Degussa - RAG legt Barabfindung auf 42,66 Euro fest
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Die RAG Projektgesellschaft mbH hat die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Degussa AG (Squeeze-out) auf 42,66 Euro Aktie festgelegt. Die Festlegung des Abfindungsbetrages erfolgte auf Grundlage einer von der KPMG erstellten gutachtlichen Stellungnahme zur Ermittlung des Unternehmenswertes der Degussa AG, teilte das Unternehmen am Freitag mit.
Ferner hat sich die Degussa AG heute mit der RAG Projektgesellschaft mbH auf den Inhalt eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages verständigt. Danach ist für die außenstehenden Aktionäre der Degussa AG eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von brutto 2,15 Euro (netto gegenwärtig 1,87 Euro) je Stückaktie und eine Barabfindung in Höhe von 42,66 Euro je Stückaktie vorgesehen.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag und der Squeeze-out bedürfen jeweils der Zustimmung der Hauptversammlung der Degussa AG. Es ist vorgesehen, dass in der am 29./30. Mai 2006 in Düsseldorf stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Degussa AG über den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag und den Squeeze-out Beschluss gefasst wird.
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