Depots müssen kostenlos übertragen werden
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
FundsNetwork, die offene Fondsvertriebsplattform von Fidelity Investments, sieht die Rechte von Privatanlegern durch zwei Urteile des Bundesgerichtshofs gestärkt. Banken und Fondsgesellschaften dürfen nach Auffassung der Karlsruher Richter keine Gebühren verlangen, wenn Kunden ihre Fondsanteile auf ein anderes Depot übertragen.
Entsprechende Klauseln in den Preisverzeichnissen von Banken und Fondsgesellschaften seien unzulässig. Nach Auffassung der Karlsruher Richter benachteiligen sie die Kunden unangemessen, weil die Fondsübertragung eine gesetzliche Pflicht sei, deren Erfüllung nicht in Rechnung gestellt werden dürfe (Aktenzeichen XI ZR 200/03 und XI ZR 49/04).
Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.