jahr 2010, CHF 11.6 Mio. im Jahr 2011 und CHF 14.9 Mio. im Jahr 2012.

Am 5. November 2012 gab Leclanché eine Verzögerung bei der Inbetriebnahme der neuen Produktionslinie und der Einführung von Heimspeichermodulen sowie einen unter den Erwartungen liegenden Auftragseingang bekannt. Gleichzeitig teilte die Gesellschaft mit, dass aufgrund der betrieblichen Schwierigkeiten ein Liquiditätsengpass drohe und ohne die Aufnahme neuer Mittel der Geschäftsbetrieb nur noch bis Mitte Dezember 2012 aufrechterhalten werden könne. Eine Sanierung resp. Rekapitalisierung von Leclanché wurde (und ist) daher zwingend erforderlich. Der Kurs der Leclanché-Aktie fiel in der Folge unter den Nennwert von CHF 5.

Die prekäre Finanzlage von Leclanché erforderte Sofortmassnahmen. Unter anderem verkürzte Leclanché umgehend die Schicht- und Arbeitszeiten in der Produktion. Zudem wurden finanzielle und strategische Optionen zur Sicherstellung des kurz- und mittelfristigen Kapitalbedarfs geprüft. Am 23. November 2012 konnte die Gesellschaft schliesslich bekannt geben, dass Bruellan ihrer deutschen Tochtergesellschaft Leclanché GmbH bis zum 31. März 2013 einen gesicherten Überbrückungskredit in der Höhe von EUR 5 Mio. gewährt hat. Die Parteien gingen davon aus, dass die Kreditrückzahlung aus neuen Mitteln, welche die Gesellschaft am Kapitalmarkt aufnimmt, erfolgen wird. Zusätzlich wurde Bruellan das Recht eingeräumt, den Überbrückungskredit alternativ in Leclanché-Aktien zu wandeln, wobei die Wandelbedingungen zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden sollten. Die Laufzeit des Überbrückungskredits wurde nachträglich von Bruellan bis zum 30. Juni 2013 resp. 31. Juli 2013 verlängert.

Der Überbrückungskredit von Bruellan ermöglichte der Gesellschaft den Geschäftsbetrieb während ca. vier Monaten fortzuführen und verschaffte der Gesellschaft Zeit, eine Sanierungslösung zu erzielen. Zuvorderst stand die Suche nach möglichen Investoren. Zu diesem Zweck zog die Gesellschaft Kepler Corporate Finance als Finanzberater bei. Zudem mandatierte der Verwaltungsrat Talisman Infrastructure Ventures LLP ('Talisman') als Berater für den Turnaround-Prozess. Der Turnaround-Plan, den der Verwaltungsrat zusammen mit Talisman ausgearbeitet hat, sieht u.a. Massnahmen bezüglich Kostenreduktion, Stärkung von Managementfunktionen insbesondere in den Bereichen Vertrieb und Produktion, Erhöhung des Ergebnisbeitrages bestehender Geschäftsbereiche und Markteintritt vor.

Am 20. März 2013 veröffentlichte die Gesellschaft die Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2013. Trotz intensiver Bemühungen konnte die Gesellschaft bis zu diesem Zeitpunkt keine Sanierungslösung bekannt geben. Um der Gesellschaft maximale Flexibilität zu sichern unterbreitete der Verwaltungsrat den Aktionären drei Finanzierungsvarianten, die im Wesentlichen aus einer Herabsetzung des Aktiennennwerts von CHF 5 auf CHF 2 verbunden mit einer Kapitalerhöhung in drei Tranchen, die Ausgabe einer Pflichtwandelanleihe oder eines ähnlichen Fremdfinanzierungsinstruments verbunden mit der Ausgabe von Partizipationsscheinen und der Aufnahme von Fremdkapital verbunden mit der Ausgabe von Optionsrechten auf Aktien oder der Ausgabe von Partizipationsscheinen bestanden. Schliesslich entschied sich der Verwaltungsrat, den Aktionären eine Nennwertherabsetzung verbunden mit einer Kapitalerhöhung in drei Tranchen zu unterbreiten (eine Tranche für neue institutionelle Investoren mittels Privatplatzierungen unter Ausschluss des Bezugsrechts, eine Tranche für Bruellan unter Ausschluss des Bezugsrechts für die Wandlung des Überbrückungskredits und eine Bezugsrechtstranche für bestehende Aktionäre). Die ordentliche Generalversammlung nahm am 10. April 2013 das vorgeschlagene Sanierungskonzept an. Zusätzlich genehmigte die Generalversammlung die Erhöhung des gesetzlichen Grenzwerts für die Pflicht zur Unterbreitung eines öffentlichen Übernahmeangebots von 33 1/3 % auf 49 % der Stimmrechte (sog. Opting-up). Der Verwaltungsrat beantragte der Generalversammlung ein Opting-up, um der Gesellschaft bei der Sanierung zusätzliche Flexibilität zu verschaffen.

