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09:22 Uhr, 02.12.2024

Delivery Hero erhöht Eventualverbindlichkeiten 2024 wegen Tochter Glovo

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Von Ulrike Dauer

DOW JONES--Die spanische Delivery-Hero-Tochter Glovo stellt ihr Beschäftigungsmodell für Lieferfahrer in Spanien wegen eines offenen Rechtsstreits mit den spanischen Arbeitsbehörden um. Wie Delivery Hero mitteilte, soll das Geschäftsmodell für Glovo-Lieferfahrer in Spanien in ein anstellungsbasiertes Modell von dem derzeitigen Freelance-Modell geändert werden. Damit erhöhen sich bei der Berliner Mutter die Eventualverbindlichkeiten für 2024 zunächst um bis zu 220 Millionen Euro verglichen mit dem Halbjahr.

Es sollen durch die Entscheidung aber weitere Rechtsunsicherheiten vermieden werden, die zu höheren Eventualverbindlichkeiten führen könnten, teilte der Lieferkonzern mit. Bei Glovo werde durch die Entscheidung das bereinigte EBITDA im kommenden Jahr um 100 Millionen Euro belastet, Glovo soll laut Mitteilung 2025 aber in Spanien einen bereinigten EBITDA-Gewinn generieren. Delivery Hero selbst bestätigte die Konzernprognose für das laufende Jahr 2024.

Auf Konzernebene rechnet Delivery Hero wegen der Entscheidung bei Glovo im Gesamtjahr 2024 nun mit Eventualverbindlichkeiten von 440 bis 770 Millionen Euro anstatt der 330 bis 550 Millionen Euro, die bereits im Halbjahresfinanzbericht 2024 ausgewiesen wurden. Dieser Betrag umfasse Sozialversicherungsbeiträge, Bußgelder, Umsatzsteuerforderungen und sonstige Zuschläge für den Zeitraum bis Ende 2024 für Glovo Spanien.

Rückstellungen für den Rechtsstreit will Delivery Hero nicht bilden, da der Konzern davon ausgeht, "dass es keine ausreichende rechtliche Grundlage für die Reklassifizierungsentscheidungen gibt".

Während die endgültigen Gerichtsentscheidungen angestrebt werden, müsse Glovo jedoch - wohl ab dem zweiten Quartal 2025 - die Beträge, die in den kommenden Jahren nach und nach fällig werden, vorläufig zahlen oder Bankgarantien für diese stellen. Die erste Zahlung und/oder Bankgarantie werde frühestens im zweiten Quartal 2025 erwartet.

Der Konzern erwarte, "in naher Zukunft" für Glovo Reklassifizierungsentscheidungen von der spanischen Arbeitsbehörde zu erhalten im Zusammenhang der Klassifizierung von Lieferfahrern unter seinem im August 2021 eingeführten Beschäftigungsmodell. Den spanischen Behörden zufolge verstoße das derzeitige Beschäftigungsmodell gegen das Arbeitsrecht in Spanien.

Kontakt zur Autorin: ulrike.dauer@wsj.com; @UlrikeDauer_

DJG/uxd/mgo

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