DGAP-Adhoc: Delivery Hero SE bestätigt den Erhalt des Prüfungsberichts der koreanischen Kartellbehörde zum Joint Venture mit der südkoreanischen Woowa Brothers Corp., der die Veräußerung der koreanischen Tochtergesellschaft von Delivery Hero vorschlägt
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DGAP-Ad-hoc: Delivery Hero SE / Schlagwort(e): Joint Venture/Kapitalerhöhung
Delivery Hero SE bestätigt den Erhalt des Prüfungsberichts der koreanischen Kartellbehörde zum Joint Venture mit der südkoreanischen Woowa Brothers Corp., der die Veräußerung der koreanischen Tochtergesellschaft von Delivery Hero vorschlägt
13.11.2020 / 11:45 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Berlin, 13. November 2020 - Delivery Hero SE ("Delivery Hero") bestätigt den Erhalt des sogenannten Prüfungsberichts, in dem die zuständige Abteilung der koreanischen Kartellbehörde ("KFTC") die Veräußerung der 100 %-igen südkoreanischen Tochtergesellschaft von Delivery Hero, Delivery Hero Korea LLC. ("Yogiyo"), der KFTC als Bedingung für die kartellrechtliche Genehmigung des bereits angekündigten Joint Venture mit Woowa Brothers Corp. ("Woowa") vorschlägt.
Delivery Hero hatte den Erwerb von Anteilen und die Gründung eines Joint Venture mit dem Management von Woowa, Betreiberin des größten südkoreanischen Online-Essenslieferservice, am 13. Dezember 2019 bekanntgegeben. Die Erstellung des vertraulichen Prüfungsberichts ist ein Zwischenschritt vor den Anhörungen und einer endgültigen Entscheidung sowie Genehmigung der KFTC. Es ist ungewiss, ob die KFTC der im Prüfungsbericht vorgeschlagenen Forderung der Veräußerung von Yogiyo folgt oder andere Maßnahmen von Delivery Hero bei der endgültigen Genehmigung des Joint Venture verlangen wird.
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Investor Relations Anfragen
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Head of Investor Relations
ir@deliveryhero.com
Medienanfragen
Sigrid Dalberg-Krajewski
Corporate Spokesperson
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