Deutsche Bank ändert Rechtsform für US-Tochter Taunus - Reaktion auf verschärftes US-Bankengesetz?
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Erwähnte Instrumente
- VerkaufenKaufen
Frankfurt/New York (BoerseGo.de) – Die Deutsche Bank hat die Rechtsform ihrer US-Tochter Taunus geändert. Mit der Änderung am 1. Februar 2012 hat die US-Tochter die Rechtsform „Bankholding“ abgelegt. Die Rechtsform von Taunus lautet in den USA nun auf „domestic entity—other“ anstatt "financial holding company“. Die Maßnahme wurde aber erst in dieser Woche bei der Publikation des Jahresberichts öffentlich. Mit dem Schritt will die Deutsche Bank ein verschärftes US-Bankengesetz umgehen, das in Folge der Finanzkrise eingeführt wurde.
Das als „Dodd-Frank-Reform“ bezeichnete neue Bankgesetz beinhaltet eine gravierende Neuerung für ausländische Banken. Diese müssen durch das neue Gesetz eine genauso große Eigenkapitalausstattung haben, wie US-Banken. Zuvor genossen ausländische Banken hier durch eine Genehmigung der amerikanischen Zentralbank Federal Reserve (Fed) ein Sonderrecht und waren von verschärften Kapitalanforderungen ausgenommen.
Ohne die Änderung der Rechtsform, hätte die Deutsche Bank ihrer US-Tochter Taunus rund 20 Milliarden Dollar überweisen müssen, wie das „Wall Street Journal“ unter Berufung auf informierte Kreise am heutigen Donnerstag berichtet. Taunus (benannt nach dem Mittelgebirge bei Frankfurt) ist mit einem verwalteten Vermögen von 350 Milliarden Dollar und 8.652 Mitarbeitern eine der größten Banken der USA.
Die Deutsche Bank wehrt sich dabei gegen den Verdacht, die Rechtsformänderung lediglich durchgeführt zu haben, um die verschärften Regeln bei der Kapitalstruktur zu umgehen. „Wir haben all unsere unter US-Recht stehenden Unternehmenseinheiten immer mit angemessenem Kapital ausgestattet, und das wird auch weiter so sein”, so Bankensprecher Duncan King. „Dieses Vorgehen, das unsere Bindung an die Bankenaufsicht in keinster Weise beeinträchtigt, ermöglicht uns, unsere Organisationsstruktur anzupassen und eine ohnehin schon starke Institution noch weiter zu stärken", so King.
Beobachter fürchten hingegen, dass auch andere europäische Banken diesen Weg gehen könnten und ihre US-Töchter finanziell nur sehr dünn absichern. Im Fall einer Pleite würden die Institute dann keine allzugroße Belastung darstellen. Bereits zuvor hatte die britische Bank Barclays die gleiche Taktik angewendet und ebenfalls ihre Rechtsform in den USA geändert.
Zudem wundern sich Beobachter über eine Aussage von Deutsche Bank-Finanzchef Stefan Krause. Dieser hatte auf einer Analystenkonferenz am 2. Februar 2012 mitgeteilt, dass das “Entbankungsprojekt” noch nicht abgeschlossen ist. Jedoch wurde die Änderung der Rechtsform der US-Tochter Taunus bereits am 1. Februar durchgeführt, so dass weitere Schritte folgen könnten.
Passende Produkte
WKN | Long/Short | KO | Hebel | Laufzeit | Bid | Ask |
---|
Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.