DEAG gewinnt Rechtsstreit
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Das Kammergericht Berlin hat ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 29.05.2001 aufgehoben und zugunsten der DEAG entschieden. Dies wird aktuell mitgeteilt. In dem aufgehobenen Urteil hatte das Landgericht Berlin festgestellt, dass der im Juli 1999 zwischen CTS und der DEAG geschlossene Kooperationsvertrag einschließlich der darin geregelten Andienungsverpflichtungen wirksam sei. Die DEAG wäre danach verpflichtet gewesen, mindestens 80 % ihres Ticketvolumens über CTS abzuwickeln. DEAG sei daher nun nicht verpflichtet, Schadensersatzleistungen an CTS für das nicht über CTS abgewickelte Ticketvolumen zu leisten.
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