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18:50 Uhr, 03.02.2021

DGAP-Adhoc: Delivery Hero SE erhält die schriftliche behördliche Genehmigung der koreanischen Kartellbehörde und wird aufgrund des Kursanstiegs der Delivery-Hero-Aktie wahrscheinlich eine erhebliche Wertberichtigung vornehmen müssen

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DGAP-Ad-hoc: Delivery Hero SE / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen/Zulassungsgenehmigung

Delivery Hero SE erhält die schriftliche behördliche Genehmigung der koreanischen Kartellbehörde und wird aufgrund des Kursanstiegs der Delivery-Hero-Aktie wahrscheinlich eine erhebliche Wertberichtigung vornehmen müssen

03.02.2021 / 18:50 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

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Delivery Hero SE erhält die schriftliche behördliche Genehmigung der koreanischen Kartellbehörde und wird aufgrund des Kursanstiegs der Delivery-Hero-Aktie und des daraus resultierenden höheren Werts der Gegenleistung wahrscheinlich eine erhebliche Wertberichtigung vornehmen müssen

Berlin, 3. Februar, 2021 - Die koreanische Kartellbehörde ("KFTC") hat gestern Nachmittag in Südkorea der Delivery Hero SE ("Delivery Hero") ihre Entscheidung schriftlich übermittelt, in der sie die bedingte behördliche Genehmigung von Delivery Hero's Joint Venture mit Woowa Brothers Corp. ("Woowa"), dem Betreiber von Südkoreas größter Essenslieferplattform, bekräftigt. Die Genehmigung steht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie am 28. Dezember 2020 bekanntgegeben, d. h. der Veräußerung der 100 %igen südkoreanischen Tochtergesellschaft Delivery Hero Korea LLC. ("Yogiyo") und der Aufrechterhaltung des Status Quo von Yogiyo bis zum Abschluss der Veräußerung. Ziel ist es, die Transaktion im März 2021 abzuschließen.

Delivery Hero hatte am 13. Dezember 2019 den Kauf von Anteilen an und die Gründung eines Joint Ventures mit dem Management von Woowa angekündigt. Der Transaktion liegt ein Unternehmenswert von Woowa auf bargeldloser und schuldenfreier Basis und vor bestimmten Anpassungen von USD 4,0 Mrd. (EUR 3,6 Mrd.) zu Grunde. Als Gegenleistung wurden bis zu ca. EUR 1,7 Mrd. in bar und bis zu ca. EUR 1,9 Mrd. in neuen Delivery-Hero-Aktien vereinbart, basierend auf dem damals vereinbarten 20-tägigen volumengewichteten Durchschnittskurs der Delivery-Hero-Aktie von EUR 47,47.

Seit der Unterzeichnung der Transaktion im Dezember 2019 und bis zur Genehmigung durch die KFTC ist der Aktienkurs von Delivery Hero und damit der Wert der Gegenleistung aufgrund der starken operativen Entwicklung von Delivery Hero deutlich gestiegen. Sollte dies bis zum Abschluss der Transaktion weiterhin der Fall sein, wird Delivery Hero, trotz der starken operativen Entwicklung von Woowa, basierend auf der Analyse des Vorstands von Delivery Hero heute Nachmittag und gemäß IFRS, unmittelbar nach oder in zeitlicher Nähe zum Abschluss der Woowa-Transaktion eine signifikante Wertminderung auf den Firmenwert des koreanischen Geschäfts vornehmen müssen. Die Höhe der möglichen Wertminderung hängt vom Kurs der Delivery-Hero-Aktie am Tag des Abschlusses der Transaktion ab. Auf Basis des gestrigen XETRA-Schlusskurses der Delivery-Hero-Aktie von EUR 128,65 könnte sich die potenzielle Wertberichtigung auf EUR 1,4 Mrd. belaufen. Die Wertberichtigung ist weder durch die Geschäftsentwicklung von Woowa ausgelöst noch relevant für die liquiden Mittel. Sie ändert nichts an der ursprünglich vorhergesehenen Verwässerung der Delivery-Hero-Aktien.

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