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08:37 Uhr, 29.04.2002

DEAG: juristischer Sieg über CTS Eventim

Die DEAG Deutsche Entertainment AG hat einen zweitinstanzlichen Rechtsstreit gegen die CTS Eventim AG gewonnen. Dabei hat das Kammergericht festgestellt, dass die im Juli 1999 zwischen CTS und der DEAG geschlossenen Kooperationsverträge unwirksam sind. Diesen Verträgen zufolge hätte DEAG mindestens 80% ihres Ticketvolumens über CTS abwickeln müssen. DEAG ist deshalb auch nicht verpflichtet, Schadensersatz zu leisten.
Nach dem Urteil sagte Conrad Rausch, Leiter Unternehmenskommunikation der DEAG: "...Nach dieser mehr als deutlichen Stellungnahme des Gerichts erwarten wir keine weiteren rechtlichen Schritte seitens CTS. Eine Fortsetzung könnte zudem weitere hohe Prozesskosten für CTS bedeuten. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass CTS das doch tun wird, sehen wir diesem gelassen entgegen..."

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