Deutz schließt außergerichtlichen Vergleich mit 3i
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Köln (BoerseGo.de) - Der Motorenhersteller Deutz hat mit dem Finanzinvestor 3i eine außergerichtliche Einigung über sämtliche Ansprüche der Käufergesellschaft im Zusammenhang mit dem Erwerb von Deutz Power Systems im September 2007 erzielt. Die Deutz AG hat sich in dem Vergleich verpflichtet, eine Ausgleichszahlung an die Käufergesellschaft zu leisten. Mit dieser Zahlung seien sämtliche Ansprüche seitens 3i im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag abgegolten, teilte das Unternehmen am Freitag mit.
Unter Berücksichtigung der im Rahmen des Verkaufs gebildeten Rückstellungen und anderer gegenläufiger Effekte ergeben sich dadurch keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutz AG, betonte der Vorstand.
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