Zum Zeitpunkt der ordentlichen Generalversammlung wurde eine Kapitalerhöhung insbesondere mittels Privatplatzierungen bei institutionellen Investoren als die erfolgversprechendste Kapitalbeschaffungsvariante eingeschätzt. Im Nachhinein zeigte sich jedoch, dass eine Sanierung auf dieser Grundlage nicht erreicht werden konnte; es fanden sich keine Investoren, welche bereit waren, an der Kapitalerhöhung der Gesellschaft teilzunehmen. Entsprechend konnten die Kapitalmassnahmen, welche die Aktionäre beschlossen, nicht durchgeführt werden.

Parallel setzte der Verwaltungsrat seine Bemühungen fort, weitere Sanierungslösungen für die Gesellschaft zu finden. Um die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft abzuwenden und der Gesellschaft zusätzliche Zeit zur Kapitalbeschaffung zu verschaffen, erhöhte Bruellan am 21. Mai 2013 den Überbrückungskredit um EUR 1.5 Mio. ('Zusätzlicher Überbrückungskredit'). Wenige Tage zuvor konnte die Gesellschaft mit Precept ein nicht bindendes Term Sheet für ein Wandeldarlehen unterzeichnen. Am 28. Juni 2013 gab die Gesellschaft bekannt, dass die liquiden Mittel bis voraussichtlich Mitte Juli 2013 reichen würden. Am 8. Juli 2013 konnte Leclanché schliesslich mit Precept eine Vereinbarung über ein Wandeldarlehen in der Höhe von CHF 17 Mio. zu einem Zinssatz von 2 % (zuzüglich einer Gebühr von CHF 500'000) unterzeichnen und unmittelbar darauf eine erste Tranche von CHF 4.7 Mio. beziehen und mit Bruellan eine Vereinbarung bezüglich der Wandlung des Überbrückungskredits in Leclanché-Aktien abschliessen.

Am 12. August 2013 hat die Gesellschaft bekanntgegeben, dass das Management teilweise neu besetzt worden ist. Die Funktion des Chief Executive Officer (CEO) wird neu durch Herrn Joseph Mangion ausgeübt, dem Herr Eric Wilkinson als Vize-CEO zur Seite gestellt wird. Als Chief Financial Officer (CFO) amtet neu Herr Andrew Firmston-Williams. Die Herren Mangion und Wilkinson haben als Partner von Talisman den Verwaltungsrat mit der Umsetzung des Turnaround-Plans massgebend unterstützt. Die Beziehung der Gesellschaft zu Talisman wird am 31. August 2013 beendet und diejenige zu Talisman Infrastructure International Ltd, sobald die Beschlüsse der ausserordentlichen Generalversammlung vom 26. August 2013 - sofern von den Aktionären angenommen - durchgeführt worden sind.

2. Sanierungsmassnahmen

Durch das Wandeldarlehen von Precept und der Umwandlung des Überbrückungskredits von Bruellan in Leclanché-Aktien kann Leclanché aus heutiger Sicht nachhaltig saniert werden. Im Einzelnen ist Folgendes vereinbart:

