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08:58 Uhr, 05.11.2014

DGAP-Adhoc: KUKA Aktiengesellschaft: KUKA Aktiengesellschaft beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital

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KUKA Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

05.11.2014 08:58 

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


KUKA Aktiengesellschaft Zugspitzstrasse 140, 86165 Augsburg

- ISIN DE0006204407 -

Zugelassen an folgenden deutschen Börsen: Frankfurt am Main und München

Marktsegment: Prime Standard

Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in den USA, Kanada, Australien oder Japan oder sonstigen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte.

KUKA Aktiengesellschaft beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital

Der Vorstand der KUKA Aktiengesellschaft hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre durch eine teilweise Ausnutzung des genehmigten Kapitals um einen Betrag von bis zu EUR 4.661.498,40 auf bis zu EUR 92.841.619,00, durch Ausgabe von bis zu 1.792.884 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 2,60 je Stückaktie gegen Bareinlagen zu erhöhen ("Neue Aktien").

Das Bezugsrecht der Aktionäre wird aufgrund der Ermächtigung in § 4 Abs. 5 Satz 4 der Satzung ausgeschlossen.

Die Neuen Aktien sollen durch Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens im Rahmen einer Privatplatzierung institutionellen Anlegern außerhalb der USA nach Regulation S des U.S. Securities Act von 1933 ("Securities Act") sowie in den USA an qualified institutional buyers im Sinne von Rule 144A zum Securities Act angeboten werden. Die Anzahl der auszugebenden Neuen Aktien und der Platzierungspreis werden vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Abschluss des beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens festgelegt. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2014 dividendenberechtigt.

Der Emissionserlös soll der teilweisen Finanzierung des öffentlichen Kaufangebots an die Aktionäre der Swisslog Holding AG, Schweiz dienen.

Die Neuen Aktien sollen prospektfrei zum Handel im regulierten Markt sowie zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im regulierten Markt der Börse München zugelassen und in die bestehenden Notierungen aufgenommen werden.

Augsburg, 05.11.2014 

KUKA Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Kanada, Australien oder Japan oder sonstigen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte. Die Verbreitung dieser Veröffentlichung kann in manchen Ländern rechtlichen Beschränkungen unterliegen und jeder, der im Besitz dieses Dokuments oder der darin in Bezug genommenen Informationen ist, sollte sich über solche Beschränkungen informieren und diese einhalten. Eine Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann eine Verletzung kapitalmarktrechtlicher Gesetze solcher Länder darstellen.

Diese Ad-hoc-Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder irgendeinem anderen Land dar. Weder diese Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zu Grunde gelegt werden. Die Wertpapiere der KUKA Aktiengesellschaft dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft, noch angeboten werden, solange keine Ausnahme vom Registrierungserfordernis gemäß dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der "Securities Act") besteht oder die Transaktion nicht unter die Registrierungspflicht des Securities Acts fällt. Die Wertpapiere der KUKA Aktiengesellschaft wurden und werden nicht nach dem Securities Act registriert. Es wird kein öffentliches Angebot von Wertpapieren der KUKA Aktiengesellschaft in den Vereinigten Staaten von Amerika geben.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Veröffentlichung nur an (i) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (nachfolgend "Order") fallen und (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (High Net Worth Gesellschaften, Personengesellschaften, etc.) (solche Personen zusammen die "Relevanten Personen"). Diese Veröffentlichung ist nur an Relevante Personen gerichtet und darf nur an diese verteilt werden. Andere Personen dürfen darauf nicht Bezug nehmen oder sich darauf verlassen. Jede Anlage oder Anlagemöglichkeit, von der in dieser Veröffentlichung die Rede ist, steht ausschließlich Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.

In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR"), die die Prospektrichtlinie umgesetzt haben (die "Relevanten Mitgliedsstaaten") richtet sich diese Veröffentlichung und jegliches nachfolgende Angebot ausschließlich an qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie ("Qualifizierte Anleger"). Für diese Zwecke meint "Prospektrichtlinie" die Richtlinie 2003/71/EG (einschließlich aller Änderungen, insbesondere der 2010 Prospektrichtlinienänderungsrichtlinie, sofern im jeweiligen Relevanten Mitgliedstaat umgesetzt).

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere, deren Erwerb oder die Verteilung dieser Veröffentlichung in Länder, in denen dies nicht zulässig ist, gestatten würden. Jeder, in dessen Besitz diese Veröffentlichung gelangt, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese beachten.

Im Zusammenhang mit einem etwaigen Angebot von Aktien kann Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG ("Berenberg") und alle mit ihr verbundenen Unternehmen als Investor auf eigene Rechnung Aktien erwerben und in dieser Eigenschaft Aktien auf eigene Rechnung halten, kaufen oder verkaufen. Zusätzlich kann Berenberg oder mit ihr verbundene Unternehmen Finanzierungsgeschäfte und Swaps mit Anlegern eingehen, in deren Zusammenhang Berenberg oder mit ihr verbundene Unternehmen Aktien erwerben, halten oder veräußern. Berenberg beabsichtigt nicht, solche Geschäfte oder Anlagen außer in Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen offen zu legen.

Berenberg handelt im Namen der KUKA Aktiengesellschaft und niemand anderen im Zusammenhang mit einem etwaigen Angebot von Aktien und ist anderen Personen gegenüber nicht verantwortlich. Sie muss Dritten gegenüber die Maßnahmen zum Schutz ihrer Kunden nicht einhalten und diese nicht hinsichtlich eines etwaigen Angebots von Aktien beraten.

Kontakt: Herr Andreas Spitzauer Tel.: +49 (0)821 7975-216 Fax: +49 (0)821 7975-213 E-Mail: andreas.spitzauer@kuka.com

05.11.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de


Sprache: Deutsch Unternehmen: KUKA Aktiengesellschaft Postfach 43 12 69 86072 Augsburg Deutschland Telefon: +49 (0)821 797 - 0 Fax: +49 (0)821 7975 - 333 E-Mail: IR@kuka.com Internet: www.kuka.com ISIN: DE0006204407 WKN: 620440 Indizes: MDAX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), München; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service


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