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09:08 Uhr, 28.12.2020

DGAP-Adhoc: Delivery Hero SE wird von der koreanischen Kartellbehörde die bedingte Genehmigung für das Joint Venture mit der südkoreanischen Woowa Brothers Corp. erhalten

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DGAP-Ad-hoc: Delivery Hero SE / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen/Zulassungsgenehmigung

Delivery Hero SE wird von der koreanischen Kartellbehörde die bedingte Genehmigung für das Joint Venture mit der südkoreanischen Woowa Brothers Corp. erhalten

28.12.2020 / 09:08 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Delivery Hero SE: Delivery Hero SE wird von der koreanischen Kartellbehörde die bedingte Genehmigung für das Joint Venture mit der südkoreanischen Woowa Brothers Corp. erhalten, unter den Bedingungen, dass die koreanische Tochtergesellschaft von Delivery Hero veräußert wird und bis zum Abschluss der Veräußerung von verhaltensbedingten Maßnahmen in Bezug auf die koreanische Tochtergesellschaft ergriffen werden.

Berlin, 28. Dezember 2020 - Die koreanische Kartellbehörde ("KFTC") hat heute Morgen in Südkorea eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der sie erklärt, dass sie das von Delivery Hero SE ("Delivery Hero") angekündigte Joint Venture mit Woowa Brothers Corp. ("Woowa") unter der Bedingung der Veräußerung der 100 %-igen südkoreanischen Tochtergesellschaft von Delivery Hero SE, Delivery Hero Korea LLC. ("Yogiyo"), innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum, an dem Delivery Hero die endgültige schriftliche Entscheidung der KFTC erhält, genehmigen wird. Delivery Hero wird berechtigt sein, eine Verlängerung der Veräußerungsfrist unter bestimmten Umständen um bis zu sechs Monate zu beantragen.

Ferner wird Delivery Hero von der KFTC angewiesen werden, den Status Quo von Yogiyo bis zum Abschluss der Veräußerung von Yogiyo wie folgt aufrechtzuerhalten:

1. Getrennter und unabhängiger Betrieb von Yogiyo von den anderen Liefer-Apps von Delivery Hero und/oder Woowa,

2. Verbot jeglicher Änderungen des tatsächlichen Provisionssatzes für Restaurants,

3. Monatliche Inanspruchnahme von mindestens der gleichen Werbeausgaben wie im Vorjahresmonat und Verbot der Diskriminierung,

4. Verbot jeglicher Änderungen von Zugriffsmöglichkeiten/Verbindungsgeschwindigkeiten der Liefer-Apps, der Benutzeroberfläche, von bereitgestellten Informationen etc., und Verbot der erzwungenen Umstellung oder Aufforderung zur Umstellung auf die anderen Liefer-Apps der Parteien,

5. Verbot von nachteiligen Änderungen der Arbeitsbedingungen von Yogiyo-Fahrern und Verbot der Aufforderung, zu Woowa zu wechseln, und

6. Verbot der Übertragung und Weitergabe von Daten.

Delivery Hero hatte den Erwerb von Anteilen und die Gründung eines Joint Venture mit dem Management von Woowa, Betreiberin des größten südkoreanischen Online-Essenslieferservice, am 13. Dezember 2019 bekannt gegeben. Die Pressemitteilung der KFTC ist eine Zusammenfassung der der endgültigen bedingten Entscheidung der KFTC über die Genehmigung des Closing für die strategische Partnerschaft. Delivery Hero erwartet die endgültige schriftliche Entscheidung und das Closing im ersten Quartal 2021.

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VP, Head of Investor Relations

ir@deliveryhero.com

Medienanfragen

Sigrid Dalberg-Krajewski
Director of Global Corporate Communications

press@deliveryhero.com

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