a. Precept-Wandeldarlehen: Das Wandeldarlehen über CHF 17 Mio. ist am 30. Juni 2016 zur Rückzahlung fällig. Precept kann bis spätestens zum 30. Juni 2016 den gesamten Darlehensbetrag (einschliesslich Zinsen und Gebühren) zu einem Wandelpreis von CHF 1.50 vollständig in Leclanché-Aktien wandeln. Der Wandeldarlehensvertrag verbietet Leclanché ohne Zustimmung von Precept bestimmte Verpflichtungen einzugehen und Geschäfte abzuschliessen (z.B. Eingehen von Finanzverbindlichkeiten über CHF 1 Mio., Erwerb und Veräusserung von Vermögenswerten ausserhalb des normalen Geschäftsganges) und erfordert für bestimmte Beschlüsse des Verwaltungsrates (z.B. Aufnahme neuer Finanzverbindlichkeiten, Erwerb und Veräusserung von Vermögenswerten über CHF 2.5 Mio., Ernennung der Mitglieder der Geschäftsleitung) die Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit von drei Vierteln aller Mitglieder. Zwecks Sicherung sämtlicher Verpflichtungen von Leclanché unter dem Wandeldarlehensvertrag hat Leclanché alle ihre Forderungen aus Bankkonti, Geschäftsbeziehungen (einschliesslich Debitorenforderungen) und Konzerndarlehen an Precept sicherungshalber abgetreten und ihre Patentanmeldungen und Markenrechte zu Gunsten von Precept verpfändet. Zusätzlich hat sich Leclanché verpflichtet, ihre Anteile an ihrer Tochtergesellschaft Leclanché GmbH zu Gunsten von Precept zu verpfänden und dafür zu sorgen, dass Leclanché GmbH, soweit gesetzlich zulässig, nach der Wandlung des Bruellan-Überbrückungskredits ihre bestehenden und zukünftigen Vermögenswerte an Precept sicherungshalber überträgt. Gemäss Vertrag darf das Wandeldarlehen nur für die Rückzahlung des Zusätzlichen Überbrückungskredits benutzt werden, nicht aber für die Rückzahlung des ursprünglichen Überbrückungskredits. Der Wandeldarlehensvertrag sieht weiter vor, dass Precept seine Verpflichtung zur Ausrichtung weiterer Darlehenstranchen sofort widerrufen und alle bereits ausgerichteten Darlehen zurückfordern kann, falls die ausserordentliche Generalversammlung vom 26. August 2013 den Anträgen des Verwaltungsrates (s. weiter unten, lit. c) nicht zustimmt oder falls die Übernahmekommission dem Gesuch der Precept Gruppe um Gewährung einer Ausnahme von der Pflicht, ein öffentliches Übernahmeangebot zu unterbreiten, nicht entspricht. Die erste Tranche von CHF 4.7 Mio., die Leclanché unter dem Wandeldarlehen gezogen hat, wird Precept gemäss Sanierungskonzept nach der ausserordentlichen Generalversammlung vom 26. August 2013 zum Wandelpreis von CHF 1.50 in Leclanché-Aktien wandeln.

b. Wandlung Überbrückungskredit von Bruellan: Leclanché hat in einem Schuldübernahme- und Wandlungsvertrag mit Bruellan die Verpflichtung von ihrer Tochtergesellschaft Leclanché GmbH zur Rückzahlung des ursprünglichen Überbrückungskredits (zuzüglich Zins und Gebühren in Höhe von EUR 500'000) übernommen und damit die Voraussetzungen für eine Verrechnungsliberierung im Rahmen der Wandlung des Überbrückungskredits geschaffen. Diese Verpflichtung steht unter der Voraussetzung, dass die ausserordentliche Generalversammlung vom 26. August 2013 das hiefür notwendige Kapital schafft (s. weiter unten, lit. c). Unter demselben Vertrag hat sich Bruellan im Gegenzug verpflichtet, den ursprünglichen Überbrückungskredit in Höhe von EUR 5 Millionen (zuzüglich Zins und Gebühren) in Leclanché-Aktien zu wandeln, vorausgesetzt, die Übernahmekommission entspricht dem Gesuch der Bruellan Gruppe um Gewährung einer Ausnahme von der Pflicht, ein öffentliches Übernahmeangebot zu unterbreiten.

c. Anträge an die ausserordentliche Generalversammlung: Zur Realisierung des Sanierungskonzepts unterbreitet der Verwaltungsrat der ausserordentlichen Generalversammlung vom 26. August 2013 im Wesentlichen folgende Anträge:

- Nennwertherabsetzung von CHF 5 auf CHF 2.11 je Aktie verbunden mit einer Kapitalerhöhung in zwei Tranchen (sog. Harmonika). Die Herabsetzung des Aktienkapitals ist aufgrund des vereinbarten Wandelpreises und der Tatsache, dass die Leclanché-Aktie unter dem Nennwert von CHF 5 gehandelt wird, notwendige Voraussetzung der Kapitalerhöhung;

- ordentliche Kapitalerhöhung Tranche A im Betrag von CHF 9'710'720.07 (Schaffung von Kapital für Wandlung des Bruellan-Überbrückungskredits zuzüglich Zins und Gebühren): Die Aktien werden zum (neuen) Nennwert von CHF 2.11 ausgegeben. Bruellan ist berechtigt, neue Aktien mittels Verrechnungsliberierung zu einem Preis von CHF 1.50 zu beziehen, während CHF 0.61 je neue Aktie aus frei verwendbarem Eigenkapital der Gesellschaft liberiert werden. Das Bezugsrecht ist zugunsten von Bruellan entzogen;

