Deutsche Börse passt Regelwerk für Aktienindizes an
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Frankfurt (BoerseGo.de) - Die Deutsche Börse hat das Regelwerk für ihre Aktienindizes angepasst. Demnach müssen Unternehmen, die im DAX, MDAX, SDAX und TecDAX gelistet sind, künftig über einen Mindest-Free-Float von zehn Prozent verfügen. Bislang lag die Schwelle bei fünf Prozent. Unternehmen, die mehr als 90 Prozent ihrer Aktien in Festbesitz haben, werden zwei Handelstage nach der erstmaligen öffentlichen Meldung eines Streubesitzes von weniger als zehn Prozent aus dem Index herausgenommen. Bei der Erhebung des Streubesitzanteils würden in Zukunft auch alle gesetzlich meldepflichtigen Anteile, die die übernehmende Gesellschaft sich über Termingeschäfte gesichert hat, berücksichtigt, teilte die Deutsche Börse AG am Montag mit.
Um zukünftig bei außerplanmäßigen Ereignissen wie Kapitalmaßnahmen, Fusionen oder Übernahmen und den daraus resultierenden potenziellen Verknappungen von handelbaren Aktien auf dem Markt zeitnah reagieren zu können, könne der Streubesitzanteil eines Unternehmens künftig auch zwischen den regulären, quartalsweisen Terminen in der Indexberechnung angepasst werden. Voraussetzung sei, dass aus einem solchen Ereignis eine Veränderung des Streubesitzanteils um mehr als zehn Prozent des Grundkapitals hervorgeht. Um zu häufige Anpassungen auszuschließen, werde bei Übernahmen nur der Free Float zum Zeitpunkt der Meldung eines initialen Angebots sowie der Stand zur Abschlussmeldung zum Ende der Angebotsfristen berücksichtigt.
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