Nachricht
11:51 Uhr, 06.08.2014

DGAP-Adhoc: Enerxy AG: Belastung der Liquidität durch mögliche zusätzliche Steuerverbindlichkeit

Erwähnte Instrumente

Enerxy AG / Schlagwort(e): Rechtssache

06.08.2014 11:51 

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Seit April 2013 betreibt die Gesellschaft die Klärung ihrer umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft für die Jahre 2008 und 2009. Die Gesellschaft hat im Rahmen einer umsatzsteuerlichen Sonderprüfung sowie einer Außenprüfung intensiv mit dem zuständigen Finanzamt zusammengearbeitet. In diesem Zusammenhang deutet sich nun an, dass das Finanzamt die umsatzsteuerliche Beurteilung nicht nur auf die Jahre 2008 und 2009 begrenzen könnte, sondern auch für die Folgejahre bis 2014 weitere Forderungen aus angeblich zu Unrecht gezogener Vorsteuer stellen würde.

Das Finanzamt selbst bot daraufhin an, die noch festzusetzende Zahlung im Rahmen eines Billigkeitsverfahrens reduzieren zu können, wenn die entsprechenden Voraussetzungen hierfür gegeben seien. Der Antrag auf abweichende Festsetzung von Steuern aus Billigkeitsgründen gem. §163 AO bzw. auf Erlass nach §227 AO wurde im Juni 2014 durch die Gesellschaft gestellt.

Darüber hinaus hat der Vorstand in enger Absprache mit dem Hauptaktionär Vorbereitungen getroffen, um zumindest einen Teil der eventuellen Steuerschuld kurzfristig begleichen zu können.

Das Finanzamt Stuttgart-Körperschaften hat den von der Gesellschaft gestellten Antrag jedoch abgewiesen. Hiergegen wird der Vorstand Rechtsmittel einlegen. Auch wenn zurzeit noch kein rechtskräftiger Steuerbescheid ergangen ist, rechnet der Vorstand damit, dass die bisher bestehende Rückstellung für Steuern nicht ausreichen könnte. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft könnte bei einer entsprechenden Höhe und Fälligkeit der Steuerforderung kurzfristig gefährdet sein.

Der Vorstand wird eine eventuelle Verpflichtung zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens sorgfältig prüfen, wenn die weiteren Gespräche mit dem Finanzamt nicht zu einer vertretbaren Lösung führen. Dazu könnten u.a. auch die Veräußerung einzelner Vermögensgegenstände der Gesellschaft sowie Verhandlungen über die Stundung von Steuerzahlungen zählen.

Karlsruhe, 6. August 2014 

Enerxy AG

06.08.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de


Sprache: Deutsch Unternehmen: Enerxy AG Schoemperlenstr. 12a 76185 Karlsruhe Deutschland Telefon: +49 (0)721-605607051 Fax: +49 (0)721-605607052 E-Mail: info@enerxy.com Internet: www.enerxy.com ISIN: DE000A1E89S5 WKN: A1E89S Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service


Passende Produkte

WKN Long/Short KO Hebel Laufzeit Bid Ask
Keine Ergebnisse gefunden
Zur Produktsuche