- ordentliche Kapitalerhöhung Tranche B im Betrag von CHF 6'630'432.35 (Schaffung von Kapital für Wandlung der ersten Tranche von CHF 4.7 Mio. zuzüglich Zins unter dem Precept-Wandeldarlehen): Die Bedingungen sind dieselben wie bei Tranche A. Das Bezugsrecht ist zugunsten von Precept entzogen;

- Schaffung von bedingtem und genehmigtem Kapital für die Wandlung der weiterer Darlehenstranchen, die Leclanché unter dem Precept-Wandeldarlehen ziehen kann;

- statutarische Befreiung von der Verpflichtung zu einem öffentlichen Übernahmeangebot gemäss Art. 32 BEHG (sog. Opting-out). Aufgrund der Verfügung der Übernahmekommission betreffend Gewährung von Ausnahmen von der Angebotspflicht für Precept und Bruellan behält sich der Verwaltungsrat vor, mit vorgängiger Zustimmung von Precept den Antrag betreffend Opting-out zurückzuziehen.

- Wahl von zwei Vertretern von Precept in den Verwaltungsrat.

Die obenstehenden Beschlussfassungen betreffend Nennwertherabsetzung, ordentliche Kapitalerhöhungen (Tranche A und B) und Wahlen sind derart miteinander verknüpft, dass alle Anträge nur gemeinsam entweder angenommen oder abgelehnt werden können.

Precept wird nach der Wandlung der ersten Tranche von CHF 4.7 Mio. (zuzüglich Zins) voraussichtlich 23.5 % und Bruellan wird nach der Wandlung des Überbrückungskredits (zuzüglich Zins und Gebühren) voraussichtlich 34.4 % der Stimmrechte von Leclanché besitzen. Unter der Annahme, dass das gesamte Wandeldarlehen bei Abschluss des Darlehensvertrages gezogen worden wäre und vollumfänglich (inkl. Zinsen und Gebühren in der Höhe von CHF 500'000) am Ende der Wandelfrist gewandelt werden würde, würde Precept eine Beteiligung von 54.3 % an der Gesellschaft besitzen, während die Beteiligung von Bruellan (unter den vorgenannten Annahmen) sich auf 20.6 % reduzieren würde. Bruellan und Precept halten gemäss eigenen Angaben per Datum dieser Stellungnahme keine Leclanché-Aktien.

Der Verwaltungsrat geht davon aus, dass es der Gesellschaft mit diesem Sanierungskonzept möglich ist, den Betrieb auf Fortführungsbasis für mindestens 12 weitere Monate fortzuführen. Zudem geht der Verwaltungsrat davon aus, dass die Gesellschaft basierend auf diesem Sanierungskonzept (sofern die Anträge an der ausserordentlichen Generalversammlung vom 26. August 2013 angenommen werden) im Verlauf des Jahres 2015 die Gewinnschwelle (vor Finanzaufwand, Steuern, Abschreibungen und Amortisationen) erreichen wird, sofern der Turnaround-Plan weitergeführt und die Lancierung des stationären Produktangebots erfolgreich sein wird.

3. Stellungnahme des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat von Leclanché unterstützt die Gesuche einstimmig. Dies aus den folgenden Gründen:

- Die Vereinbarung mit Precept und Bruellan ist, wie sich nach einer intensiven Investorensuche gezeigt hat, die einzige Lösung zur nachhaltigen Rekapitalisierung bzw. Sanierung von Leclanché. Sie sichert das dringend benötigte Kapital zur Weiterführung des Geschäftsbetriebs und zur Umsetzung des Turnaround-Plans. Ein anderes als das mit Precept und Bruellan vereinbarte Sanierungskonzept konnte nicht realisiert werden. Das vereinbarte Sanierungskonzept liegt daher im Interesse sämtlicher Aktionäre sowie aller anderen Interessengruppen von Leclanché.

