DGAP-Adhoc: GSW Immobilien AG: Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum Prime Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse
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GSW Immobilien AG / Schlagwort(e): Sonstiges
19.02.2014 16:23
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum Prime Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse
Die Aktien der GSW Immobilien AG (ISIN DE000GSW1111/ WKN GSW111) sind zum Börsenhandel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) sowie zum Handel im regulierten Markt der Börse Berlin zugelassen. Der Vorstand der GSW Immobilien AG hat heute beschlossen, einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum Prime Standard zu stellen und in den General Standard zu wechseln. Ferner wurde beschlossen, einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien an der Börse Berlin zu stellen. Die Maßnahmen dienen der Reduzierung des mit den Notierungen verbundenen Aufwandes.
19.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: GSW Immobilien AG Charlottenstraße 4 10969 Berlin Deutschland Telefon: 030 68 99 99 0 Fax: 030 68 99 99 999 E-Mail: kundenservice@gsw.de Internet: www.gsw.de ISIN: DE000GSW1111 WKN: GSW111 Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart
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