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16:19 Uhr, 16.12.2004

Depots müssen kostenlos übertragen werden

FundsNetwork, die offene Fondsvertriebsplattform von Fidelity Investments, sieht die Rechte von Privatanlegern durch zwei Urteile des Bundesgerichtshofs gestärkt. Banken und Fondsgesellschaften dürfen nach Auffassung der Karlsruher Richter keine Gebühren verlangen, wenn Kunden ihre Fondsanteile auf ein anderes Depot übertragen.

Entsprechende Klauseln in den Preisverzeichnissen von Banken und Fondsgesellschaften seien unzulässig. Nach Auffassung der Karlsruher Richter benachteiligen sie die Kunden unangemessen, weil die Fondsübertragung eine gesetzliche Pflicht sei, deren Erfüllung nicht in Rechnung gestellt werden dürfe (Aktenzeichen XI ZR 200/03 und XI ZR 49/04).

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Über den Experten

Thomas Gansneder
Thomas Gansneder
Redakteur

Thomas Gansneder ist langjähriger Redakteur der BörseGo AG. Der gelernte Bankkaufmann hat sich während seiner Tätigkeit als Anlageberater umfangreiche Kenntnisse über die Finanzmärkte angeeignet. Thomas Gansneder ist seit 1994 an der Börse aktiv und seit 2002 als Finanz-Journalist tätig. In seiner Berichterstattung konzentriert er sich insbesondere auf die europäischen Aktienmärkte. Besonderes Augenmerk legt er seit der Lehman-Pleite im Jahr 2008 auf die Entwicklungen in der Euro-, Finanz- und Schuldenkrise. Thomas Gansneder ist ein Verfechter antizyklischer und langfristiger Anlagestrategien. Er empfiehlt insbesondere Einsteigern, sich strikt an eine festgelegte Anlagestrategie zu halten und nur nach klar definierten Mustern zu investieren. Typische Fehler in der Aktienanlage, die oft mit Entscheidungen aus dem Bauch heraus einhergehen, sollen damit vermieden werden.

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