- Eine Wandlung des Bruellan-Überbrückungskredits in Aktienkapital von Leclanché ist eine zwingende Massnahme, da Leclanché nicht in der Lage ist, den Überbrückungskredit zurückzuzahlen. Das Precept-Wandeldarlehen darf nicht für die Tilgung des ursprünglichen Überbrückungskredits von EUR 5 Mio. verwendet werden.

c. Das mit Precept und Bruellan vereinbarte Sanierungskonzept setzt voraus, dass die Gesuchsteller kein öffentliches Übernahmeangebot unterbreiten müssen. Dies ist eine von Precept und Bruellan gestellte Bedingung im Wandeldarlehensvertrag bzw. Schuldübernahme- und Wandlungsvertrag selbst. Ein Übernahmeangebot wäre aber auch nicht im Interesse der Aktionäre, da diese keine Möglichkeit mehr hätten, an einer Erholung des Aktienkurses zu partizipieren. Damit die Rekapitalisierung von Leclanché erfolgen kann, unterstützt der Verwaltungsrat die Gesuche vollumfänglich.

4. Absichten der Aktionäre mit mehr als 3 % der Stimmrechte

Gemäss Kenntnis des Verwaltungsrates verfügen die folgenden Aktionäre per Veröffentlichung dieser Stellungnahme über mehr als 3 % der Stimmrechte der Gesellschaft (die Offenlegungsmeldungen der Precept Gruppe und der Bruellan Gruppe nicht berücksichtigt):

d. Gruppe um The Energy Holding AG, St. Gallen: 5.68 %

e. Hans Ruedi Spillmann, London, über Universal Holdings Investors Ltd, Tortola, British Virgin Islands): 4.8 %

f. Julius Baer Multipartner SAM Smart Energy Fund und weitere von Swiss & Global Asset Management AG, Zürich verwaltete Fonds: 3.71 %

Die Gruppe um The Energy Holding AG (lit. a) sowie Hans Ruedi Spillmann (lit. b) haben dem Verwaltungsrat mitgeteilt, dass sie das Sanierungskonzept, das der ausserordentlichen Generalversammlung vom 26. August 2013 vorgelegt wird, unterstützen. Dem Verwaltungsrat sind die Absichten von Julius Baer Multipartner SAM Smart Energy Fund und weitere von Swiss & Global Asset Management AG verwaltete Fonds (lit. c) in Bezug auf die Sanierung bzw. Rekapitalisierung der Leclanché nicht bekannt.

5. Potenzielle Interessenkonflikte

Der Verwaltungsrat besteht aus den folgenden Mitgliedern: Stefan A. Müller, Armin Weiland und Antoine Spillmann.

Rolf Eckrodt ist per 31. Juli 2013 aus dem Verwaltungsrat von Leclanché zurückgetreten. Seit dem 1. August 2013 wird der Verwaltungsrat von Stefan A. Müller präsidiert. Herr Eckrodt hat keine Abgangsentschädigung erhalten.

Antoine Spillmann ist ebenfalls Verwaltungsrat von Bruellan SA und Verwaltungsrat und Aktionär der Bruellan Holding SA. Bruellan SA ist der Investment Manager von Bruellan Corporate Governance Action Fund. Zwischen Bruellan Corporate Governance Action Fund und Precept besteht eine Vereinbarung, wonach Bruellan Corporate Governance Action Fund sich verpflichtet hat, Massnahmen zu unterstützen, die notwendig sind, damit Precept das Wandeldarlehen vollständig in Leclanché-Aktien wandeln kann. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten ist daher Antoine Spillmann bei der Beratung und der Beschlussfassung über die vorliegende Stellungnahme in den Ausstand getreten und es wurde ein Ausschuss bestehend aus den übrigen Verwaltungsratsmitgliedern (Stefan A. Müller und Armin Weiland) unter dem Vorsitz von Stefan A. Müller gebildet. Die Mitglieder des Ausschusses stehen zu keinem der Gesuchsteller in einer besonderen Beziehung, die einen Interessenkonflikt gemäss Art. 32 Übernahmeverordnung begründen würde.

Die Mitglieder der Geschäftsleitung von Leclanché sowie Talisman stehen zu keinem der Gesuchsteller in einer besonderen Beziehung, die einen Interessenkonflikt gemäss Art. 32 Übernahmeverordnung begründen würde. Talisman arbeitete in der Vergangenheit mit Precept in einigen möglichen Investitionsprojekten zusammen, die letztlich aber nicht weiterverfolgt wurden.

Im Rahmen der mit Precept und Bruellan vereinbarten Rekapitalisierung von Leclanché wurden keine Vereinbarungen zwischen den Mitgliedern des Verwaltungsrates bzw. der Geschäftsleitung auf der einen Seite und Precept bzw. Bruellan auf der anderen Seite eingegangen. Die Rekapitalisierung hat zudem keinen Einfluss auf den Bestand der durch die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung gehaltenen Aktien und Optionen.

Solange das Wandeldarlehen ausstehend ist soll gemäss Wandeldarlehensvertrag ein Drittel der Sitze im Verwaltungsrat durch Vertreter von Precept besetzt werden können. An der ausserordentlichen Generalversammlung vom 26. August 2013 beantragt der Verwaltungsrat von Leclanché die Wahl von Bryan Urban und Jim Atack als Vertreter von Precept in den Verwaltungsrat.

6. Verfügung der Übernahmekommission

Mit Verfügung vom 13. August 2013 (publiziert auf www.takeover.ch) hat die Übernahmekommission wie folgt entschieden:

1. Precept Fund Management SPC, Precept Investment Management Limited, Stephen Barber, Jeffrey Flood, Venice Investments Group Corp., RIDAS AKTIENGESELLSCHAFT, PMServices Aktiengesellschaft und Stiftung Prinz Michael sowie Bruellan Corporate Governance Action Fund, Bruellan SA und Bruellan Holding SA werden sowohl einzeln als auch als Gruppe eine Ausnahme von der Angebotspflicht gewährt für die Sanierung von LECLANCHE SA gemäss Sanierungsvereinbarung vom 12. Juli 2013 unter der Auflage, dass der Verwaltungsrat von LECLANCHE SA an der ausserordentlichen Generalversammlung vom 26. August 2013 das Traktandum betreffend die Einführung des Opting out zurückzieht.

2. Auf den Antrag betreffend die Einschränkung des Akteneinsichtsrechts von allfälligen qualifizierten Aktionären mit Parteistellung wird einstweilen nicht eingetreten.

3. LECLANCHE SA hat die Stellungnahme ihres Verwaltungsrats samt Dispositiv der vorliegenden Verfügung und Hinweis auf das Einspracherecht bis spätestens am 15. August 2013 zu veröffentlichen.

4. Diese Verfügung wird am Tag der Publikation der Stellungnahme des Verwaltungsrats auf der Webseite der Übernahmekommission veröffentlicht.

5. Die Gebühr zu Lasten der Gesuchsteller beträgt CHF 40'000, unter solidarischer Haftung.

7. Einspracherecht

Eine Aktionärin oder ein Aktionär, welche oder welcher eine Beteiligung von mindestens 3 Prozent der Stimmrechte an der Zielgesellschaft, ob ausübbar oder nicht (qualifizierte Aktionärin oder qualifizierter Aktionär), nachweist und nicht am Verfahren teilgenommen hat, kann Einsprache gegen die unter Ziffer 6 dieser Stellungnahme erwähnte Verfügung erheben.

Die Einsprache muss bei der Übernahmekommission (Selnaustrasse 30, Postfach, CH-8021 Zürich, counsel@takeover.ch, Fax: +41 58 499 22 91) innerhalb von fünf Börsentagen nach der Veröffentlichung des Dispositivs der unter Ziffer 6 dieser Stellungnahme erwähnten Verfügung in den Zeitungen eingehen. Die Frist beginnt am ersten Börsentag nach der Veröffentlichung.

Die Einsprache muss einen Antrag und eine summarische Begründung sowie den Nachweis der Beteiligung ihres Urhebers gemäss Art. 56 Übernahmeverordnung enthalten.

Yverdon-les-Bains, 14. August 2013 

Für den Verwaltungsrat:

Stefan A. Müller, Präsident

14.08.2013 Mitteilung übermittelt durch die EQS Schweiz AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

EQS veröffentlicht regulatorische Mitteilungen, Medienmitteilungen mit Kapitalmarktbezug und Pressemitteilungen. Die EQS Gruppe verbreitet Finanznachrichten für über 1'300 börsenkotierte Unternehmen im Original und in Echtzeit. Das Schweizer Nachrichtenarchiv ist abrufbar unter http://switzerland.eqs.com/de/News


Sprache: Deutsch Unternehmen: Leclanché SA Av. des Sports 42 1400 Yverdon-les-Bains Schweiz Telefon: +41 (24) 424 65-00 Fax: +41 (24) 424 65-20 E-Mail: investors@leclanche.com Internet: www.leclanche.com ISIN: CH0110303119, CH0016271550 Valorennummer: A1CUUB, 812950 Börsen: SIX

Ende der Mitteilung EQS Group News-Service


Passende Produkte

WKN Long/Short KO Hebel Laufzeit Bid Ask
Keine Ergebnisse gefunden
Zur Produktsuche